Rechtsprechung
| BFH, 23.11.2004 - IX R 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 21 Abs. 1
Schuldzinsenabzug bei Zwischenfinanzierung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- deubner-steuern.de (Kurzinformation)
Schuldzinsenabzug - Vermietete und selbst genutzte Immobilien
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.07.2003 - 9 K 5532/99
- FG Düsseldorf, 08.07.2003 - 9 K 5532/99
- BFH, 23.11.2004 - IX R 2/04
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2005, 694
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03
Steuerrecht - Darlehenszinsen als Werbungskosten?
Der Zuordnungszusammenhang ist unterbrochen, wenn das Auszahlungsverhalten des Steuerpflichtigen mit seiner Zurechnungsentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 2/04, juris-Dok-Nr.STRE 200550086, unter II.2.). - BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Finanzierung - Zwei aktuelle Urteile zu gemischt genutzten Gebäuden
Denn dieses Motiv reicht allein nicht für die Annahme aus, mit dem Darlehen sei tatsächlich der anteilige Kaufpreis entrichtet worden (BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694).Denn abgesehen von der Vermischung der Darlehensvaluten mit Eigenmitteln auf dem Girokonto fehlt für die Annahme des FG, die streitigen Darlehen seien tatsächlich zur Anschaffung der vermieteten Obergeschosswohnung verwandt worden, die nach der Rechtsprechung des BFH erforderliche Zahlung entsprechend der Darlehenszuordnung (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 694, und in BFH/NV 2005, 1185).
In einem solchen Fall ist eine Zurechnung der Darlehenszinsen zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur im Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche der fremdvermieteten Wohnung zu denen der eigengenutzten Wohnung möglich (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 171, BStBl II 2004, 348; in BFH/NV 2005, 694, in BFH/NV 2005, 1185, m.w.N.).
- BFH, 09.02.2010 - VIII R 21/07
Unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten dienende …
Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln bezahlt wird, der Steuerpflichtige aber bei Veranlassung dieser Zahlung berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta spätestens im Zeitpunkt der Zahlung ausgehen kann (…Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 13. Juli 2004 VIII R 61/03, BFH/ NV 2005, 184, und vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BFHE 218, 308, BStBl II 2008, 49, sowie vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/ NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597;… vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/ NV 2006, 264).Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der Darlehen nicht der Finanzierung der Anschaffung eines Vermietungsobjekts dienen, soweit dessen Anschaffungskosten aus Eigenmitteln getragen worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/ NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 290, BStBl II 2005, 597;… vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/ NV 2006, 264).
- BFH, 12.10.2011 - VIII R 49/09
Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur …
Das auf sie aufgenommene Policendarlehen steht dem Abzug der Versicherungsprämien als Sonderausgaben aber entgegen, wenn die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen nicht - wie von § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG vorausgesetzt - der Sicherung von Darlehen dienen, die selbst "unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines (zur Einkünfteerzielung bestimmten) Wirtschaftsgutes dienen" (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597;… vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264). - FG Hamburg, 09.08.2006 - 5 K 212/03
Schuldzinsen als Werbungskosten bei gemischt genutztem Grundstück
Der Zuordnungszusammenhang ist unterbrochen, wenn das Auszahlungsverhalten des Steuerpflichtigen mit seiner Zurechnungsentscheidung nicht übereinstimmt (BFH, Urteil vom 23.11.2004, IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694 ).Denn dieses Motiv allein reicht nicht für die Annahme aus, mit dem Darlehen sei tatsächlich der anteilige Kaufpreis entrichtet worden (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2004, IX R 2/04 a.a.O.).
- BFH, 19.02.2008 - IX B 195/07
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen höchstrichterlich geklärt
Damit war der Zuordnungszusammenhang unterbrochen und zwar im Gegensatz zum BFH-Fall in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, in dem im Einflussbereich des Steuerpflichtigen getrennte Banküberweisungen auf ein Notaranderkonto vorlagen (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694;… vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFH/NV 2005, 1185;… vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264). - BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
b) So hat der BFH die Vor- oder Zwischenfinanzierung wie auch den (zwischenzeitlichen oder nur vorübergehenden) Einsatz von Eigenmitteln bei erst späterer Verwendung eines Darlehens, das mit der erklärten Absicht bzw. nach dem Vertragstext objektbezogen zur Finanzierung eines bestimmten Wirtschaftsguts aufgenommen wird, zur Rückführung des Zwischenkredits bzw. Ablösung der Eigenmittel als Unterbrechung bzw. Entfallen eines möglicherweise (bisher) gegebenen Veranlassungszusammenhangs und damit als schädlich angesehen (…vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; in BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597; vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694;… in BFH/NV 2002, 1154, m. w. N). - FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug …
Unterbleibt eine Zuordnung der Darlehen auf die Wirtschaftsgüter nach diesem Maßstab, sind die Darlehensmittel und die Zinsen - gegebenenfalls durch Schätzung - aufzuteilen; Maßstab hierfür ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielungsabsicht dienen (…Schmidt/Drenseck, EStG, 29. Aufl. 2010, § 9 Rz. 9 und 81 m.w.N.; BFH-Urteile in BStBl II 2003, 389; vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694;… vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264). - FG München, 29.06.2006 - 6 K 594/05
Schuldzinsenabzug bei gemischt-genutzten Gebäuden
In einem derartigen Fall ist nur ein anteiliger Abzug der Schuldzinsen möglich (…s. BFH-Urteil vom 25.3.2003 in BFH/NV 2003, 1049 ; vom 23.11.2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694 ;… vom 7.7.2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 ). - FG München, 05.12.2007 - 9 K 2083/06
Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes; Zuordnung der …
Der Bundesfinanzhof habe im Urteil vom 23. November 2004 ( IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694 ) erkannt, dass es für den vollen Schuldzinsenabzug nicht ausreiche, wenn die Steuerpflichtigen Darlehen aufnehmen, die sich auf den vermieteten Gebäudeteil beziehen. - FG München, 20.10.2006 - 6 K 426/06
Zurechnung von Schuldzinsen bei gemischt genutzten Gebäuden
