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   BFH, 05.04.2006 - I B 84/05   

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https://dejure.org/2006,7714
BFH, 05.04.2006 - I B 84/05 (https://dejure.org/2006,7714)
BFH, Entscheidung vom 05.04.2006 - I B 84/05 (https://dejure.org/2006,7714)
BFH, Entscheidung vom 05. April 2006 - I B 84/05 (https://dejure.org/2006,7714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung - Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Erörterung der Rechtsfragen mit den Beteiligten

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; AO § 141 Abs. 1 Ziff. 1; ; AO § 141 Abs. 2; ; AStG § 1 Abs. 1; ; AStG § 1 Abs. 2; ; AStG § 1 Abs. 3; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1497
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1999 - I B 127/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
    Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) liegt nur vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (Senatsbeschluss vom 14. Juni 1999 I B 127/98, BFH/NV 1999, 1609, m.w.N.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (Senatsbeschluss in BFH/NV 1999, 1609).

  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (s. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 21.06.2001 - I B 141/00

    Vereinbarkeit von § 1 AStG mit EU-Recht

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
    Mit Beschluss vom 21. Juni 2001 I B 141/00 (BFHE 195, 398) hat der erkennende Senat eine Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1997 gewährt.
  • FG Münster, 10.03.2005 - 8 K 7687/00

    Gewinnschätzung trotz Vorlage einer Einnahme-Überschussrechnung; Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 05.04.2006 - I B 84/05
    Die auf die Aufhebung des Einkommensteuer-Änderungsbescheides 1997 gerichtete Klage blieb erfolglos (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Münster vom 10. März 2005 8 K 7687/00 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1017).
  • BFH, 30.09.2010 - VII B 61/10

    Duldungsbescheid bei Übertragung einer Miteigentumshälfte durch den Ehegatten -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
  • BFH, 19.05.2009 - VII B 207/08

    Darlegungsanforderungen, Klärungsbedarf und Klärungsfähigkeit bei der Haftung des

    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, vor seiner Entscheidungsfindung die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Rechtsfragen im Voraus anzudeuten oder sogar umfassend zu erörtern (BFH-Entscheidungen vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, und vom 10. August 2005 VIII B 344/04, BFH/NV 2006, 78, m.w.N., sowie Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 2305).
  • BFH, 07.05.2008 - X R 50/04

    Errichtung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 155/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 24. 05. 2013 VII B 163/12 -

    Denn das Gericht ist nicht dazu verpflichtet, vor seiner Entscheidungsfindung seine Rechtsansicht mündlich oder schriftlich mitzuteilen bzw. die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Rechtsfragen im Voraus anzudeuten oder sogar umfassend zu erörtern (BFH-Beschlüsse vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, und vom 10. August 2005 VIII B 344/04, BFH/NV 2006, 78, m.w.N., sowie Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997  1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189).
  • BFH, 11.12.2007 - VII B 346/06

    Haftung eines Gesellschafters bei geringfügiger Beteiligung -

    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
  • BFH, 24.05.2013 - VII B 163/12

    Verwertung von Vernehmungsprotokollen der Zollfahndung und Anhörungsvermerken

    Denn das Gericht ist nicht dazu verpflichtet, vor seiner Entscheidungsfindung seine Rechtsansicht mündlich oder schriftlich mitzuteilen bzw. die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Rechtsfragen im Voraus anzudeuten oder sogar umfassend zu erörtern (BFH-Beschlüsse vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, und vom 10. August 2005 VIII B 344/04, BFH/NV 2006, 78, m.w.N., sowie BVerfG-Urteil vom 8. Juli 1997  1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189).
  • BFH, 19.12.2011 - VII B 28/11

    Prozessuale Mitwirkungspflicht des Beteiligten - Hinweispflicht des Gerichts -

    Ein Gericht ist nicht dazu verpflichtet, vor seiner Entscheidungsfindung seine Rechtsansicht mündlich oder schriftlich mitzuteilen bzw. die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Rechtsfragen im Voraus anzudeuten oder sogar umfassend zu erörtern (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, und vom 10. August 2005 VIII B 344/04, BFH/NV 2006, 78, m.w.N. sowie Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997  1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189).
  • BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
  • BFH, 13.03.2014 - VII B 80/13

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Steuerhehlerei

    Im Übrigen ist das Gericht nicht dazu verpflichtet, vor seiner Entscheidungsfindung seine Rechtsansicht mündlich oder schriftlich mitzuteilen bzw. die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Rechtsfragen im Voraus anzudeuten oder sogar umfassend zu erörtern (BFH-Entscheidungen vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497, und vom 10. August 2005 VIII B 344/04, BFH/NV 2006, 78, m.w.N., sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997  1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189).
  • BFH, 14.05.2014 - VII B 117/13

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine mit

  • BFH, 07.10.2008 - VII B 88/08

    Ladung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der

  • BFH, 04.11.2008 - VII B 201/07

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags und

  • BFH, 21.08.2008 - VII B 254/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fragen des Einzelfalls nicht grundsätzlich bedeutsam -

  • BFH, 19.12.2011 - VII B 27/11

    Verwertung von in einem Strafbefehl und Verhandlungsprotokoll getroffenen

  • BFH, 07.03.2008 - VII B 181/07

    Keine Gehörsverletzung wenn Gericht seine Rechtsansicht vor der

  • BFH, 18.02.2008 - VII B 97/07

    Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer Aktiengesellschaft - Guthaben

  • BFH, 13.11.2008 - VII B 192/07

    Vorschriftswidrige Besetzung: Auswirkungen von Mängeln des

  • BFH, 19.09.2006 - VII B 93/06

    Überraschungsentscheidung

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