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   BFH, 16.11.2004 - V B 104/04   

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https://dejure.org/2004,5863
BFH, 16.11.2004 - V B 104/04 (https://dejure.org/2004,5863)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2004 - V B 104/04 (https://dejure.org/2004,5863)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2004 - V B 104/04 (https://dejure.org/2004,5863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; UStG 1991 § 10 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 10 Abs. 1 S. 3
    USt: Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Zuschüsse zur Milchleistungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Milchleistungsprüfungen; Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Kuhhalter aus "GA-Mitteln"; Förderung aus "GA-Mitteln"als entgeltliche Umsätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 391
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - V B 104/04
    Der erkennende Senat hob dieses Urteil jedoch mangels ausreichender Feststellungen zu den Bewilligungsbedingungen, aufgrund der die Zuschüsse gewährt worden waren, auf und verwies die Sache an das FG zur erneuten Entscheidung zurück (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322).

    Die Vorentscheidung beruht entsprechend den Vorgaben des im ersten Rechtsgang ergangenen Senatsurteils in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 auf folgenden Grundsätzen:.

  • EuGH, 15.07.2004 - C-144/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - V B 104/04
    Damit steht fest, dass der von den Kuhhaltern gezahlte Preis für die Milchleistungsprüfungen als nicht kostendeckend angesehen wurde und die Zuwendungen den Kuhhaltern zugute kamen, indem sie es ihnen ermöglichte, die Milchleistungsprüfungen zu einem nicht kostendeckenden Preis zu erzielen (vgl. dazu auch noch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 15. Juli 2004 Rs. C-144/02, Kommission gegen Deutschland, Umsatzsteuer-Rundschau 2004, 625).
  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - V B 104/04
    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO setzt voraus, dass es um eine vom BFH klärbare und klärungsbedürftige Rechtsfrage geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038, und vom 29. Oktober 2003 III B 15/03, BFH/NV 2004, 166).
  • BFH, 14.03.2002 - V B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 16.11.2004 - V B 104/04
    Eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO setzt voraus, dass es um eine vom BFH klärbare und klärungsbedürftige Rechtsfrage geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2002 V B 119/01, BFH/NV 2002, 1038, und vom 29. Oktober 2003 III B 15/03, BFH/NV 2004, 166).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 77/07

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines

    Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt, der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung gezahlt wird, und mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 63/05

    Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH - Vorliegen eines

    27 ff.; BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391, unter II.1.).
  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2011 - 9 K 942/08

    Ausfuhrerstattungen sind Entgelt von dritter Seite im Sinne von § 10 Abs. 1 S. 3

    Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören dann zum Entgelt für diese Umsätze, wenn der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstandes zugute kommt, der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstandes gezahlt wird und mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat (BFH-Beschluss vom 16. November 2004 - V B 104/04, BFH/NV 2005, 391).

    Die Zwischenhändler - und auch die Endabnehmer - konnten die Produkte der Klägerin aufgrund der Ausfuhrerstattungen zu einem nicht kostendeckenden Preis beziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2004 - V B 104/04, BFH/NV 2005, 391).

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

    27 ff.; BFH-Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322, unter II.2.c; in BFH/NV 2008, 996; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391, unter II.1.).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 76/07

    Unternehmerischer Bereich einer Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform eines

    Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn.
  • BFH, 12.07.2006 - V B 213/05

    Innergemeinschaftliche Lieferung; Belegnachweis; grundsätzliche Bedeutung

    Die von der Klägerin begehrte Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO setzt voraus, dass es im Streitfall um eine vom BFH klärbare und klärungsbedürftige Rechtsfrage geht (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2006 X B 107/05, BFH/NV 2006, 938; vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391).
  • BFH, 27.06.2005 - V R 21/99

    Revisionsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei Änderungsbescheid

    Der Senat hat die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das (im zweiten Rechtsgang ergangene) die Klage abweisende Urteil durch Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04 zurückgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 K 329/09

    Der forstwirtschaftliche Zusammenschluss in der Rechtform eines rechtsfähigen

    19 aa) Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. November 2001 Rs. C-184/00 "Office des produits wallons", UVR 2002, 47 und des BFH (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322; Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391; Urteile vom 18. Juni 2009 V R 76/07, BFH/NV 2009, 2007 und V R 77/07, BFH/NV 2009, 1912) dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn.
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2006 - 3 K 64/01

    Mittel aus dem Landesprogramm "QUATRO" als nicht steuerbarer Zuschuss oder als

    Die Abgrenzung von Entgelt und "echtem Zuschuss" wird somit nach der Person des Bedachten und des Förderziels vorgenommen (BFH-Urteile vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240 ; vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155; vom 08. März 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708 ; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391 ).
  • FG Niedersachsen, 10.05.2007 - 16 K 207/04

    Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine

    Unter Einbeziehung dieser Rechtsgrundsätze sind nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a.Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 a.a.O.; Urteil vom 8. März 1990 V R 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708;Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG als Entgelt von dritter Seite zu beurteilen, wenn.
  • FG Niedersachsen, 10.06.2010 - 16 K 358/09

    Umsatzsteuerliche Folgerungen aus einer mit öffentlichen Mitteln bezuschussten

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