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   BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05   

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https://dejure.org/2006,10366
BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05 (https://dejure.org/2006,10366)
BFH, Entscheidung vom 03.01.2006 - XI B 106/05 (https://dejure.org/2006,10366)
BFH, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - XI B 106/05 (https://dejure.org/2006,10366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3; ; EStG § 7g; ; EStG § 7g Abs. 2; ; EStG § 7g Abs. 2 Nr. 2 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der - fast - ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW i.S. des § 7g Abs. 2 Nr. 2b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1264
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.05.2004 - III B 24/03

    Wie III B 23/03 (n. v.)

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
    Sie drängt sich regelmäßig nicht auf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262; BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2004 III B 24/03, juris Nr: STRE200450887, und vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris Nr: STRE985081460).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 16/98

    BA-Abzug; Prozesskosten in erbrechtlichen Streitigkeiten; Terminsverlegung wegen

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
    Sie drängt sich regelmäßig nicht auf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262; BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2004 III B 24/03, juris Nr: STRE200450887, und vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris Nr: STRE985081460).
  • BFH, 07.07.1998 - I B 102/97

    Mangelnde Sachaufklärung ( - Klarer Inhalt von Akten - Betriebliche Veranlassung

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
    Sie drängt sich regelmäßig nicht auf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 16/98, BFH/NV 2001, 1262; BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2004 III B 24/03, juris Nr: STRE200450887, und vom 7. Juli 1998 I B 102/97, juris Nr: STRE985081460).
  • BFH, 09.12.1998 - IV B 33/98

    Kfz-Privatanteil bei einem Zahnarzt

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (vgl. z.B. Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz, § 6 Rz. 1012; vgl. auch z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 IV B 33/98, BFH/NV 1999, 916).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
    Nutzungsentnahmen sind grundsätzlich mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C I. 1. b bb; BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 213/85

    Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei

    Auszug aus BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05
    Nutzungsentnahmen sind grundsätzlich mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C I. 1. b bb; BFH-Urteil vom 24. Mai 1989 I R 213/85, BFHE 157, 521, BStBl II 1990, 8).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    a) Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in den Fällen, in denen es aufgrund Fehlens ordnungsgemäßer Fahrtenbücher zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zur Ermittlung der Privatanteile kommt, der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW nicht anhand der 1 %-Regelung geführt werden kann, da ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 - XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).
  • FG Münster, 18.02.2020 - 6 K 46/17

    Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages

    Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuches nachweisen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

    Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2006 XI B 106/05, a.a.O.).

  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    aa) Geklärt ist, dass der Nachweis einer ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW jedenfalls nicht anhand der 1 %-Regelung geführt werden kann, da ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspricht (BFH-Beschluss vom 03.01.2006 - XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264, unter 2.).
  • FG Münster, 10.07.2019 - 7 K 2862/17

    Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW durch

    Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuches nachweisen lassen (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

    Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

  • FG Münster, 11.05.2017 - 13 K 1940/15

    Finanz- und Abgaberecht

    Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweisen lassen (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

    Die Anwendung der 1 %-Regelung entspricht in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Der Hinweis des FA auf den BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05 (BFH/NV 2006, 1264), wonach der Steuerpflichtige den Nachweis der (fast) ausschließlich betrieblichen Nutzung eines PKW i.S. des § 7g EStG a.F. nicht dadurch führen kann, dass er von der sog. 1%-Regelung Gebrauch macht, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.
  • FG Saarland, 30.07.2009 - 1 V 1185/09

    Investitionsabzug für PKW nach § 7 g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRG 2008 vom 14.

    Der BFH habe mit Beschluss vom 3. Januar 2006 (XI B 106/05) beispielsweise ausgeführt, dass der Steuerpflichtige den Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung durch die so genannte 1%-Regelung gerade nicht führen könne.

    Wenn auch angenommen wird, dass die 1%-Regelung in etwa einer 25%igen Privatnutzung gleichkommt (vgl. BFH vom 3. Januar 2006 XI B 106/05, a.a.O.), so ist nicht auszuschließen, dass die Pauschalversteuerung 2007 allein deshalb gewählt wurde, um die zeitintensive Fahrtenbuchführung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG) aus Vereinfachungsgründen zu vermeiden.

    Diesem Ergebnis steht auch nicht das ausschließlich zu dem Nachweis der tatsächlichen Nutzung ergangene BFH-Urteil vom 3. Januar 2006 (XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264) entgegen.

  • FG Münster, 28.04.2023 - 10 K 1193/20

    Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer GmbH aufgrund

    Denn es bestünde jedenfalls kein Zweifel darüber, dass der Nachweis der nahezu ausschließlich betrieblichen Nutzung nicht anhand der 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG geführt werden könne (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05).

    Bei einem PKW wird sich der Umfang der privaten bzw. betrieblichen Nutzung aus tatsächlichen Gründen im Regelfall durch das Führen und die Vorlage eines Fahrtenbuchs nachweisen lassen (BFH-Beschluss vom 3.1.2006 XI B 106/05, BFH/NV 2006, 1264).

  • FG Sachsen, 28.07.2016 - 8 K 1799/15

    Einkommensteuerliche und gewerbesteuerliche Rückgängigmachung eines

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25% entspricht (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 K 1191/12

    Kein Investitionsabzugsbetrag für ein der 1%-Regelung unterliegendes

    Es sei vielmehr davon auszugehen, dass ein Durchschnittswert in Höhe von monatlich 1 % des abgerundeten Bruttolistenpreises in etwa einem Anteil der Privatnutzung von 20 bis 25 % entspreche (BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 XI B 106/05 BFH/NV 2006, 1264).
  • FG Hessen, 30.06.2009 - 3 K 1810/05

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - Fahrten zwischen Wohnung und

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7287/16

    Einkommensteuer: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

  • BFH, 26.06.2007 - V B 224/06

    Voraussetzungen einer organisatorischen Eingliederung bei mehrstöckigen

  • FG München, 15.12.2014 - 7 K 2748/13

    Investitionsabzug nach § 7g EStG

  • FG Düsseldorf, 04.01.2011 - 12 V 3841/10

    Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung eines PKW

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