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   BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05   

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https://dejure.org/2005,8083
BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05 (https://dejure.org/2005,8083)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2005 - XI R 8/05 (https://dejure.org/2005,8083)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - XI R 8/05 (https://dejure.org/2005,8083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 3 Nr. 9; ; EStG § 3 Nr. 9 Satz 1; ; EStG § 24; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 34 Abs. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 9 § 24 Nr. 1 § 34
    Zur Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei nur formalem Arbeitgeberwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 9, EStG § 34, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
    Abfindung; Beendigung; Dienstverhältnis; Entschädigung; Tarif

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1071
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05
    Dagegen wendet sich der Kläger mit der Revision, zu deren Begründung er im Wesentlichen vorbringt: Das FG habe zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsetzung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021) sowie im Falle eines Betriebsübergangs (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) auf den Streitfall angewendet.

    Diese Grundsätze, die der BFH in mehreren Entscheidungen zur Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns bzw. anlässlich eines Betriebsübergangs entwickelt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021; in BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; in BFH/NV 2000, 1195), sind auch im Streitfall anwendbar.

    Wird --wie im vorliegenden Fall (vgl. oben unter 1.)-- das bestehende Dienstverhältnis lediglich formal mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, kann von einer Beendigung im Sinne der vorgenannten Regelungen nicht ausgegangen werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2000, 1195).

  • BFH, 21.06.1990 - X R 48/86

    Eine Abfindung aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns ist nicht

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05
    Dagegen wendet sich der Kläger mit der Revision, zu deren Begründung er im Wesentlichen vorbringt: Das FG habe zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsetzung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021) sowie im Falle eines Betriebsübergangs (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) auf den Streitfall angewendet.

    Diese Grundsätze, die der BFH in mehreren Entscheidungen zur Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns bzw. anlässlich eines Betriebsübergangs entwickelt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021; in BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; in BFH/NV 2000, 1195), sind auch im Streitfall anwendbar.

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05
    Dagegen wendet sich der Kläger mit der Revision, zu deren Begründung er im Wesentlichen vorbringt: Das FG habe zu Unrecht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsetzung von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 48/86, BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021) sowie im Falle eines Betriebsübergangs (vgl. BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195) auf den Streitfall angewendet.

    Diese Grundsätze, die der BFH in mehreren Entscheidungen zur Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns bzw. anlässlich eines Betriebsübergangs entwickelt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 161, 372, BStBl II 1990, 1021; in BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; in BFH/NV 2000, 1195), sind auch im Streitfall anwendbar.

  • BFH, 28.04.1998 - II B 27/97

    Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 8/05
    Da das Übergehen eines Beweisantrages und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu den verzichtbaren Mängeln zählen, hätte der Kläger darlegen müssen, dass er die Nichteinholung des Gutachtens bereits vor dem FG gerügt hat oder aufgrund des Verhaltens des FG vor diesem nicht mehr habe rügen können (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 1998 II B 27/97, BFH/NV 1998, 1246, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 23/09

    Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld - Auflösung eines bestehenden

    Wird das bestehende Dienstverhältnis bei Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein die steuerfreie Abfindung rechtfertigender Arbeitsplatzverlust nicht gegeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; vom 2. April 2008 IX R 82/07, BFH/NV 2008, 1325).
  • FG Hessen, 13.12.2006 - 10 K 2126/04

    Einkaufsvorteile als Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG - Voraussetzungen für die

    Ähnlich habe auch das FG Münster entschieden (Urteil vom 13.11.2002, 10 K 7060/01 S, EFG 2005, 849; vom Bundesfinanzhof -BFH- bestätigtmit Urteil vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071).

    Diese kommt im Hinblick darauf, dass die Steuerbefreiung der Abfindung aus sozialpolitischen Gründen gewährt wird, um den Folgen eines Arbeitsplatzverlustes Rechnung zu tragen, zu dem Ergebnis, dass dieser Zielsetzung eine rein formale Betrachtung, die ausschließlich auf den Wechsel des Arbeitgebers abstellt, nicht gerecht wird (Urteil des BFH vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071 m.w.N).

  • BFH, 30.01.2008 - IX B 245/07

    Abfindung gemäß § 3 Nr. 9 EStG: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei

    Dabei hat das FG die zum Betriebsübergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches und zur sog. Umsetzung innerhalb eines Konzerns oder im Rahmen eines Unternehmensverbundes entwickelten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859; vom 10. Oktober 2006 XI B 118/05, BFH/NV 2007, 415, jeweils m.w.N.) zurecht entsprechend angewandt.

    Hier wie dort ist entscheidend, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses dessen endgültige Beendigung erfordert; wird daher das bestehende Arbeitsverhältnis nach den Feststellungen des FG vorliegend zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen fortgeführt, so ist ein die Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG rechtfertigender Arbeitsplatzverlust nicht gegeben (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1071).

  • FG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 K 1754/03

    Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen

    Wirtschaftlich gesehen handelte es sich bei der X. (neu) um das gleiche Unternehmen wie die X. (alt), so dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Management-buy-out bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders behandelt werden kann als die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Versetzung innerhalb eines Konzerns (vgl. hierzu auch FG Münster, Urteil vom 13. November 2002 10 K 7060/01 E,EFG 2005, 849, Rev. beim BFH XI R 8/05).

    Die Revisionszulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, da die Abgrenzung zwischen formaler und wirtschaftlicher Betrachtung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bereits Gegenstand einer anhängigen Revision ist (Revision XI R 8/05 gegen das Urteil des FG Münster vom 13. November 2002 10 K 7060/01 E,EFG 2005, 849).

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 82/07

    Abfindung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wird das bestehende Dienstverhältnis bei Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine steuerfreie Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; BFH-Beschluss vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2007 - XI R 18/05

    Zahlung einer Abfindung oder Entschädigung aufgrund der Auflösung eines

    Eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG verlangt, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet wird und die Ersatzleistung aus diesem Anlass zufließt (Senatsurteile vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, m.w.N.; vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; vgl. auch Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 24 Rz B 4, B 20).
  • BFH, 09.05.2007 - XI R 52/05

    Abfindung - Ende eines Dienstverhältnisses beim "Management-Buy-out"

    Wird das bestehende Dienstverhältnis bei Umsetzung eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine steuerfreie Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195; BFH-Beschluss vom 8. Juli 2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 26/10

    Keine steuerlich begünstigte Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

    Wird das bestehende Dienstverhältnis beim Umsetzen eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs zwar mit einem neuen Arbeitgeber, aber im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, so ist ein Arbeitsplatzverlust, der eine steuerfreie Abfindung rechtfertigen könnte, nicht gegeben (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, z.B. Urteile vom 2. April 2008 IX R 82/07, BFH/NV 2008, 1325; vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers; Ausnahme von der

    Hierbei ist auf die wirtschaftlich maßgeblichen Teile eines Dienstverhältnisses, nämlich den Arbeitsbereich, die Entlohnung und den wesentlichen sozialen Besitzstand abzustellen (stRspr, z.B. BFH, Urteile vom 16.7.1997 XI R 85/96, BStBl II 1997, 666 , vom 12.4.2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, und vom 13.12.2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006, 1071; Beschluss vom 8.7.2005 XI B 32/03, BFH/NV 2005, 1859).
  • FG Hessen, 28.05.2009 - 5 K 3238/03

    Zahlung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld in so genannten Beschäftigungs- und

    In derartigen Fällen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung eine endgültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses verneint, weil trotz formalen Wechsels des Arbeitgebers das Arbeitverhältnis im Übrigen in Bezug auf den Arbeitsbereich, die Entlohnung und unter Wahrung des sozialen Besitzstandes im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 8/05, BFH/NV 2006/1071 m.n.N. zu Umsetzungen von Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns oder anlässlich eines Betriebsübergangs; anders beim sog. Managementbuyout oder Wechsel eines leitenden Angestellten in den Geschäftsbetrieb einer neu gegründeten GmbH des bisherigen Arbeitgebers vgl. BFH-Urteil IX R 82/07 a.a.O.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.03.2008 - 1 K 413/04

    Besteuerung einer Abfindung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses und

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