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   BFH, 16.09.2004 - X R 54/99   

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https://dejure.org/2004,4540
BFH, 16.09.2004 - X R 54/99 (https://dejure.org/2004,4540)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2004 - X R 54/99 (https://dejure.org/2004,4540)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2004 - X R 54/99 (https://dejure.org/2004,4540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 42b Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 850 Abs. 3 Buchst. b; ; FGO § 126 Abs. 2; ; VVG § 159 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 22 Nr. 1 S. 3
    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

  • datenbank.nwb.de

    Fremdfinanzierter Vertrag über sofort beginnende Leibrente gegen Einmalbeitrag bei Nichtzahlung der vereinbarten Darlehenszinsen als aufgeschobene Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsinteresse bei noch nicht bestandskräftiger Steuerfestsetzung und ruhendem Einspruchsverfahren; Einrichtung eines privaten Rentenkonzepts auf der Basis eines kreditfinanzierten Rentenstammrechts; Gestaltung von Vertragsverhältnissen zu Lasten des ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 7, EStG § 22 Nr 1, EStG § 39a Abs 1 Nr 5b
    Anschaffungskosten; Rentenversicherung; Schuldzinsen; Überschußerzielungsabsicht; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 677
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Auch Beträge, die die Parteien als "Finanzierungskosten" bezeichnet haben, können steuerrechtlich als Anschaffungskosten angesehen werden (BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, unter III., IV.).

    Der Kläger übernahm mit einer einzigen Rechtshandlung --der Unterzeichnung des Auftrags bzw. der Vollmacht-- das gesamte Vertragswerk (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BFH-Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, unter III.2.a).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erlösen aus der Überlassung von Sand-

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Verfassungsrechtlich ist eine zusammenfassende Würdigung mehrerer Verträge unter Abweichung von der ihnen durch die Parteien beigelegten Bezeichnung zulässig, weil das Steuerrecht seine eigenen Tatbestände prägt und die Parteien zwar vertragliche Gestaltungen vornehmen, nicht jedoch deren steuerrechtliche Folgen bestimmen können (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212, unter 1.a cc und vom 3. Juni 1992 1 BvR 583/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 36, unter 2.).
  • BFH, 19.12.1973 - VI R 339/70

    "Vorauszahlungsbeiträge" für eine zur Leistung der Einmalprämie einer

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Die Entscheidung im vorliegenden Fall setzt sich auch nicht in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung zur Anerkennung der in der Versicherungswirtschaft üblichen Policendarlehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. April 1966 VI 252/64, BFHE 86, 244, BStBl III 1966, 421, und vom 19. Dezember 1973 VI R 339/70, BFHE 111, 305, BStBl II 1974, 237, unter Aufgabe des BFH-Urteils vom 1. Februar 1957 VI 78/55 U, BFHE 64, 268, BStBl III 1957, 103).
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Wenn Vertragsparteien aufgrund einer bestimmten Interessenlage, in der sie übereinstimmend eine zutreffende Zuordnung zum wirklichen Rechtsgrund nicht für notwendig halten, ihre Vertragsverhältnisse zu Lasten des Steuergläubigers gestalten, kann steuerrechtlich eine Zuordnung zum wahren Rechtsgrund erforderlich sein (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 1995 X S 7/94, BFH/NV 1995, 782, und vom 20. November 2002 X B 6/02, BFH/NV 2003, 318; ähnlich bereits BFH-Urteile vom 29. Oktober 1985 IX R 107/82, BFHE 145, 351, BStBl II 1986, 217, unter II.2.a, und vom 12. November 1985 IX R 70/84, BFHE 145, 526, BStBl II 1986, 337, unter II.2.a).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Eine durch das wirtschaftlich Gewollte nicht gedeckte Eigenqualifikation seitens der Vertragsparteien ist rechtlich unbeachtlich (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter 3.b, und vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706, unter II.4.a, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Nach dem zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 19/03 (www.bundesfinanzhof.de - Entscheidungen - aktuelle Entscheidungen - Datum der Veröffentlichung: 8.12.2004), auf das der Senat zur näheren Begründung verweist, sind Beratungs- und Konzeptionsgebühren, die in Zusammenhang mit der Begründung eines Rentenanspruchs stehen, der Vermögensebene zuzurechnen und stellen keine sofort abziehbaren Werbungskosten dar.
  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Das erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung kann sich im Hinblick auf den Grundsatz der Prozessökonomie (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, unter II.2.a) auch daraus ergeben, dass eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag zwar nicht rechtlich, wohl aber faktisch auch von Bedeutung für die Beurteilung der streitigen Rechtsfrage im anschließenden Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ist.
  • BFH, 07.08.1991 - X R 116/89

    § 10e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies der Fall, wenn die Einkommensteuer-Veranlagung des Streitjahres zwar noch nicht bestandskräftig (BFH-Urteil vom 7. August 1991 X R 116/89, BFHE 165, 267, BStBl II 1992, 736, unter 1.), gleichwohl aber nicht ihrerseits mit der Klage angefochten ist (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 186/82, juris Nr: STRE835045660).
  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Dies ist insbesondere bei der Begründung gegenläufiger Zahlungspflichten, die die tatsächliche und wirtschaftliche Position des Steuerpflichtigen nicht verändern, der Fall (vgl. --methodologisch allerdings teilweise auf die Anwendung des § 42 AO 1977 gestützt-- BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, unter 4.a; vom 25. Juli 1995 IX R 66/93, BFH/NV 1996, 123; vom 13. Dezember 1995 X R 261/93, BFHE 179, 350, BStBl II 1996, 180, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, unter II.1.c; FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2002 1 K 734/00 F, EFG 2002, 737, unter I.2.c, d; insbesondere zur abweichenden Würdigung eines "Darlehensvertrags" vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468).
  • BFH, 29.04.1966 - VI 252/64
    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 54/99
    Die Entscheidung im vorliegenden Fall setzt sich auch nicht in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung zur Anerkennung der in der Versicherungswirtschaft üblichen Policendarlehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 29. April 1966 VI 252/64, BFHE 86, 244, BStBl III 1966, 421, und vom 19. Dezember 1973 VI R 339/70, BFHE 111, 305, BStBl II 1974, 237, unter Aufgabe des BFH-Urteils vom 1. Februar 1957 VI 78/55 U, BFHE 64, 268, BStBl III 1957, 103).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • FG Münster, 19.02.2002 - 1 K 734/00

    Gesamtwürdigung bei der Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen

  • BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 70/84

    Bauherrenmodell - Aufwendungen - Finanzielle Mittel - Werbungskosten

  • BFH, 16.03.1988 - X R 27/86

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Einzelunternehmer - Handwerker - GmbH -

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

  • BFH, 08.02.1995 - X S 7/94

    Verträge zwischen geschiedenen Ehegatten

  • BFH, 13.10.1993 - X R 86/89

    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

  • BFH, 13.12.1995 - X R 261/93

    Vereinbarungen unter nahen Angehörigen sind nur dann der Besteuerung zugrunde zu

  • BFH, 25.07.1995 - IX R 66/93

    Ablösung eines Wohnrechts und anschließende Vermietung

  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

  • BFH, 01.02.1957 - VI 78/55 U

    Ausfertigungsgebühr und Versicherungssteuer als berücksichtigungsfähige

  • BFH, 20.11.2002 - X B 6/02

    Verträge zwischen nahen Angehörigen - geschiedene Ehegatten

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Es ist anerkannt, dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, wenn sie nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289; vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327; vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468; vom 16. September 2004 X R 54/99, BFH/NV 2005, 677, und vom 5. November 2003 X R 34/02, BFH/NV 2004, 610).
  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

    Es ist anerkannt, dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, wenn sie nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (vgl. Senatsentscheidungen vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289; vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327; vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468; vom 16. September 2004 X R 54/99, BFH/NV 2005, 677, und vom 5. November 2003 X R 34/02, BFH/NV 2004, 610).
  • BFH, 27.09.2007 - V R 73/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Betriebs von Wohnheimen für Asylbewerber,

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Annahme einer Vermietungsleistung i.S. des § 4 Nr. 12 UStG deswegen abzulehnen ist, weil es sich entweder um eine Vertragsgestaltung mit einander widersprechenden --gegenläufigen-- Rechtsfolgen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 2006 V R 43/04, BFH/NV 2007, 308, Sparkassenmodell; zu im Rahmen eines Vertragsgeflechts abgegebenen Willenserklärungen mit einander widersprechenden --gegenläufigen-- Rechtsfolgen ausführlich z.B. BFH-Urteile vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629; vom 16. September 2004 X R 54/99, BFH/NV 2005, 677), oder weil bei einer Gesamtwürdigung der rechtlichen und tatsächlichen Umstände der Umsatz nicht als Vermietung im vorgenannten Sinne beurteilt werden kann.
  • FG Köln, 25.02.2014 - 8 K 2555/11

    DBA-Italien -- Besteuerungsrecht bei Freistellung des Arbeitnehmers von der

    Denn dies widerspricht dem im Steuerrecht geltende Grundsatz, dass die Besteuerung an tatsächliche Vorgänge anknüpft und fiktive Sachverhalte unbeachtet lässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.9.2004 X R 54/99, BFH/NV 2005, 677).
  • BFH, 25.11.2008 - X B 240/07

    Anforderung an die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung

    Die Beschwerdebegründung setzt sich nicht mit der bisher ergangenen Rechtsprechung des BFH auseinander, die bei Einräumung eines Bezugsrechts --anders als bei Übertragung des gesamten Versicherungsverhältnisses als solchem-- davon ausgeht, dass die Rentenzahlungen auf einer Vermögensposition (dem Rentenversicherungsvertrag) beruhen, die ausschließlich dem Versicherungsnehmer (hier: dem Kläger) zuzurechnen ist (BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 54/99, BFH/NV 2005, 677; vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742).
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 291/06

    Rechtmäßigkeit der Erfassung von Rentenzahlungen aus einer Leibrentenversicherung

    Zwar ist es zutreffend, dass ein unwiderrufliches Bezugsrecht mit seiner Benennung auf den Bezugsberechtigten übergeht und die Versicherungsforderung von diesem Zeitpunkt an nicht mehr zum Vermögen des Versicherungsnehmers gehört (Urteil des BFH vom 16. September 2004 X R 54/99, BFH/NV 2005, S. 677, 681).
  • FG Saarland, 06.02.2004 - 1 V 335/03

    Einkommensteuer; Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen

    Gegen diese Entscheidung ist Revision eingelegt worden (Az. des BFH: X R 54/99), über die bislang noch nicht entschieden ist.
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 K 23/05

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Vielmehr ist dieser mit dem in nahem zeitlichen Zusammenhang abgeschlossenen privatschriftlichen Schenkungsvertrag vom 1. April 1998 und dessen Vollzug als einheitlich zu betrachtendes Vertragsgeflecht (BFH, Urteil vom 16. September 2004 X R 54/99, juris) zu würdigen.
  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 140/10

    Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Keine gewerbesteuerliche Organschaft zwischen

    Schließlich kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegen, wenn das zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter abgeschlossene Rechtsgeschäft zwar für die Kapitalgesellschaft günstig ist, sich ein gesellschaftsfremder Vertragspartner aber im eigenen Interesse nicht auf sie eingelassen hätte (BFH-Urteil vom 20.10.2004 I R 4/04, BFH/NV 2005, 677).
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