Rechtsprechung
   BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4679
BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03 (https://dejure.org/2004,4679)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2004 - VII R 60/03 (https://dejure.org/2004,4679)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - VII R 60/03 (https://dejure.org/2004,4679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiger Binnenverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiger Binnenverkehr im Verfahren der vorübergehenden Verwendungen; Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässiger Binnenverkehr; Bedeutung des ursprünglichen Transportauftrages; Tatsächliche Ladung und Ausladung von Waren im Gemeinschaftsgebiet; Mangelnde Benachteiligung von im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Transportunternehmen; Unkenntnis über gemeinschaftsrechtliche ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZKDV Art 859 Abs 1, ZKDV Art 558 Abs 1, ZK Art 204, ZK Art 236 Abs 2, ZK Art 239
    Kabotageverbot; Vorübergehende Verwendung; Zweckwidrige Verwendung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Der Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. des Art. 859 Anstrich 2 ZKDVO stimmt mit dem Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit i.S. des Art. 239 Abs. 1 Anstrich 2 ZK überein (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 11. November 1999 Rs. C-48/98 --Söhl & Söhlke--, EuGHE 1999, I-7877 Rdnr. 49).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob eine offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, müssen die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1999, I-7877 Rdnr. 56).

  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Es ist anerkannt, dass sich niemand auf Nichtkenntnis des im ABlEG veröffentlichten Gemeinschaftsrechts berufen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 1989 Rs. 161/88 --Binder--, EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 19; vom 26. November 1998 Rs. C-370/96 --Covita--, EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26; Beschluss vom 11. Oktober 2001 Rs. C-30/00 --William Hinton & Sons--, EuGHE 2001, I-7511 Rdnr. 71; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, 167).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-86/97

    Trans-Ex-Import

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Die materiellen Voraussetzungen für einen Erlass in einem besonderen Fall liegen nach der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn sich ein Beteiligter im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97 --Trans-Ex-Import--, EuGHE 1999, I-1041 Rdnr. 22; vom 27. September 2001 Rs. C-253/99 --Bacardi--, EuGHE 2001, I-6493 Rdnr. 56) oder wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig wäre, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang der Dinge nicht erlitten hätte (vgl. Gericht erster Instanz, Urteile vom 19. Februar 1998 Rs. T-42/96 --Eyckeler & Malt--, EuGHE 1998, II-401, Rdnr. 132; vom 27. Februar 2003 Rs. T-329/00 --Bonn Fleisch Ex- und Import--, EuGHE 2003, II-287 Rdnr. 64).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Es ist anerkannt, dass sich niemand auf Nichtkenntnis des im ABlEG veröffentlichten Gemeinschaftsrechts berufen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 1989 Rs. 161/88 --Binder--, EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 19; vom 26. November 1998 Rs. C-370/96 --Covita--, EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26; Beschluss vom 11. Oktober 2001 Rs. C-30/00 --William Hinton & Sons--, EuGHE 2001, I-7511 Rdnr. 71; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, 167).
  • FG Hamburg, 21.03.2002 - IV 182/99

    Voraussetzung für die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Die Klägerin ist nach Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldnerin bzw. nach § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 204 Abs. 3 ZK Steuerschuldnerin geworden, weil sie als Inhaberin der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die auf sie zugelassene Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 21. März 2002 IV 182/99, ZfZ 2002, 421, 422).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-253/99

    Bacardi

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Die materiellen Voraussetzungen für einen Erlass in einem besonderen Fall liegen nach der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn sich ein Beteiligter im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97 --Trans-Ex-Import--, EuGHE 1999, I-1041 Rdnr. 22; vom 27. September 2001 Rs. C-253/99 --Bacardi--, EuGHE 2001, I-6493 Rdnr. 56) oder wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig wäre, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang der Dinge nicht erlitten hätte (vgl. Gericht erster Instanz, Urteile vom 19. Februar 1998 Rs. T-42/96 --Eyckeler & Malt--, EuGHE 1998, II-401, Rdnr. 132; vom 27. Februar 2003 Rs. T-329/00 --Bonn Fleisch Ex- und Import--, EuGHE 2003, II-287 Rdnr. 64).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Der Senat ist in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.-- (EuGHE 1982, 3415 Rdnr. 16) nicht nach Art. 234 Unterabs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Es ist anerkannt, dass sich niemand auf Nichtkenntnis des im ABlEG veröffentlichten Gemeinschaftsrechts berufen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 1989 Rs. 161/88 --Binder--, EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 19; vom 26. November 1998 Rs. C-370/96 --Covita--, EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26; Beschluss vom 11. Oktober 2001 Rs. C-30/00 --William Hinton & Sons--, EuGHE 2001, I-7511 Rdnr. 71; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, 167).
  • EuG, 27.02.2003 - T-329/00

    Bonn Fleisch Ex- und Import / Kommission

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Die materiellen Voraussetzungen für einen Erlass in einem besonderen Fall liegen nach der Rechtsprechung des EuGH vor, wenn sich ein Beteiligter im Vergleich zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, welche die gleiche Tätigkeit ausüben, in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97 --Trans-Ex-Import--, EuGHE 1999, I-1041 Rdnr. 22; vom 27. September 2001 Rs. C-253/99 --Bacardi--, EuGHE 2001, I-6493 Rdnr. 56) oder wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig wäre, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang der Dinge nicht erlitten hätte (vgl. Gericht erster Instanz, Urteile vom 19. Februar 1998 Rs. T-42/96 --Eyckeler & Malt--, EuGHE 1998, II-401, Rdnr. 132; vom 27. Februar 2003 Rs. T-329/00 --Bonn Fleisch Ex- und Import--, EuGHE 2003, II-287 Rdnr. 64).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-30/00

    William Hinton & Sons

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03
    Es ist anerkannt, dass sich niemand auf Nichtkenntnis des im ABlEG veröffentlichten Gemeinschaftsrechts berufen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 1989 Rs. 161/88 --Binder--, EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 19; vom 26. November 1998 Rs. C-370/96 --Covita--, EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26; Beschluss vom 11. Oktober 2001 Rs. C-30/00 --William Hinton & Sons--, EuGHE 2001, I-7511 Rdnr. 71; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, 167).
  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

  • EuGH, 18.01.1996 - C-446/93

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

  • BFH, 13.05.2003 - VII R 15/02

    EuGH -Vorlage - vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine bei nur

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 44/02

    Vorübergehende Verwendung einer Sattelzugmaschine - unzulässiger Binnentransport

    Die Zollbehörden hätten jedoch im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auch auf einen entsprechenden Antrag des Klägers keine Möglichkeit gehabt, einen Binnenverkehr zu bewilligen (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84).

    c) Der Kläger ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldner bzw. nach § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 204 Abs. 3 ZK Steuerschuldner geworden, weil er als Inhaber der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 84).

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 15/02

    Unzulässiger Binnentransport; Wechsel des Sattelaufliegers

    Die Zollbehörden hätten jedoch im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auch auf einen entsprechenden Antrag des Klägers keine Möglichkeit gehabt, einen Binnenverkehr zu bewilligen (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84).

    c) Der Kläger ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldner bzw. nach § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 204 Abs. 3 ZK Steuerschuldner geworden, weil er als Inhaber der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 84).

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 60/02

    Unzulässige Kabotage bei Wechsel des Sattelaufliegers

    Die Zollbehörden hätten im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auch auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin keine Möglichkeit gehabt, einen Binnenverkehr zu bewilligen (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84).

    c) Die Klägerin ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldner bzw. nach § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 204 Abs. 3 ZK Steuerschuldner geworden, weil sie als Inhaberin der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 84).

  • BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03

    Unzulässiger Binnenverkehr: Trennung von Sattelzugmaschine und Auflieger

    Die Zollbehörden hätten im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auch auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin hin keine Möglichkeit gehabt, einen Binnenverkehr zu bewilligen (vgl. das Senatsurteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84).

    c) Die Klägerin ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldnerin und nach § 21 Abs. 2 UStG i.V.m. Art. 204 Abs. 3 ZK auch Steuerschuldnerin geworden, weil sie als Inhaberin der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2005, 84).

  • FG München, 05.10.2006 - 14 K 42/06

    Kabotage; unerlaubter Binnentransport

    Das scheitert bereits daran, dass die Zollbehörden im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung eines Straßenfahrzeugs auch auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin keine Möglichkeit gehabt hätten, einen Binnenverkehr zu bewilligen, da hierfür gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 GüKGrKabotageV nur das Bundesamt für Güterverkehr zuständig ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, ZfZ 2004, 415, BFH/NV 2005, 84 ).

    Die Klägerin ist nach Art. 204 Abs. 3 ZK Zollschuldnerin geworden, weil sie als Inhaberin der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die auf sie zugelassene Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. BFH in ZfZ 2004, 415).

  • FG München, 14.04.2011 - 14 K 1508/08

    Unerlaubter Binnentransport - Festsetzungsverjährung

    Dies scheitert bereits daran, dass die Zollbehörden im Rahmen des hier eröffneten Verfahrens der vorübergehenden Verwendung eines Straßenfahrzeugs auch auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin keine Möglichkeit gehabt hätten, einen Binnenverkehr zu bewilligen, da hierfür gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 GüKGrKabotageV nur das Bundesamt für Güterverkehr zuständig ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, ZfZ 2004, 415, BFH/NV 2005, 84).

    Die Klägerin ist nach Art. 204 Abs. 3 ZK i.V.m. § 21 Abs. 2 und § 13a Abs. 2 UStG Abgabenschuldnerin geworden, weil sie als Inhaberin der Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung (Art. 138 ZK) die Pflicht zu erfüllen hatte, die auf sie zugelassene Zugmaschine nicht für die Durchführung eines unzulässigen Binnenverkehrs einzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, ZfZ 2004, 415, BFH/NV 2005, 84).

  • FG Thüringen, 19.12.2013 - 2 K 364/13

    Einfuhrabgabepflicht bei Nichtbeachtung des Zollflugplatzzwangs: Formvorschrift

    Maßstab für die im Streitfall anzuwendende Sorgfalt ist nicht ihr Kenntnisstand, sondern der ihres Vertreters A. So kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Markteilnehmer nicht mit Unkenntnis der von ihm zu beachtenden Verfahrensvorschriften entlasten (vgl. BFH-Urteil vom 08.07.2004 VII R 60/03, ZfZ 2004, 415 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 2713/07

    Zuwendung einer Leibrentenversicherung als Betriebseinnahme

    Dies sei auch daran zu erkennen, dass die Schenkung entgegen dem BFH-Urteil vom 14.03.2006, VII R 60/03, nicht zweckgebunden gewesen, sondern zur freien Verfügung erfolgt sei.
  • FG München, 06.05.2010 - 14 K 2058/07

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Verwendung eines falschen

    Bei der Beantwortung der Frage, ob eine offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, müssen die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden (EuGH-Urteil vom 11. November 1999 Rs. C-48/98, Slg. 1999, I-7911; BFH-Urteil vom 8. Juli 2004 VII R 60/03, ZfZ 2004, 415).
  • FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04

    Nacherhebungsbescheid nach Art. 220 ZK als selbständig anfechtbare buchmäßige

    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen daher einhellig eine Zweigleisigkeit zwischen Erstattung/Erlass nach Art. 236 ZK einerseits und Art. 239 ZK andererseits an (vgl. z.B. Bundesfinanzhof (BFH), Urt. v. 08.07.2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84 m.w.N.; Gericht erster Instanz, Urt. v. 14.12.2004 Rs. T-332/02, ZfZ 2005, 53 (Rdnr. 69) - besonderer Umstand in Bezug auf den Hauptverpflichteten bei Betrug im gemeinschaftlichen Versandverfahren durch andere; Witte/Huchatz, Zollkodex Art. 236 Rz. 1, 4 ff. und 26 ff., Art. 239 Rz. 1 f.).
  • FG München, 13.09.2007 - 14 K 4125/04

    Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnetransport; fehlende CEMT-Bescheinigung

  • FG München, 13.09.2007 - 14 K 3701/04

    Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnentransports; Mitführen der CEMT-Bescheinigung

  • FG München, 28.06.2007 - 14 K 4796/04

    Einfuhrabgaben bei ungenehmigtem Binnentransport

  • FG München, 19.04.2007 - 14 K 2910/04

    Einfuhrabgaben für LKW bei EU-Binnentransport; Ab- und Umladen der Waren im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht