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   BFH, 28.09.2005 - X S 15/05 (PKH)   

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https://dejure.org/2005,1922
BFH, 28.09.2005 - X S 15/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,1922)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2005 - X S 15/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,1922)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2005 - X S 15/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,1922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § ... 62a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 62a Abs. 2; ; FGO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 142; ; StBerG § 3; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3; ; ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 § 155; ZPO § 114 § 117
    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2249
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    Für den beim BFH als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf Gewährung von PKH besteht hingegen kein Vertretungszwang (§ 78 Abs. 3 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluss vom 13. Juli 1995 VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10).
  • BFH, 20.04.2004 - III S 1/04

    Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bei einem erst nach Ablauf der

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    Er muss innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schaffen (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH), juris Nr: STRE200450558).
  • BFH, 03.02.2005 - VII B 222/04

    Kein schwerwiegender Fehler bei Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    Der Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 VII B 222/04, juris Nr: STRE200550286).
  • BFH, 14.10.2003 - X S 9/03

    PKH; nicht vertretener Rechtsmittelführer

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    Auch hat der Senat in Zweifel gezogen, ob es erforderlich ist, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht wird (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH), BFH/NV 2004, 221).
  • BFH, 26.11.2004 - III S 16/04

    PKH: Nachweis der Mittellosigkeit

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    Einem Antragsteller ist es auch zumutbar, sich über dieses formale Erfordernis ggf. beim Prozessgericht zu erkundigen (BFH-Beschluss vom 26. November 2004 III S 16/04 (PKH), BFH/NV 2005, 572; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2000 2 BvR 106/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 1409).
  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    aa) Die Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung nach einem Wechsel des Prozessbevollmächtigten kann im Einzelfall eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen und damit ein Grund für die Zulassung der Revision i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sein (BFH-Urteil vom 6. Februar 1992 V R 38/85, BFH/NV 1993, 102).
  • BVerfG, 07.02.2000 - 2 BvR 106/00

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels fristgemäßer Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus BFH, 28.09.2005 - X S 15/05
    Einem Antragsteller ist es auch zumutbar, sich über dieses formale Erfordernis ggf. beim Prozessgericht zu erkundigen (BFH-Beschluss vom 26. November 2004 III S 16/04 (PKH), BFH/NV 2005, 572; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2000 2 BvR 106/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 1409).
  • BFH, 19.02.2008 - IX S 31/07

    Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren bei rechtzeitig

    Dazu gehört im Falle der Versäumung der Begründungsfrist, dass sie (spätestens) bis zu deren Ablauf die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorgelegt haben (z.B. BFH-Beschluss vom 22. September 2004 III S 10/04 (PKH), BFH/NV 2005, 363; zur Notwendigkeit der Vorlage der Erklärung innerhalb der Beschwerdefrist beim Antrag auf PKH für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde, s. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2004 VII S 9/04, BFH/NV 2004, 1288, und vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249, jeweils m.w.N.; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2000 2 BvR 106/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 1409).

    cc) Den um PKH nachsuchenden Beteiligten ist es auch zuzumuten, sich über die formalen Erfordernisse ggf. beim FG oder BFH zu erkundigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2249, m.w.N.).

  • BFH, 25.07.2012 - X S 14/12

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der

    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung auch Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249, unter II.1.).

    Hierzu gehört es auch, dem PKH-Antrag die nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

    Auch eine etwaige Rechtsunkenntnis --zu der der Antragsteller im Übrigen nichts vorgetragen hat-- würde ihn nicht entschuldigen, da es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich beim Prozessgericht über die formalen Erfordernisse zu erkundigen, die für die Stellung eines wirksamen und die Versäumung der Beschwerdefrist heilenden PKH-Antrags gelten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, und in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

  • BFH, 29.04.2013 - III S 29/12

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte

    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249; vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821).

    Hierzu gehört es auch, dem PKH-Antrag die nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

    Auch eine etwaige Rechtsunkenntnis --zu der der Antragsteller im Übrigen nichts vorgetragen hat-- würde ihn nicht entschuldigen, da es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich beim Prozessgericht über die formalen Erfordernisse zu erkundigen, die für die Stellung eines wirksamen und die Versäumung der Beschwerdefrist heilenden PKH-Antrags gelten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, und in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

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