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   BFH, 01.09.2004 - II B 35/03   

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https://dejure.org/2004,12732
BFH, 01.09.2004 - II B 35/03 (https://dejure.org/2004,12732)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2004 - II B 35/03 (https://dejure.org/2004,12732)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2004 - II B 35/03 (https://dejure.org/2004,12732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § ... 10 Abs. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; ErbStG § 16; ; ErbStG § 19; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 a; ; BewG § 146 Abs. 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ErbSt: Immobilienerwerb in einem "Hochpreisgebiet"

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der ErbSt-Besteuerung beim Erwerb eines Einfamilienhauses (hier: Lage in einem "Hochpreisgebiet")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 01.09.2004 - II B 35/03
    Einspruch und Klage, mit denen der Kläger geltend machte, dass die Besteuerung des väterlichen Einfamilienhauses nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BVerfGE 93, 165, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 2624) gemacht habe, blieben ohne Erfolg.

    Das Finanzgericht (FG) hat in seiner klageabweisenden Entscheidung ausgeführt, dass die für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 1996 geltende Freibetragsregelung in § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) den Grundsätzen der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 93, 165 entspreche.

    Denn die dieser Rechtsfrage zugrunde liegende Behauptung des Klägers, das BVerfG habe in seinem Beschluss in BVerfGE 93, 165 aus verfassungsrechtlichen Gründen beim Vermögensübergang von Eltern auf Kinder die völlige Freistellung "jeder der familiären Eigennutzung dienenden Immobilie" verlangt, trifft nicht zu.

    In dem zur Erbschaftsteuer ergangenen Beschluss in BVerfGE 93, 165, auf den sich der Kläger in erster Linie stützt, wird ausgeführt, dass Erwerbern (Familienangehörigen) im Sinne der Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 ErbStG) der Nachlass --je nach dessen Größe-- zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommen müsse und dass es bei einer Anhebung des Wertniveaus der steuerlichen Grundbesitzwerte notwendig sei, den Betrag des Nachlasswertes, der dem oder den Erben der Steuerklasse I ungeschmälert verbleiben müsse, d.h. den Freibetrag entsprechend anzuheben.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 01.09.2004 - II B 35/03
    Für diesen, von der Besteuerung auszunehmenden Nachlasswert (und nicht Nachlassgegenstand, wie der Kläger meint) verweist das BVerfG "anhaltsweise" auf seine Ausführungen in seinem zur Vermögensteuer ergangenen Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121) vom gleichen Tage.
  • BFH, 03.06.2014 - II R 45/12

    Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an

    Der dem überlebenden Ehegatten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zustehende Freibetrag von 500.000 EUR ermöglicht ihm, ein durchschnittliches Einfamilienhaus vom Erblasser von Todes wegen steuerfrei zu erwerben, und genügt somit den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C.I.2.b aa i.V.m. BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995  2 BvL 37/91, BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655, unter C.II.5.a; BFH-Beschluss vom 1. September 2004 II B 35/03, BFH/NV 2005, 210).
  • FG Köln, 08.08.2012 - 9 K 3615/11

    Wohn- und Nutzungsrechte nicht erbschaftsteuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1

    Soweit das BVerfG in seiner zur Erbschaftsteuer ergangenen Entscheidung vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BVerfGE 93, 165 ff) punktuell Bezug nimmt auf seinen die Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer betreffenden (und diese verneinenden) Beschluss 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121 = BStBl II 1995, 655) vom gleichen Tage, kann der erkennende Senat dahinstehen lassen, ob und inwieweit das BVerfG auch eine besondere erbschaftsteuerliche Begünstigung des sogenannten "Gebrauchsvermögens" verlangt hat (verneinend BFH-Beschluss vom 1. September 2004 II B 35/03 mit Anmerkung Steinhauff in jurisPR-SteuerR 26/2006).
  • FG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - 3 K 77/00

    Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht verfassungswidrig

    Deshalb erscheinen die Ausführungen in der BVerfG-Entscheidung zur VSt vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 nicht auf die GrSt übertragbar (vgl. Entscheidungen des Verwaltungsgerichts -VG- Karlsruhe vom 18. Februar 2004 7 K 4720/02, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2005, 1223, und des Verwaltungsgerichtshofs -VGH- Baden-Württemberg vom 27. Juni 2005 2 S 1313/04, DStRE 2005, 1224, jeweils m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des BFH vom 1. September 2004 II B 35/03, Sammlung von Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 210, und vom 15. März 2005 IV B 91/04, BFHE 209, 128, BFH/NV 2005, 1199 m.w.N.).
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