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   BFH, 26.01.2006 - III R 22/04   

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https://dejure.org/2006,8907
BFH, 26.01.2006 - III R 22/04 (https://dejure.org/2006,8907)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2006 - III R 22/04 (https://dejure.org/2006,8907)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - III R 22/04 (https://dejure.org/2006,8907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begleitung eines Behinderten auf einer Urlaubsreise steuerlich absetzbar?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33, GG Art 6 Abs 1, BGB § 1626
    Behinderter; Eltern; Reisebegleitung; Urlaub

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1265
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    Denn die Campingurlaube unterscheiden sich --von den besonderen Erschwernissen infolge der Behinderung der Söhne abgesehen-- nicht von einem üblichen Familienurlaub; die Reisen waren insbesondere nicht --wie z.B. der Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung-- in besonderer Weise auf die behinderten Kinder zugeschnitten (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613, betr. Kinderkur; BFH-Beschluss vom 29. August 2003 III B 156/02, BFH/NV 2004, 41, zur Begleitung bei Fahrten ins Krankenhaus).
  • BFH, 29.08.2003 - III B 156/02

    Außergewöhnliche Belastung; Schwerbehinderung - Kosten für Begleitperson

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    Denn die Campingurlaube unterscheiden sich --von den besonderen Erschwernissen infolge der Behinderung der Söhne abgesehen-- nicht von einem üblichen Familienurlaub; die Reisen waren insbesondere nicht --wie z.B. der Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung-- in besonderer Weise auf die behinderten Kinder zugeschnitten (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 1998 III R 67/97, BFHE 186, 79, BStBl II 1998, 613, betr. Kinderkur; BFH-Beschluss vom 29. August 2003 III B 156/02, BFH/NV 2004, 41, zur Begleitung bei Fahrten ins Krankenhaus).
  • BFH, 19.05.1995 - III R 12/92

    Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, welche in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sowie die durch § 10 EStG und Freibeträge für Kinder oder Kindergeld abgegoltenen weiteren zwangsläufigen Aufwendungen sind dagegen ungeachtet ihrer Höhe im Einzelfall aus dem Anwendungsbereich der außergewöhnlichen Belastungen ausgeschlossen (Senatsurteile vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; vom 23. Mai 2002 III R 24/01, BFHE 199, 296, BStBl II 2002, 567, und vom 3. März 2005 III R 12/04, BFH/NV 2005, 1287).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 24/01

    Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, welche in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sowie die durch § 10 EStG und Freibeträge für Kinder oder Kindergeld abgegoltenen weiteren zwangsläufigen Aufwendungen sind dagegen ungeachtet ihrer Höhe im Einzelfall aus dem Anwendungsbereich der außergewöhnlichen Belastungen ausgeschlossen (Senatsurteile vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; vom 23. Mai 2002 III R 24/01, BFHE 199, 296, BStBl II 2002, 567, und vom 3. März 2005 III R 12/04, BFH/NV 2005, 1287).
  • BFH, 04.07.2002 - III R 58/98

    Aufwendungen eines Schwerbehinderten für Urlaubsbegleitung

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    In seinem Urteil vom 4. Juli 2002 III R 58/98 (BFHE 199, 400, BStBl II 2002, 765) hat der Senat zwar die Kosten der Reisebegleitung des behinderten Steuerpflichtigen als krankheitsbedingt angesehen, weil er wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung auch im Urlaub ständig fremde Hilfe in Anspruch nehmen musste.
  • BFH, 03.03.2005 - III R 12/04

    Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Rückabwicklung eines Kaufvertrages

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, welche in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sowie die durch § 10 EStG und Freibeträge für Kinder oder Kindergeld abgegoltenen weiteren zwangsläufigen Aufwendungen sind dagegen ungeachtet ihrer Höhe im Einzelfall aus dem Anwendungsbereich der außergewöhnlichen Belastungen ausgeschlossen (Senatsurteile vom 19. Mai 1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; vom 23. Mai 2002 III R 24/01, BFHE 199, 296, BStBl II 2002, 567, und vom 3. März 2005 III R 12/04, BFH/NV 2005, 1287).
  • FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 535/03

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen; Notwendige

    Auszug aus BFH, 26.01.2006 - III R 22/04
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1455 abgedruckt.
  • FG Münster, 05.05.2010 - 9 K 2753/07

    Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen

    In einem weiteren Urteil vom 26.1.2006 (III R 22/04, BFH/NV 2006, 1265) habe der BFH jedoch entschieden, dass die Kosten für einen üblichen Familienurlaub bereits durch den Grundfreibetrag abgegolten seien.

    Die Aufwendungen wären bei einem vergleichbaren Urlaub mit nicht behinderten Kindern in derselben Höhe angefallen (BFH-Urteil vom 26.1.2006 III R 22/04, BFH/NV 2006, 1265).

    Bezüglich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für die Begleitung des Klägers durch seine Ehefrau als außergewöhnliche Belastungen sieht der Senat es durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1265 als hinreichend geklärt an, dass nur behindertenbedingte Mehraufwendungen zum Abzug in Frage kommen.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2008 - 3 K 160/07

    Außergewöhnliche Belastungen bei Körperbehinderung - Keine Abzugsfähigkeit von

    Zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung gehören auch Aufwendungen für den Familienurlaub, diese sind nicht außergewöhnlich, sondern durch die allgemeinen Freibeträge abgegolten (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2006 III R 22/04, BFH/NV 2006, 1265).
  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4176/10

    Ausbildungsförderung, Anrechnung eines Selbstbehalts

    Ungeachtet dessen konnte die Berücksichtigung der Kosten für den Familienurlaub in der Zeit vom 22.12.2008 bis 08.01.2009 keinen Abzug in den beiden vorliegend relevanten Bewilligungszeiträumen rechtfertigen, weil es sich dabei nicht um Krankheitskosten handelt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26.01.2006, - III R 22/04 -, in Abgrenzung zu den Kosten einer Reisebegleitung, vgl. BFH, Urteil vom 04.07.2002, - III R 58/98 -, ; vgl. auch Nds. FG, Urteil vom 24.03.2001, - 2 K 535/03 -, ).
  • FG München, 27.06.2007 - 10 K 824/06

    Anerkennung von verschiedenen Aufwendungen für ein behindertes Kind als

    Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Reise nicht --wie z.B. der Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung-- in besonderer Weise auf die behinderte Person zugeschnitten ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2006 III R 22/04, BFH/NV 2006, 1265).
  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4175/10

    Ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung eines Härtefalls

    Abgesehen davon kommt die Anrechnung von Kosten für Familienurlaubsreisen ohnehin nicht in Betracht, weil es sich dabei nicht um Krankheitskosten handelt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 26.01.2006, - III R 22/04 -, in Abgrenzung zu den Kosten einer Reisebegleitung, vgl. BFH, Urteil vom 04.07.2002, - III R 58/98 -, ; vgl. auch Nds. Falun Gong, Urteil vom 24.03.2001, - 2 K 535/03 -, ).
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