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   BFH, 16.02.2006 - X B 176/05   

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https://dejure.org/2006,12537
BFH, 16.02.2006 - X B 176/05 (https://dejure.org/2006,12537)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2006 - X B 176/05 (https://dejure.org/2006,12537)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - X B 176/05 (https://dejure.org/2006,12537)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1052
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.06.2000 - IV B 138/99

    Tatsächliche Verständigung bei fehlendem Bindungswillen?

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - X B 176/05
    Die Nichteinhaltung der Schriftform ist lediglich ein Indiz dafür, dass sich die Beteiligten nicht haben binden wollen (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2000 IV B 138/99, BFH/NV 2001, 2).
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - X B 176/05
    Auch ist aufzuzeigen, dass die Rechtsfrage im Streitfall geklärt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, und vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913).
  • BFH, 19.01.2005 - II B 27/04

    NZB - Verlust des Rügerechts

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - X B 176/05
    Auch ist aufzuzeigen, dass die Rechtsfrage im Streitfall geklärt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2004 VII B 35/04, BFH/NV 2004, 1621, und vom 19. Januar 2005 II B 27/04, BFH/NV 2005, 913).
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - X B 176/05
    Er hat keine Gesichtspunkte aufgezeigt, wonach das Urteil des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sind (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031).
  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - X B 176/05
    Dies kann auch der Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle sein, wenn eine veranlagende Außenprüfung durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160).
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - X B 176/05
    Er hat aber --von den Fällen der veranlagenden Außenprüfung abgesehen-- keine Entscheidungsbefugnis und kann daher keine das FA bindende tatsächliche Verständigung vereinbaren (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 6 K 2254/17

    Keine sog. "tatsächliche Verständigung" mit dem Finanzamt über

    Das bedeutet: Fehlende Schriftlichkeit ist ein Indiz für mangelnden Rechtsbindungswillen, spricht also gegen das Vorliegen einer tatsächlichen Verständigung (BFH, Urteil vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052).

    Allerdings beinhalten die vorgenannten Erwägungen "lediglich Indizien" (BFH, Urteil vom 16. Februar 2006, a.a.O.) mit der Folge, dass eine Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung notwendig wäre.

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - 7 K 228/02

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Betriebsvermögen einer Betriebsstätte" in Art.

    Die Bindungswirkung einer derartigen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen - nicht aber auf Rechtsfragen - bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354; in BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673, und vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103, BStBl II 1996, 625; BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052).

    Von der sog. veranlagenden Außenprüfung abgesehen, hat der Prüfer nur die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052).

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

    Das Fehlen einer einwandfreien - in aller Regel schriftlichen - Dokumentation ist allerdings ein gewichtiges Indiz gegen den Rechtsbindungswillen der Beteiligten und geht in Zweifelsfällen letztlich zu Lasten dessen, der sich zu seinen Gunsten auf eine tatsächliche Verständigung beruft (BFH-Urteile vom 5. Juni 2000 IV R 38/02, BFH/NV 2003, 1356;vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052 m.w.N.).
  • FG Saarland, 26.01.2010 - 1 K 1178/07

    Bindung an eine Verständigung mit der Vor-Bp - Verdeckte Gewinnausschüttung wegen

    Das Fehlen einer einwandfreien - in aller Regel schriftlichen - Dokumentation ist allerdings ein gewichtiges Indiz gegen den Rechtsbindungswillen der Beteiligten und geht in Zweifelsfällen letztlich zu Lasten dessen, der sich zu seinen Gunsten auf eine tatsächliche Verständigung beruft (BFH-Urteile vom 5. Juni 2000 IV R 38/02, BFH/NV 2003, 1356; vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052 m.w.N.).
  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03

    Behauptung eines Strohmanngeschäfts im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen

    Das Fehlen einer einwandfreien - in aller Regel schriftlichen - Dokumentation ist allerdings ein gewichtiges Indiz gegen den Rechtsbindungswillen der Beteiligten und geht in Zweifelsfällen letztlich zu Lasten dessen, der sich zu seinen Gunsten auf eine tatsächliche Verständigung beruft (BFH vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 07.01.2010 - 8 K 1624/05

    Keine tatsächliche Verständigung bei fehlendem Rechtsbindungswillen des

    Allerdings kann die Nichteinhaltung der Schriftform ein Indiz dafür sein, dass sich die Parteien nicht haben binden wollen (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 176/05, BFH/NV 2006, 1052 ).
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