Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.10.2004

Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2004 - III B 131/03   

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https://dejure.org/2004,2736
BFH, 25.10.2004 - III B 131/03 (https://dejure.org/2004,2736)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2004 - III B 131/03 (https://dejure.org/2004,2736)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2004 - III B 131/03 (https://dejure.org/2004,2736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; AO 1977 § 85; ; AO 1977 § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12; FGO § 115 Abs. 2
    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Keine stl. Anerkennung nachträglich vereinbarter Mehrarbeitsvergütungen für mitarbeitende volljährige Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Steuerrechtliche Berücksichtigung von Gehaltszahlungen auf Grund eines Arbeitsvertrags unter Angehörigen; Überprüfbarkeit einer Beweiswürdigung durch das Finanzgericht; Kriterien eines sog. ...

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 339
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Wegen des typischerweise fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen lässt sich nur auf diese Weise sicherstellen, dass Vertragsbeziehungen bzw. gesondert vereinbarte Leistungen tatsächlich im betrieblichen und nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) wurzeln (BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 81/96, BFH/NV 1998, 293; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, und vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).

    Der BFH hat aufgrund dieser Entscheidung seine Rechtsprechung insoweit modifiziert, als nicht bereits jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Üblichen für sich allein stets zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen führt (BFH-Urteile vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320, 321; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164, und in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, sowie in BFH/NV 2001, 152).

    Die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs hat das FG auch unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung zulassen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 152).

    Verstößt die Gesamtabwägung weder gegen Erfahrungssätze noch gegen die Denkgesetze, so ist der BFH daran gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 152; in BFH/NV 1996, 320, 322).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Diese vom BFH aufgestellten Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung von Angehörigenverträgen verstoßen nicht gegen Verfassungsrecht und sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, m.w.N.) grundsätzlich gebilligt worden.

    Der Beschluss des BVerfG in BStBl II 1996, 34 erfordert insoweit keine Änderung der Rechtsprechung.

    Das FG hat den Beschluss des BVerfG in BStBl II 1996, 34 ausdrücklich als Maßstab für seine Beweiswürdigung herangezogen.

  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Soweit die Kläger eine fehlerhafte Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das FG auf den Streitfall beanstanden, können Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen gerichtlichen Entscheidung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht belegen (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2003 III B 98/02, BFH/NV 2003, 1214, ständige Rechtsprechung).

    Nach Ablauf der --verlängerten-- Beschwerdebegründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) sind weitere Schriftsätze allenfalls noch als Ergänzung oder Erläuterung zu den innerhalb der Begründungsfrist bereits ordnungsgemäß dargelegten Zulassungsgründen zu berücksichtigen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1214).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Wegen des typischerweise fehlenden Interessengegensatzes bei nahen Angehörigen lässt sich nur auf diese Weise sicherstellen, dass Vertragsbeziehungen bzw. gesondert vereinbarte Leistungen tatsächlich im betrieblichen und nicht im privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) wurzeln (BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 81/96, BFH/NV 1998, 293; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, und vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).

    Der BFH hat aufgrund dieser Entscheidung seine Rechtsprechung insoweit modifiziert, als nicht bereits jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Üblichen für sich allein stets zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen führt (BFH-Urteile vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320, 321; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164, und in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, sowie in BFH/NV 2001, 152).

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Der BFH hat aufgrund dieser Entscheidung seine Rechtsprechung insoweit modifiziert, als nicht bereits jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Üblichen für sich allein stets zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen führt (BFH-Urteile vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320, 321; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164, und in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, sowie in BFH/NV 2001, 152).

    Verstößt die Gesamtabwägung weder gegen Erfahrungssätze noch gegen die Denkgesetze, so ist der BFH daran gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 152; in BFH/NV 1996, 320, 322).

  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt lässt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214, 215).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Die Kläger rügen ferner, das FG habe mit seinem bloßen Verweis auf das Urteil des BFH vom 11. August 1999 XI R 77/97 (BFHE 189, 413, BStBl II 1999, 771) einen möglichen Verstoß gegen den vom BVerfG im Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655, Leitsatz 3) entwickelten sog. Halbteilungsgrundsatz nicht hinreichend geprüft und gewürdigt; außerdem habe der BFH in seiner Entscheidung auch nicht zutreffend zwischen steuerpflichtigem Einkommen und Gesamteinkommen unterschieden.
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97

    Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Die Kläger rügen ferner, das FG habe mit seinem bloßen Verweis auf das Urteil des BFH vom 11. August 1999 XI R 77/97 (BFHE 189, 413, BStBl II 1999, 771) einen möglichen Verstoß gegen den vom BVerfG im Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655, Leitsatz 3) entwickelten sog. Halbteilungsgrundsatz nicht hinreichend geprüft und gewürdigt; außerdem habe der BFH in seiner Entscheidung auch nicht zutreffend zwischen steuerpflichtigem Einkommen und Gesamteinkommen unterschieden.
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    b) Wird eine unrichtige Würdigung des Sachverhalts oder eine unzutreffende Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Streitfall gerügt, so stellt dies allenfalls einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der nicht zur Zulassung der Revision führt, es sei denn, es handele sich um offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 11.12.2002 - IX B 124/02

    Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 25.10.2004 - III B 131/03
    Hingegen reicht es nicht aus, eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen oder die fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG geltend zu machen (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495).
  • BFH, 18.07.2003 - III B 143/02

    EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

  • BVerfG, 06.05.2004 - 1 BvR 112/04
  • BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68

    Nachträgliche Gehaltsvereinbarungen für im Betrieb mitarbeitende Kinder

  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 23.10.1996 - I R 71/95

    Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

  • BFH, 08.08.2002 - III B 48/02

    InvZul; Zugang des Zulagenantrages

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 207/84

    Anerkennung der gewinnmindernden Wirkung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine

  • BFH, 18.06.1997 - III R 81/96

    Unterhaltsleistungen bei fehlgeschlagenem Arbeitsvertrag?

  • BFH, 20.03.1987 - III R 172/82

    Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs -

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 15.10.2002 - IX R 46/01

    Kaufvertrag zwischen Ehegatten

  • BFH, 17.09.1997 - IV R 54/96

    Verrechnungsregelung bei Nießbrauchsentgeltvorauszahlung

  • BFH, 10.10.2018 - X R 44/17

    Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im

    Verstößt die Gesamtabwägung weder gegen Erfahrungssätze noch gegen die Denkgesetze, ist der BFH als Revisionsgericht daran gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422, Rz 18, und vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339, unter 1.a).
  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Ein Abweichen in der Würdigung von Tatsachen oder eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls oder bloße Subsumtionsfehler des FG geltend zu machen, genügt nicht (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    Verstößt die Gesamtabwägung weder gegen Erfahrungssätze noch gegen die Denkgesetze, so ist der BFH daran gebunden (§ 118 Abs. 2 FGO; BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 152; in BFH/NV 1996, 320; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11026
BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04 (https://dejure.org/2004,11026)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2004 - VI B 110/04 (https://dejure.org/2004,11026)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - VI B 110/04 (https://dejure.org/2004,11026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,11026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12
    Gruppenreise: Fahrtaufwendungen einer Religionslehrerin nach Israel und Rom

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an Gruppenreisen nach Israel und Rom keine WK

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00

    WK-Abzug für Lehrerin: Vorbereitung Klassenfahrt

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für eine Reise dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für eine Reise dann der beruflichen Sphäre zuzuordnen, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Einen solchen Anlass hat der Senat z.B. im Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, im Halten eines Vortrages auf einem Fachkongress oder in der Durchführung eines Forschungsauftrages gesehen (BFH-Urteil vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87

    Differenzierung zwischen Werbunsgkosten und Aufwendung für die Lebensführung

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Entsprechend wurden die Kosten eines Dozenten der katholischen Theologie für Gruppenreisen nach Israel und zu anderen religionsgeschichtlich bedeutsamen Zielen nicht als Werbungskosten behandelt (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1990 VI R 179/87, BFH/NV 1991, 371).
  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

    Auszug aus BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04
    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 36/02

    Studienreise: Religionslehrerin, Fahrt nach Israel

    Gruppenreisen zu Studienzwecken, die lediglich allgemeiner Information dienen, liegt kein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 2004 VI R 81/00, BFH/NV 2005, 42; vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; in BFH/NV 1997, 469; in BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674; Beschluss vom 19. Oktober 2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, 339).
  • FG München, 08.03.2007 - 5 V 12/07

    Abzug von Reisekosten für Fotoshootings als Betriebsausgaben; Bestehen eines

    Liegt ein solcher unmittelbarer Anlass nicht vor, so scheidet der Abzug der Aufwendungen aus, wenn die Reisen an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 19.10.2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, 339).
  • FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02

    Anerkennung der Kosten einer Studienreise nach Israel als Werbungskosten einer

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfeldes bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2004 VI B 110/04, BFH/NV 2005, S. 339).
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