Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9060
BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06 (https://dejure.org/2006,9060)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2006 - VII S 2/06 (https://dejure.org/2006,9060)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - VII S 2/06 (https://dejure.org/2006,9060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Zum anderen gebietet das vom Kläger geltend gemachte Grundrecht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht, dass das gesamte Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich in der Entscheidung beschieden wird (vgl. BFH-Beschluss vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637, m.w.N.).

    Wie bereits oben ausgeführt, verlangt das Gehörsrecht aber nicht, dass das gesamte Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich in der Entscheidung beschieden wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 637).

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs --in seiner Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)-- verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Ausführungen und Anträge der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfG-Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81).
  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluss vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480).
  • BFH, 01.02.2000 - X S 6/99

    PKH; Darstellung des Streitverhältnisses

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Der Senat hat vielmehr --der ständigen Rechtsprechung des BFH folgend (vgl. etwa Beschluss vom 1. Februar 2000 X S 6/99, BFH/NV 2000, 962)-- geprüft, ob der Antragsteller wenigstens in laienhafter Weise einen für die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt hat.
  • BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99

    Pauschale Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Denn der Antrag ist offensichtlich unzulässig (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 14.02.2005 - VII S 5/05

    Gegenvorstellung; Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Die Gegenvorstellung kann keinen Erfolg haben, weil ein solcher außerordentlicher Rechtsbehelf gegen eine mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung allenfalls dann zulässig ist, wenn die rechtliche Begründung dieser Entscheidung an so schwerwiegenden Mängeln leidet, dass durch sie der Anspruch des Betroffenen auf Prüfung seines Begehrens im Rahmen der bestehenden Verfahrensgesetze nicht befriedigt wird, die Entscheidung sich vielmehr als objektiv willkürlich darstellt (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2005 VII S 5/05, BFH/NV 2005, 1119).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die

    Auszug aus BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06
    Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320).
  • BFH, 15.10.2008 - I S 27/08

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich

    Insoweit war auch keine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters einzuholen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123; vom 12. Juni 2008 V E 1/08, BFH/NV 2008, 1687).

    Allein ein für die Antragsteller nachteiliges und auf der Grundlage ihrer Vermutungen unzutreffendes Entscheidungsergebnis rechtfertigt eine Besorgnis der Befangenheit nicht; eine Richterablehnung kann grundsätzlich nicht auf die Rüge rechtsfehlerhafter Entscheidung gestützt werden (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1123; vom 4. Mai 2006 VI S 5/06, BFH/NV 2006, 1337).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 2 FGO; die Kostenbelastung mit dem Festbetrag der Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1123; in BFH/NV 2007, 923).

  • BFH, 14.12.2006 - VIII S 25/06

    Anhörungsrüge

    Jedenfalls kann eine Gegenvorstellung nur noch dann zulässig sein, wenn die rechtliche Begründung der angegriffenen Entscheidung an so schwerwiegenden Mängeln leidet, dass durch sie der Anspruch des Betroffenen auf Prüfung seines Begehrens im Rahmen der bestehenden Verfahrensgesetze nicht befriedigt wird und die Entscheidung sich somit als objektiv willkürlich darstellt (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123, m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es hieran aber selbst dann, wenn --wie von einzelnen Senaten des BFH vertreten-- der PKH-Antrag für die Durchführung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit Rücksicht darauf abgelehnt wird, dass der nicht vertretene Antragsteller es unterlassen hat, die Gründe für die Zulassung der Revision in zumindest laienhafter Weise darzustellen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1123).

    Dies gilt auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1123).

  • BFH, 08.01.2010 - V B 99/09

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123).
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Diese Festgebühr greift auch dann ein, wenn --wie vorliegend-- mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen PKH-Bewilligung fortgesetzt werden soll, das seinerseits gerichtsgebührenfrei ist (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16.02.2006 - VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123, unter II.4.; vom 14.12.2006 - VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923, unter II.3., und vom 26.03.2014 - XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 18).
  • BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14

    Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Dies gilt auch dann, wenn wie im Streitfall mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123; vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923; vom 15. Oktober 2008 I S 27/08, nicht veröffentlicht, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 8 B 171/06

    Anhörungsfehler; Anhörungsrüge; Beendigung; Darlegungslast; Endentscheidung;

    Hinzu kommt, dass auch nach Ablehnung eines PKH-Antrags grundsätzlich ein neuer Antrag gestellt werden kann, ohne dass ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gerügt werden muss (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 24 U 204/05 - OLGR Frankfurt 2006, 310; vgl auch BFH Beschluss vom 16. Februar 2006 - VII S 2/06 -).
  • BFH, 30.04.2008 - V S 38/07

    Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines schwachen vorläufigen

    Dies gilt auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923; vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123).
  • BFH, 29.05.2007 - I B 73/07

    Einlegung eines Rechtsmittels unter Verletzung des Vertretungserfordernisses;

    In der Situation, dass ein Ablehnungsgrund nicht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht wird, ist der abgelehnte Richter auch an einer Entscheidung in der anhängigen Sache nicht gehindert (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123).
  • BFH, 24.06.2008 - X S 18/08

    Keine Prozesskostenhilfe, wenn ein hinlänglicher Revisionszulassungsgrund nicht

    Der angerufene Senat kann offenlassen, ob von dem (zunächst) nicht vertretenen Antragsteller verlangt werden kann, dass er zur Darlegung der Erfolgsaussicht seiner beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der hierfür geltenden Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO), welche vorliegend am 19. Mai 2008 abgelaufen ist, zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO oder einen Verfahrensmangel nach § 119 FGO gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dartun muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.2007 - X S 16/06

    Verletzung der Grundrechte des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs

    Der angerufene Senat kann offenlassen, ob von dem (zunächst) nicht vertretenen Antragsteller verlangt werden kann, dass er zur Darlegung der Erfolgsaussicht seiner beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der hierfür geltenden Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO), welche vorliegend am 20. September 2006 abgelaufen ist, zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO oder einen absoluten Revisionsgrund (§ 119 FGO) dartun (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) muss (BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2007 - I S 3/07

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist;

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2006 - L 5 B 2/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2007 - L 6 B 6/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht