Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2004 - III B 89/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5386
BFH, 09.12.2004 - III B 89/04 (https://dejure.org/2004,5386)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2004 - III B 89/04 (https://dejure.org/2004,5386)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - III B 89/04 (https://dejure.org/2004,5386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    InvZulG § 2 Satz 1; ; InvZulG § 6 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 143 Abs. 2; ; HGB § 247 Abs. 2; ; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZul: Anschaffung eines WG

  • datenbank.nwb.de

    Neuheit eines Wirtschaftsguts im investitionszulagenrechtlichen Sinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des gerichtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung; Definition der Überraschungsentscheidung; Zugehörigkeit von Aufstellautomaten zum Anlagevermögen als Grundlage für die Gewährung einer Investitionszulage; Differenzierung zwischen Anlagevermögen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 9
  • BFH/NV 2005, 915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.03.1999 - III R 85/97

    Investitionszulage: Neue Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - III B 89/04
    Ein Wirtschaftsgut sei ohne Rücksicht auf eine fehlende Ingebrauchnahme auch dann nicht neu i.S. des § 2 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1993/1996 anzusehen, wenn es vor dem Erwerb durch den Investor zum Anlagevermögen eines anderen Betriebs gehört habe und von diesem angeschafft oder hergestellt worden sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 1999 III R 85/97, BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar ein Wirtschaftsgut ohne Rücksicht auf eine fehlende Ingebrauchnahme auch dann nicht als neu i.S. des § 2 Abs. 1 InvZulG 1993/1996 anzusehen, wenn es vor dem Erwerb durch den Investor zum Anlagevermögen eines anderen Betriebs gehört hat und von diesem angeschafft oder hergestellt worden ist (Senatsurteil in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613).

    Das Urteil des Senats in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613 ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar, denn dort war die Zugehörigkeit des LKW zum Anlagevermögen des Veräußerers durch die Zulassung des LKW dokumentiert.

    Die Entscheidung in BFHE 188, 471, BStBl II 1999, 613 bezweckt, eine Doppelförderung zu vermeiden.

  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - III B 89/04
    Nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 7. November 2000 III R 7/97, BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200) komme es für die Frage, welche Anforderungen an die Bezeichnung eines Wirtschaftsgutes konkret zu stellen seien, auf die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles an.

    Die einschlägige Rechtsprechung des Senats verlangt für eine hinreichend genaue Bezeichnung der Investition im Investitionszulagenantrag, dass für die mit der Prüfung des Antrags befassten Beamten bei Fristablauf klar und einwandfrei erkennbar sein müsse, für welche Wirtschaftsgüter die Zulage in Anspruch genommen werde (z.B. Senatsurteile in BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200, und vom 21. März 2002 III R 30/99, BStBl II 2002, 547).

  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - III B 89/04
    Die einschlägige Rechtsprechung des Senats verlangt für eine hinreichend genaue Bezeichnung der Investition im Investitionszulagenantrag, dass für die mit der Prüfung des Antrags befassten Beamten bei Fristablauf klar und einwandfrei erkennbar sein müsse, für welche Wirtschaftsgüter die Zulage in Anspruch genommen werde (z.B. Senatsurteile in BFHE 193, 219, BStBl II 2001, 200, und vom 21. März 2002 III R 30/99, BStBl II 2002, 547).
  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - III B 89/04
    Die Klägerin hat keinen hiervon abweichenden tragenden Rechtssatz des FG herausgearbeitet, der diesen Grundsätzen widerspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 09.01.2004 - III B 33/03

    Überraschungsentscheidung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - III B 89/04
    Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 9. Januar 2004 III B 33/03, BFH/NV 2004, 534) vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste.
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 44/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 09.12.2004 - III B 89/04
    Denn eine Abweichung liegt nicht vor, wenn dem FG bei der Anwendung von Rechtssätzen des BFH auf den Streitfall Fehler unterlaufen (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 44/98, BFH/NV 1999, 1110).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 13/08

    Neuheit eines Wirtschaftsguts - Investitionszulagenanspruch - Ingebrauchnahme

    Zweiterwerb eines Kühlguttransporters; Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915, betr.
  • BFH, 20.12.2006 - V B 55/06

    USt: steuerfreie Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften

    Die Revision kann auch teilweise zugelassen werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Anm. 62).
  • BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05

    NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen

    e) Die Divergenz zum BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2004 III B 89/04 (BFH/NV 2005, 915) ist schon deshalb nicht in zulässiger Weise dargelegt, weil sie nach Ablauf der am 7. November 2005 endenden Beschwerdebegründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO) geltend gemacht wurde, obwohl der Beschluss bereits vor diesem Zeitpunkt veröffentlicht war (Juni 2005).
  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Fachkundige Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris; vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915).
  • BFH, 20.12.2005 - X B 120/05

    Divergenz; materiell-rechtliche Fehler

    c) Auch soweit der Kläger rügt, durch die Zuordnung des streitigen Grundstücks zum Umlaufvermögen (und nicht zum Anlagevermögen) und die daraus resultierende Versagung der Inanspruchnahme einer Reinvestitionsrücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sei das FG von den BFH-Entscheidungen vom 9. Dezember 2004 III B 89/04 (BFH/NV 2005, 915), vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) und vom 17. März 1981 VIII R 149/78 (BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522) sowie vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 17. April 2002 4 K 581/94 (juris Nr: STRE200271438) abgewichen, hat der Kläger keine abstrakten und tragenden Rechtssätze aus der angefochtenen Vorentscheidung formuliert, welche von den zitierten Rechtssätzen in den behaupteten Divergenzentscheidungen abweichen könnten.
  • BFH, 02.11.2006 - VIII B 64/06

    NZB: rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Allerdings kann es im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Sach- oder Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris; vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915; vom 15. September 2004 I B 18/04, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 14 K 2035/09

    Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils aus dem Umlaufvermögen einer KG kein Aufgabe-

    Ist zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsguts noch ungewiss, ob es künftig dauerhaft im Geschäftsbetrieb eingesetzt oder aber weiterveräußert werden soll, zählt es zum Umlaufvermögen (Beschluss des BFH vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 915).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 192/08

    Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen

    Ist zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes noch ungewiss, ob es künftig dauerhaft im Geschäftsbetrieb eingesetzt, oder aber weiterveräußert werden soll, rechnet es zum Umlaufvermögen (BFH vom 09.12.2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915).
  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06

    Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als

    Ist zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes noch ungewiss, ob es künftig dauerhaft im Geschäftsbetrieb eingesetzt, oder aber weiterveräußert werden soll, rechnet es zum Umlaufvermögen (BFH vom 09.12.2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915).
  • FG München, 30.04.2009 - 5 K 1656/07

    Veräußerung eines Grundstücks als einzigem Gegenstand des Betriebsvermögens 9

    Lassen die äußeren Umstände keinen eindeutigen Schluss zu, ob ein Wirtschaftsgut dauernd dem Betrieb dienen soll oder nicht, kommt es entscheidend darauf an, welche Funktion dem Wirtschaftsgut nach dem Willen des Betriebsinhabers zukommen soll (BFH-Beschluss vom 09. Dezember 1996 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 13 K 2308/05

    Investitionszulage für die Errichtung von Golfanlagen - Umlaufvermögen -

  • FG München, 30.04.2009 - 5 K 1657/07

    Gewinn aus Veräußerung eines Grundstücks als einzigem wesentlichem Wirtschaftsgut

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht