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   BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02   

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BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02 (https://dejure.org/2004,3107)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2004 - XI B 182/02 (https://dejure.org/2004,3107)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - XI B 182/02 (https://dejure.org/2004,3107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 39 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 81 § 94 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Schrittweise Übertragung eines 50 v. H.-Anteils an einer Gemeinschaftspraxis; Rüge unzureichender Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen bei nur teilweiser Wahrunterstellung; Verlust des Rechtes zur Rüge mangelnder Sachaufklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 564
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.06.1994 - I R 108/93

    Übergehen eines Beweisangebots - Verzicht auf die Einvernahme eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    Da der Beweisantrag ersichtlich in der mündlichen Verhandlung unmittelbar gestellt wurde, kann auch ein Rügeverzicht (vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 100 ff., § 120 Rz. 67) nicht unterstellt werden; die Kläger mussten nicht damit rechnen, dass das FG nur einen Teil des unter Beweisangebot gestellten Sachverhalts bei seiner Entscheidung als wahr zugrunde legen werde (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 108/93, BFH/NV 1995, 320).
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät -

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    So hat der BFH auch im Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 63/98 (BFH/NV 2001, 1028) die Vorentscheidung aufgehoben, die eine in wesentlichen Teilen unvollständig protokollierte Zeugenaussage verwertete, auch dort wurde das fehlerhafte Protokoll nicht durch das Urteil ersetzt.
  • BFH, 17.03.1994 - V R 92/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    Es hat damit nur einen Teil der von den Klägern aufgestellten und durch den Zeugen zu belegenden Behauptungen als wahr unterstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. März 1994 V R 92/91, BFH/NV 1995, 314).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    Sollte das FG der Auffassung gewesen sein, seine Beurteilung könne in keinem Fall durch den Zeugen geändert werden, so wäre dies eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses (BFH-Urteil vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906; vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 30.10.2003 - VI B 162/02

    Rüge des Übergehens eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    Wird ungenügende Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 FGO und Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß § 96 FGO durch Nichterhebung von angebotenen Beweisen gerügt, müssen zur ausreichenden Bezeichnung des Verfahrensmangels insbesondere die angeblich übergangenen Beweismittel einschließlich der Beweisthemen sowie die genaue Stelle angegeben werden, an der die Beweise angetreten worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2003 VI B 162/02, nicht veröffentlicht, juris; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 50, § 119 Rz. 16 "Gesamtergebnis des Verfahrens", § 120 Rz. 69).
  • BFH, 15.05.1996 - X R 252/93
    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02
    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache --nach Auffassung des FG-- nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 252-253/93, BFH/NV 1996, 906; vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Es darf insbesondere nicht von einem anderen als dem unter Beweis gestellten Sachverhalt ausgehen oder einen Sachverhalt zugrunde legen, durch den das Beweisvorbringen in seiner Bedeutung abgeschwächt oder irrelevant wird (BFH-Urteil vom 17.03.1994 - V R 92/91, BFH/NV 1995, 314; BFH-Beschlüsse vom 03.01.2006 - IX B 56/05, BFH/NV 2006, 954, und vom 27.10.2004 - XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.1980 - 4 C 34/79, Neue Juristische Wochenschrift 1981, 241).
  • BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05

    Divergenz; Zeuge im Ausland

    Schließlich hat das FG die Aussage bezüglich des benannten Beweisthemas als nicht entscheidungserheblich für das Urteil beurteilt (S. 118 des Urteils; dazu BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 68/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel zur Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH---, vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564, und vom 24. März 2009 VII B 178/08, BFH/NV 2009, 1277).
  • BFH, 13.10.2014 - V B 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt werden kann (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064, sowie vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel zur Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564, und vom 24. März 2009 VII B 178/08, BFH/NV 2009, 1277).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, und vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 28.09.2006 - V B 71/05

    Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei

    Das Übergehen eines Beweisantrages führt deshalb nur dann zu einem Verfahrensmangel, wenn es sich um einen bei Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblichen Beweisantrag gehandelt hat (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • BFH, 01.12.2006 - XI B 158/05

    NZB: unterlassene Beweiserhebung

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsache zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt oder das Beweismittel nicht erreichbar oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 964, und vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2016 - 9 K 9267/12

    Haftungsinanspruchnahme des Verfügungsberechtigten einer GmbH wegen ausstehender

    Beweisermittlungsanträge oder Beweisausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen dem Gericht regelmäßig keine Beweisaufnahme nahe zu legen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564 und vom 19. März 2014 XI B 144/13, BFH/NV 2014, 1064).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 24.03.2009 - VII B 178/08

    Nichtbefolgung eines Beweisantritts - Verfügungsberechtigter i.S. von § 35 AO

  • BFH, 30.05.2007 - VI B 119/06

    NZB: Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches

  • BFH, 20.02.2008 - VI B 111/06

    Lohnsteuerhaftung eines Nachtclubbetreibers für Prostituiertenvergütungen -

  • BFH, 14.02.2006 - II B 30/05

    Im Ausland lebender Zeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 08.08.2005 - VI B 18/05

    Festsetzungsverjährung - leichtfertige Steuerverkürzung; Zuständigkeit des FG

  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

  • BFH, 14.10.2008 - X B 118/08

    Zuordnung einer nach Fertigstellung an den Sohn vermieteten und erst nach einer

  • BFH, 01.10.2009 - VIII B 151/08

    Nichterhebung eines Zeugenbeweises bei Wahrunterstellung

  • BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05

    Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung

  • BFH, 07.05.2008 - X B 153/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung - Rüge mangelhafter

  • BFH, 02.08.2006 - I B 156/04

    NZB: tatsächliche Verständigung

  • BFH, 25.04.2005 - V B 114/04

    Rüge der Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und der

  • BFH, 06.03.2008 - V B 11/06

    Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 26.02.2008 - X B 168/07

    Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08

    Anforderungen an einen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1047/05

    Abwehrmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen - hier

  • FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05

    Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die

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