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   BFH, 04.11.2004 - III R 73/03   

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https://dejure.org/2004,1239
BFH, 04.11.2004 - III R 73/03 (https://dejure.org/2004,1239)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2004 - III R 73/03 (https://dejure.org/2004,1239)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2004 - III R 73/03 (https://dejure.org/2004,1239)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Sätze 1 und 2, § 11 Abs. 4 und 5 Satz 2; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Sätze 1 und 2, § 11 Abs. 4 und 5 Satz 2; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1
    Einkunftsgrenze unabhängig von Einkommensteuerfestsetzung zu ermitteln

  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 5 Sätze 1 und 2, § 11 Abs. 4 und 5 Satz 2; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 5 Satz 1; ; EigZulG § 5 Satz 2; ; EigZulG § 11 Abs. 4; ; FöGbG § 4 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung eines Wahlrechts bei der Eigenheimzulage

  • datenbank.nwb.de

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung eines Wahlrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermittlung der Einkunftsgrenze für Eigenheimzulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkunftsgrenze ? Ermittlung der Einkünfte ? Wahlrecht bei Einkommensteuer ? Kein erneutes Wahlrecht bei der Eigenheimzulage ? Ermittlung des Erstjahres bei der Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Sonderabschreibungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung der für die Gewährung der Eigenheimzulage maßgebenden Einkunftsgrenze; Von der Ausübung eines Sonderabschreibungswahlrechts bei der Steuerveranlagung abweichende Wahl im Eigenheimzulageverfahren; Auswirkungen der Ausübung des Sonderabschreibungswahlrechts im ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 5, FördG § 4, EStG § 2 Abs 3
    Bestandskraft; Bindung; Einkünfteermittlung; Sonderabschreibung; Wahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 327
  • NZM 2005, 388 (Ls.)
  • BB 2005, 314 (Ls.)
  • DB 2005, 264 (Ls.)
  • BStBl II 2005, 290
  • BFH/NV 2005, 416
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Indes käme die Herstellung einer neuen Wohnung nur nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 III R 53/00, BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565; vom 5. Juni 2003 III R 49/01, BFH/NV 2003, 1400).

    b) Sofern der Fördertatbestand der Anschaffung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565) erfüllt ist, hat der Kläger zwar zunächst im Kalenderjahr 1996 nur einen 2/10-Miteigentumsanteil erworben.

    Darauf, ob die Wohnung sanierungs- oder renovierungsbedürftig ist, kommt es hingegen nicht an (BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565).

    Es liegen daher auch erst ab diesem Jahr die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Eigenheimzulage i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG vor (BFH-Urteil in BFHE 202, 57, BStBl II 2003, 565, unter II.4. der Gründe).

  • BFH, 13.02.1997 - IV R 59/95

    Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Nach der Entscheidung des IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Februar 1997 IV R 59/95 (BFH/NV 1997, 635) hat ein Steuerpflichtiger, der sein Wahlrecht auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FöGbG in der Einkommensteuererklärung ausgeübt hat und aufgrund dessen bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, sein Wahlrecht erschöpft.

    Jedoch ist er nach Ausübung des Wahlrechts und bestandskräftiger Veranlagung zur Einkommensteuer an die einmal getroffene Wahl gebunden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 635).

    Ob ein solcher Sachverhalt rückwirkend ausnahmsweise noch verändert werden darf, richtet sich nach dem vom BFH im Urteil in BFH/NV 1997, 635 dargestellten Grundsätzen.

  • BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84

    Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Ist ein Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen, so kann ein nicht fristgebundenes Wahlrecht, solange der Vorbehalt besteht, noch ausgeübt bzw. ein bereits ausgeübtes Wahlrecht noch geändert werden (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 715).
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Das Fehlen ausreichender Feststellungen stellt einen materiell-rechtlichen Mangel dar, der --auch ohne Rüge-- zur Aufhebung der Vorentscheidung führt (BFH-Urteil vom 27. April 1999 III R 21/96, BFHE 189, 255, BStBl II 1999, 670, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.1996 - X R 72/93

    Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Zu § 10e Abs. 1 EStG hat der BFH (BFH-Urteile vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258; vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111) entschieden, dass einem Steuerpflichtigen, der mehrere Miteigentumsanteile innerhalb eines Jahres erwirbt, ein Abzugsbetrag für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zusteht.
  • BFH, 16.12.1986 - VIII R 10/85

    Anforderungen an die Ermittlung einer Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen -

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Ist ein Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen, so kann ein nicht fristgebundenes Wahlrecht, solange der Vorbehalt besteht, noch ausgeübt bzw. ein bereits ausgeübtes Wahlrecht noch geändert werden (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 715).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 29/03

    Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Einem Miteigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steht die Eigenheimzulage --unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung-- allerdings nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG; BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 III R 47/01, BFHE 202, 327, BStBl II 2003, 744; vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFH/NV 2004, 1331).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 47/01

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Einem Miteigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steht die Eigenheimzulage --unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung-- allerdings nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG; BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 III R 47/01, BFHE 202, 327, BStBl II 2003, 744; vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFH/NV 2004, 1331).
  • BFH, 09.11.1994 - X R 69/91

    § 10e EStG-Abschreibung für mehrere Miteigentumsanteile?

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Zu § 10e Abs. 1 EStG hat der BFH (BFH-Urteile vom 9. November 1994 X R 69/91, BFHE 176, 110, BStBl II 1995, 258; vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111) entschieden, dass einem Steuerpflichtigen, der mehrere Miteigentumsanteile innerhalb eines Jahres erwirbt, ein Abzugsbetrag für die gesamte Wohnung und nicht nur für den zuerst erworbenen Miteigentumsanteil zusteht.
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

    Auszug aus BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
    Im Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83 (BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225) hat der BFH zudem ausgeführt, dass auch der Grundsatz von Treu und Glauben dem Steuerpflichtigen kein Recht eröffnet, die Bestandskraft der Steuerfestsetzung und die damit einhergehende Bindung an wirksam vorgenommene Verfahrenshandlungen zu unterlaufen.
  • BFH, 20.03.2003 - III R 55/00

    Eigenheimzulage: Erstjahr bei der Ermittlung der Einkunftsgrenze

  • BFH, 05.06.2003 - III R 49/01

    Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91

    Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88

    Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG

  • FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99

    Verbrauch des Wahlrechts auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen;

  • BFH, 02.07.1992 - IX B 169/91

    Nochmaliger Abzug degressiver AfA nach § 7 Abs. 5 EStG als Werbungskosten

  • FG Thüringen, 11.09.2003 - IV 325/01

    Keine verfahrensrechtliche Bindung an Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides

  • BFH, 04.06.2008 - I R 84/07

    Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer

    Hat der Steuerpflichtige jedoch sein Wahlrecht in der Einkommensteuererklärung ausgeübt und ist er aufgrund dessen bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden, so ist er nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an die einmal getroffene Wahl gebunden (vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635).

    Diese Bindung hat vor allem zur Folge, dass die Berechtigung zur Vornahme der Sonderabschreibung verbraucht ist und in einem späteren Veranlagungszeitraum weder eine solche noch einmal in Anspruch genommen noch ihre Verteilung auf den Begünstigungszeitraum geändert werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; in BFH/NV 1997, 635).

    Dieses wird mit der erstmaligen Inanspruchnahme der Sonderabschreibung in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen ausgeübt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; in BFH/NV 1997, 635).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 17/05

    Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze

    a) Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Festsetzung über Eigenheimzulage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen der Ansicht der Kläger ohne Einschränkung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG aufzuheben (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; a.A. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 223; B. Meyer, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 45, 57).

    Auf die Gründe für eine ggf. unzutreffende oder fehlerhafte Prognose des Gesamtbetrags der Einkünfte bei Festsetzung der Eigenheimzulage und ein insoweit bestehendes Verschulden des Anspruchsberechtigten oder des FA kommt es danach --anders als für die Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Umstände im Anwendungsbereich des § 173 der Abgabenordnung (AO 1977)-- ersichtlich nicht an; eine Einschränkung hinsichtlich der Aufhebung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG kommt mithin nur ausnahmsweise bei reinen Rechtsfehlern ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zugrunde zu legenden Sachverhaltes in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290 unter Bezugnahme auf Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 11 Rz. 102).

    b) Bei dieser Sachlage kann auch nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang stellt die Möglichkeit, eine später festgestellte --tatsächliche-- Überschreitung der Einkunftsgrenzen i.S. des § 5 EigZulG durch eine Korrektur der Eigenheimzulagenbescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG zu berücksichtigen, den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich dafür dar, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleiben soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501, m.w.N., und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81; Blümich/Erhard, § 11 EigZulG Rz. 41 und 45; Hausen/ Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, FR 1999, 125, 127).

  • FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der

    Als Erstjahr im Sinne des § 5 Satz 1 EigZulG kommt damit frühestens das Jahr 2002 in Betracht (vgl. hierzu im einzelnen BFH-Urteile vom 20.3.2003 III R 55/00, BStBl II 2004, 206; und vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).

    Der Senat teilt insoweit die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wonach es sich bei § 11 Abs. 4 EigZulG um eine eigenständige, erweiterte Korrekturnorm handelt, die dem Umstand Rechnung trägt, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte in Zulagenverfahren eigenständig zu ermitteln ist und die Eigenheimzulage im Interesse des Anspruchsberechtigten bereits festgesetzt werden darf, auch wenn die genaue Höhe der Einkünfte noch nicht feststeht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416, m.w.N.; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190, Tz. 97; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 14 K 4508/02 EZ, n.v.; FG Hamburg, Beschluss vom 4.6.2004 VII 96/04, EFG 2004, 1501; FG Saarland, Beschluss vom 26.7.2001 V 178/01, n.v.; Siegers, EFG 2004, 1502; Wacker, a.a.O., § 11 Rz. 81).

    Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv unrichtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05

    EigZulG § 5, § 7, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5

    a) Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Festsetzung über Eigenheimzulage nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ohne Einschränkung nach § 11 Abs. 5 Satz 2 EigZulG aufzuheben (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290; a.A. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz 223; B. Meyer, Finanz-Rundschau --FR-- 1996, 45, 57).

    Bei einer solchen Sachlage kann entgegen der Auffassung der Klägerin grundsätzlich nicht von einem reinen Rechtsfehler des FA ausgegangen werden, der ausnahmsweise eine Korrektur des Eigenheimzulagenbescheids nur in den zeitlichen Grenzen des § 11 Abs. 5 EigZulG zulassen könnte (vgl. Entscheidung in BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 876, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 22.06.2006 - 14 K 30/03

    Rückforderung; Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Grenzbetrag; Veraltetes

    Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv richtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BStBl II 2005, 290).

    Diese Auslegung wird dem Zweck des § 11 Abs. 4 EigZulG gerecht, eine angemessene Risikoverteilung zwischen dem berechtigten Interesse der Steuerpflichtigen an einer beschleunigten Bewilligung der Eigenheimzulage - noch vor einer abschließenden Beurteilung der für den Begünstigungszeitraum maßgeblichen Einkommensverhältnisse - einerseits und der Pflicht des Finanzamtes zur Wahrung der Einkommensgrenzen für die Steuerbegünstigung andererseits in der Weise vorzunehmen, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleibt, die Ergebnisse dieser Ermittlungen aber später durch eine Korrektur der Bescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG berücksichtigen können soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 66/04, BFH/NV 2006, 256).

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung -

    Das Fehlen ausreichender Feststellungen ist ein materieller Fehler, der auch ohne Rüge zur Aufhebung des FG-Urteils führt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 25/06

    Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Insolvenzgeld

    Dies ist ein materieller Fehler, der auch ohne Rüge zur Aufhebung des FG-Urteils führt (Senatsurteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 20.12.2005 - 19 Sa 1375/05

    Ablehnung der Beschäftigung bei objektiver Arbeitsunfähigkeit ohne

    Ist es dem Arbeitgeber ohne Vertragsänderung und ohne Auswirkungen auf die Höhe des Vergütungsanspruchs möglich und organisationsmäßig zumutbar, dem krankheitsbedingt nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, so ist die Zuweisung jeder anderen Arbeit unbillig (LAG Hamm 22.09.2005 - 11 Sa 323/05 - LAG Berlin 09.12.2004 - 16 Sa 1967/04 - DB 2005, 264; BAG 06.12.2001, EzA § 1 KSchG, Interessenausgleich Nr. 9; 11.03.1999 - 2 AZR538/98 - 18.12.1986 - AP BGB § 297 Nr. 2).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 66/04

    Nachträgliche Tatsachen i. S. des § 11 EigZulG

    Eine solche Praxis liefe auch dem Zweck des § 11 Abs. 4 EigZulG zuwider, eine angemessene Risikoverteilung zwischen dem berechtigten Interesse der Steuerpflichtigen an einer beschleunigten Bewilligung der Eigenheimzulage --noch vor einer abschließenden Beurteilung der für den Begünstigungszeitraum maßgeblichen Einkommensverhältnisse-- einerseits und der Pflicht des FA zur Wahrung der Einkommensgrenzen für die Steuerbegünstigung andererseits in der Weise vorzunehmen, dass die Behörde zunächst von Ermittlungen freigestellt bleibt, die Ergebnisse dieser Ermittlungen aber später durch eine Korrektur der Bescheide nach § 11 Abs. 4 EigZulG berücksichtigen können soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416; FG Hamburg, Beschluss vom 4. Juni 2004 VII 96/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1501, m.w.N. und mit Anmerkung Siegers, EFG 2004, 1502; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 97; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 11 Rz. 81; Blümich/Erhard, a.a.O., § 11 EigZulG Rz. 41 und 45; Hausen/Kohlrust-Schulz, Eigenheimzulage, 2. Aufl., Rz. 591 und 592; Giloy, Finanz-Rundschau --FR-- 1999, 125, 127).
  • FG Münster, 25.01.2005 - 10 K 1947/04

    Rückwirkende Aufhebung der Eigenheimzulage

    Allein entscheidend ist das nachträgliche Erkennen des objektiv richtigen Gesamtbetrags der Einkünfte (BFH-Urteil vom 04.11.2004 III R 73/03, BStBl II 2005, 290).

    Im dortigen Fall hatte das Gericht ein nachträgliches Bekannt werden i.S.d. § 11 Abs. 4 EigZulG verneint, weil der Behörde bereits im Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Antrages über die Bewilligung der Eigenheimzulage sämtliche für die Ermittlung der Gesamtbeträge der Einkünfte relevanten Umstände bekannt waren und sie sich gleichwohl mit einer fehlerhaften Wahrscheinlichkeitsprüfung begnügte (vgl. auch BFH-Urteil vom 4.11.2003 III R 73/03, BStBl. II 2005, 290, II. 3. c).

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 79/07

    Ermittlung der Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt

  • BFH, 15.03.2007 - III R 72/05

    Kindergeld; Beihilfe; Beiträge des Kindes für private Kranken- und

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 42/06

    § 11 Abs. 4 EigZulG als vorrangige, eigenständige, erweiterte Korrekturnorm

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08

    Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2012 - 2 K 677/11

    Keine Änderung eines formell bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids aufgrund

  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 298/07

    Bindung an die Ausübung des Wahlrechts aus § 4 FördGG nach Eintritt der

  • FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 88/04

    Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt

  • FG Thüringen, 31.08.2022 - 4 K 599/21

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur Glättung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1538/07

    Zur Einkunftsgrenze im Eigenheimzulagengesetz

  • FG Düsseldorf, 24.10.2005 - 11 K 3423/04

    Eigenheimzulage; Einkünftegrenze; Korrekturbefugnis; Nachträgliches

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