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   BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04   

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https://dejure.org/2004,12173
BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04 (https://dejure.org/2004,12173)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2004 - VII B 124/04 (https://dejure.org/2004,12173)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2004 - VII B 124/04 (https://dejure.org/2004,12173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befreiung eines Sachbearbeiters in der Finanzverwaltung von der Steuerberaterprüfung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung - Berücksichtigung von ungewöhnlich langen krankheitsbedingten Fehlzeiten bei der vorgeschriebenen ...

  • Judicialis

    StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 38 Abs. 1 Nr. 4 lit. a
    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Finanzbeamter

  • datenbank.nwb.de

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01

    Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis

    Auszug aus BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04
    Dabei muss es sich um eine Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2002 IV B 29/01, BFHE 198, 316, BStBl II 2002, 581, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1995 - II B 5/95

    Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der

    Auszug aus BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04
    Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 10.04.1984 - VII R 68/83
    Auszug aus BFH, 28.09.2004 - VII B 124/04
    Ob während des Dienstes des Beamten als Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung ungewöhnlich lange krankheitsbedingte Fehlzeiten zu verzeichnen sind, welche die Dauer durchschnittlicher krankheitsbedingter Fehlzeiten erheblich übersteigen und deshalb für die nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG vorgeschriebene Zeit der berufspraktischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteil vom 10. April 1984 VII R 68/83, nicht veröffentlicht), ist auf Grund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen.
  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 1 K 70/08

    Anspruch eines Finanzbeamten im gehobenen Dienst auf Befreiung von der

    Längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten müssen zudem nicht mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, verrechnet werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 2007 - VII B 57/07 - BFH/NV 2008, 412 und vom 28. September 2004 - VII B 124/04 - BFH/NV 2005, 251).
  • BFH, 14.11.2007 - VII B 57/07

    Ermittlung der für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung geforderten

    Wenn bei dieser Würdigung die Arbeitstage, an denen der Beamte arbeitsunfähig krank gewesen ist, den Sollarbeitstagen eines Jahres gegenübergestellt werden, so ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch ist der Tatrichter rechtlich nicht gehalten, längere in bestimmten Zeiten aufgetretene krankheitsbedingte Fehlzeiten mit anderen Zeitabschnitten, in denen solche Fehlzeiten nur in geringem Umfang angefallen sind, zu verrechnen (Senatsbeschluss vom 28. September 2004 VII B 124/04, BFH/NV 2005, 251).
  • FG Hessen, 05.07.2007 - 1 V 1282/07

    Weiterhin ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1

    Diese einschränkende Konkretisierung hat das BVerfG mit dazu bewogen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten von Art. 2 StEhrlFöG abzulehnen (Beschluss vom 22.03.2005 1 BvR 2357/04, 1 BvQ 2/05, Beilage 3 zu BFH/NV 2005, 251).
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