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   BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02   

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https://dejure.org/2004,1265
BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02 (https://dejure.org/2004,1265)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2004 - XI B 213/02 (https://dejure.org/2004,1265)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 (https://dejure.org/2004,1265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 68; ; FGO § 68 Satz 1 n.F.; ; FGO § 78; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 78
    Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Rüge des Übergehens von Beweisanträgen; Recht auf rechtliches Gehör; Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung an das FG bei Ergehen eines Änderungsbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust des Rügerechts durch konkludente Verzichtserklärung oder Unterlassen der Rüge im Prozess; Unterlassene Rüge des Übergehens eines Beweisantrages; Verwertung eines dem Klägern unbekannten Steueraktenvermerks als Verletzung des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 566
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.12.2003 - II B 31/00

    Änderungsbescheid bei anhängiger Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    b) Ergeht während des Verfahrens über eine zulässige, aber unbegründete Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein Änderungsbescheid zu Lasten des Steuerpflichtigen, ist die Vorentscheidung entsprechend § 127 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2003 II B 31/00, BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).

    Eine Überprüfung kann auch nicht im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 204, 35, BStBl II 2004, 237).

  • BFH, 19.03.2002 - IV B 112/01

    Verfahrenfehler; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    - weshalb sie, die Kläger, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihnen angeregten Beweiserhebung bestanden haben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, jeweils m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 48 ff., m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Nachdem die Steuerbescheide vom 26. September 1991 und vom 3. September 1993 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung standen und ein erstmaliger Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zum 31. Dezember 1990 am 30. November 1993 ergangen war, hätten die Kläger zur Feststellung eines höheren Verlustvortrags gegen diesen Bescheid Rechtsmittel einlegen können und müssen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817).
  • BFH, 07.04.2003 - V B 28/02

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    - weshalb sie, die Kläger, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihnen angeregten Beweiserhebung bestanden haben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV 2003, 1195, und vom 19. März 2002 IV B 112/01, BFH/NV 2002, 1042, jeweils m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 48 ff., m.w.N.).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Ob die Änderung des Verfahrensgegenstandes nach § 68 FGO tatsächlich nur eintritt, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde selbst zulässig ist oder aber lediglich Voraussetzung ist, dass die Beschwerde statthaft und rechtzeitig eingelegt worden ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 591, sowie BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 75/97, HFR 2000, 555, BFH/NV 2000, 1067), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden, da die Beschwerde unbegründet ist.
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00

    Beschwer

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    d) Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass es im Übrigen darauf, ob die Kläger gegen die auf 0 DM lautenden Einkommensteuer(änderungs)bescheide Einspruch eingelegt hatten, nicht ankommt (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 153/02

    NZB: Anwendung des § 68 FGO im NZB-Verfahren

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    § 68 FGO ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde anwendbar (BFH-Beschluss vom 13. März 2003 VII B 153/02, BFH/NV 2003, 1065).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Die Kläger hätten zudem im Einzelnen darlegen müssen, was sie vorgetragen hätten, wenn das FG sie auf den Vermerk hingewiesen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655, m.w.N.).
  • BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67

    Verweigerung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Einsichtnahme in die

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Ein Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige von seinem Anspruch, gemäß § 78 FGO Akteneinsicht zu nehmen, keinen Gebrauch macht (BFH-Urteil vom 27. Februar 1970 VI R 314/67, BFHE 98, 412, BStBl II 1970, 422; BFH-Beschluss vom 6. Februar 1991 V B 44/89, BFH/NV 1992, 111; Gräber/Koch, a.a.O., § 78 Rz. 1), zumal wenn er fachkundig vertreten ist.
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97

    Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02
    Ob die Änderung des Verfahrensgegenstandes nach § 68 FGO tatsächlich nur eintritt, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde selbst zulässig ist oder aber lediglich Voraussetzung ist, dass die Beschwerde statthaft und rechtzeitig eingelegt worden ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 24. Oktober 1983 GmS-OGB 1/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1984, 591, sowie BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 75/97, HFR 2000, 555, BFH/NV 2000, 1067), braucht der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden, da die Beschwerde unbegründet ist.
  • BFH, 06.02.1991 - V B 44/89

    Beschwerde wegen eines Verfahrensfehlers durch Versagung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 15.05.1996 - X R 252/93
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Diese Folge wird vom Bundesfinanzhof allerdings nur für den Fall des sachkundig vertretenen Klägers angenommen (BFH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, BFH/NV 2005, S. 566 unter II.1.a bis c der Gründe; vom 27. September 2007 - IX B 19/07 -, BFH/NV 2008, S. 27 unter 3. der Gründe; so auch Thürmer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. Rn. 172 ).

    Vielmehr muss er das Übergehen seines Antrags rügen und dem Gericht Gelegenheit geben, zu dem Versäumnis Stellung zu nehmen und den Antrag zu bescheiden (BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 2006 - VII R 34/05 -, BFH/NV 2006, S. 2024 unter II. 1 der Gründe).

  • BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11

    Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist

    Außerdem hätte vorgetragen werden müssen, dass der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde oder weshalb er, der Kläger, obwohl er durch einen fachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten war, in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich auf der von ihm angeregten Beiziehung weiterer Verfahrensakten bestanden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566, m.w.N.).
  • BFH, 04.11.2008 - II B 35/08

    Rechtliches Gehör und Akteneinsicht

    Wird als Zulassungsgrund ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung oder weiteren Sachaufklärung dem FG auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern die Beweiserhebung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 213/02, BFH/NV 2005, 566).

    Hierauf kommt es nach der maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 566) nicht an.

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