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   BFH, 26.05.2004 - I R 92/03   

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https://dejure.org/2004,6094
BFH, 26.05.2004 - I R 92/03 (https://dejure.org/2004,6094)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2004 - I R 92/03 (https://dejure.org/2004,6094)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - I R 92/03 (https://dejure.org/2004,6094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Geschäftsführervergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) - Fremdvergleich bei zusätzlichen Geschäftsführertätigkeiten in anderen Gesellschaften - Verstoß gegen die Dienstverträge durch Arbeitsverhältnis bei Schwestergesellschaften innerhalb ...

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung: zusätzliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme einer zusätzlichen Geschäftsführertätigkeit durch GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Gehaltsanpassung und trotz Verbots der Aufnahme anderweitiger Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Angemessenheit; Gesellschaftergeschäftsführer; Schwestergesellschaft; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 92/03
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2003 I R 46/01 (BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132) und I R 80, 81/01 (BFH/NV 2003, 1346) entschieden hat, wird der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer Gesellschaft bei der Bemessung eines Geschäftsführergehalts die Tätigkeit des Geschäftsführers für andere Unternehmen zwar regelmäßig mindernd berücksichtigen, da ein für mehrere Unternehmen tätiger Geschäftsführer naturgemäß nicht jedem einzelnen dieser Unternehmen seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann.

    Auf der Grundlage der Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346, in denen die vorstehenden Grundsätze zur Angemessenheit bei mehrfacher Geschäftsführertätigkeit aufgestellt wurden, hätte das FG aber Anlass gehabt, solchen Überlegungen nachzugehen.

    Auch innerhalb einer "Unternehmensgruppe" sind einzelne Kapitalgesellschaften jeweils gesondert zu betrachten und bestimmt sich die Angemessenheit der Geschäftsführervergütungen grundsätzlich immer nur für die jeweilige Gesellschaft (s. auch dazu die Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346).

    Solange die gezahlten Geschäftsführervergütungen nach ihrer Höhe im Rahmen der gebotenen Bandbreitenbetrachtung (vgl. Senatsurteile in BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132 und in BFH/NV 2003, 1346) angemessen sind, muss die Änderung der "Parität" nicht zwangsläufig zu einer "Disparität" führen.

  • FG Köln, 14.11.2002 - 13 K 6620/00

    Vergütungen an GesGeschäftsführer für Geschäftsführungstätigkeiten bei

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 92/03
    - Das Urteil des FG Köln vom 14. November 2002 13 K 6620/00 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 488 abgedruckt.
  • BFH, 19.01.2000 - I R 24/99

    VGA bei Kapitalerhöhungskosten

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 92/03
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 92/03
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 92/03
    Dazu gehören insbesondere einem Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Vergütungen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Verhältnissen nicht gewährt hätte (Senatsurteil vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

    Auszug aus BFH, 26.05.2004 - I R 92/03
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
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