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   BFH, 22.05.2006 - X B 190/05   

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BFH, 22.05.2006 - X B 190/05 (https://dejure.org/2006,8690)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2006 - X B 190/05 (https://dejure.org/2006,8690)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - X B 190/05 (https://dejure.org/2006,8690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 2. Halbsatz; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 76 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1681
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 53/00

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 190/05
    a) Das FG ist in rechtlicher Hinsicht davon ausgegangen, dass die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 nur dann eingreift, wenn feststeht, wann die mit einfachem Brief übersandten Steuerbescheide tatsächlich zur Post aufgegeben worden sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 2002 VIII R 53/00, BFH/NV 2002, 1417; zum Nachweis des Zeitpunkts der Aufgabe zur Post bei maschineller Bescheidsausfertigung vgl. Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 122 AO Tz. 59, mit weiterführenden Hinweisen).
  • BFH, 20.08.1992 - VI B 99/91

    Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung ein Schriftstück nicht

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - X B 190/05
    Bestreitet ein Steuerpflichtiger nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern macht er geltend, es nicht innerhalb der Drei-Tages-Frist erhalten zu haben, dann sind, sofern der Tag der Aufgabe zur Post feststeht, der Sachverhalt unter Berücksichtigung des substantiierten Vorbringens des Steuerpflichtigen über den Zugang des Schriftstücks aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen (BFH-Beschluss vom 20. August 1992 VI B 99/91, BFH/NV 1993, 75).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

    Bei Fehlen eines solchen Vermerks kann das FA vielmehr darlegen, wie der Ablauf der Postversendung gestaltet war und welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um die Gewähr für die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag zu bieten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84, zur Absendung eines Steuerbescheids durch ein Druckzentrum; vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, unter 3.d; vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454, und vom 13. Februar 2008 XI B 218/07, BFH/NV 2008, 742).

    Steht dieser Tag nicht fest, ist die Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1417; BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1681).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn in Bezug auf einen relevanten Geschehensverlauf andere Erkenntnismöglichkeiten nicht vorhanden oder solche zwar vorhanden, aber widersprüchlich sind (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681).
  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Es ist jedoch bereits geklärt, dass eine gesetzliche Verpflichtung der Finanzbehörde, den Tag der Aufgabe zur Post aktenkundig zu machen, nicht besteht (BFH-Beschluss vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 122 AO Rz 59).
  • BFH, 26.02.2020 - VIII B 56/19

    Sachaufklärungspflicht des FG; Versendung von Steuerbescheiden durch ein

    NV: Das FG verstößt gegen seine Sachaufklärungspflicht, wenn es keine Ermittlungen zu einem tatsächlichen Geschehen anstellt, auf das es unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung ankommt, wenn sich solche Ermittlungen aufdrängen (vgl. BFH-Beschluss vom 22.05.2006 - X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681).

    Jedenfalls musste sich dem FG auf der Grundlage dieser Auffassung aufdrängen, dass es im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht gehalten war, Ermittlungen dazu anzustellen, wie im Einzelnen der Ablauf der Postversendung durch das Rechenzentrum gestaltet und in welcher Weise sichergestellt war, dass Bescheide zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich zur Post aufgegeben wurden (BFH-Beschluss vom 22.05.2006 - X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681).

  • FG Hamburg, 13.04.2023 - 5 K 92/22

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Versendung von Steuerbescheiden im

    In diesem Zusammenhang ist das Finanzgericht im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht regelmäßig gehalten, Ermittlungen dazu anzustellen, wie im Einzelnen der Ablauf der Postversendung durch das Rechenzentrum gestaltet und in welcher Weise sichergestellt war, dass Bescheide zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich zur Post aufgegeben wurden (BFH, Beschluss vom 22. Mai 2006, X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681; Beschluss vom 26. Februar 2020, VIII B 56/19, BFH/NV 2020, 1074).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 215/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

    Bei Fehlen eines solchen Vermerks kann das Finanzamt vielmehr darlegen, wie der Ablauf der Postversendung gestaltet war und welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um die Gewähr für die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag zu bieten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84, zur Absendung eines Steuerbescheids durch ein Druckzentrum; vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, unter 3.d; vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454, und vom 13. Februar 2008 XI B 218/07, BFH/NV 2008, 742).

    Steht dieser Tag nicht fest, ist die Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1417; BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1681).

  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Eine solche Zeugenvernehmung kann im Rahmen der Sachaufklärungspflicht insbesondere dann geboten sein, wenn allein durch eine solche Maßnahme Erkenntnisse zum tatsächlichen Geschehensablauf gewonnen werden können (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681).
  • BFH, 07.11.2007 - X R 19/07

    Eingangsstempel als öffentliche Urkunde

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es wie im Streitfall (unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des FG) entscheidend auf das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände ankommt und andere Erkenntnisse hierzu nicht vorliegen (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681, und vom 26. März 2007 X B 186/06, juris).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 232/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

    Bei Fehlen eines solchen Vermerks kann das Finanzamt vielmehr darlegen, wie der Ablauf der Postversendung gestaltet war und welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um die Gewähr für die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag zu bieten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. August 2005 V B 115/04, BFH/NV 2006, 84 , zur Absendung eines Steuerbescheids durch ein Druckzentrum; vom 22. Mai 2006 X B 190/05, BFH/NV 2006, 1681 ; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 , unter 3.d; vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454 , und vom 13. Februar 2008 XI B 218/07, BFH/NV 2008, 742 ).

    Steht dieser Tag nicht fest, ist die Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1417 ; BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1681 ).

  • BFH, 15.05.2007 - I B 120/06

    Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem

    Aus dem vom Kläger in Bezug genommenen BFH-Beschluss vom 22. Mai 2006 X B 190/05 (BFH/NV 2006, 1681) folgt nichts Gegenteiliges.
  • BFH, 29.12.2008 - X B 95/08

    Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 29.09.2008 - X S 24/08

    Prozesskostenhilfe: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 26.03.2007 - X B 186/06

    Verstoß gegen die Regeln der Beweiswürdigung stellen keinen Verfahrensmangel dar;

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Rechtsprechung
   BFH, 22.05.2006 - VI R 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16644
BFH, 22.05.2006 - VI R 7/05 (https://dejure.org/2006,16644)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2006 - VI R 7/05 (https://dejure.org/2006,16644)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - VI R 7/05 (https://dejure.org/2006,16644)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 46 Abs 2 Nr 8, EStG § 46 Abs 2 Nr 2, AO § 110 J: 1977
    Antragsveranlagung; Pflichtveranlagung; Wiedereinsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.01.2004 - VII B 127/03

    Wiedereinsetzung: Verlust eines Schriftstücks bei der Postbeförderung

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 7/05
    Die bloße Vorlage einer Kopie des Postausgangsbuchs reicht hierfür nicht aus, weil sich daraus nicht die näheren Umstände über die Absendung des Schriftsatzes ergeben (vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. Januar 2004 VII B 127/03, BFH/NV 2004, 655).
  • FG Köln, 11.05.2004 - 12 K 6866/03

    Arbeitslohnbegriff i.S. von § 46 Abs. 2 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 22.05.2006 - VI R 7/05
    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1778 veröffentlichten Gründen ebenfalls keinen Erfolg.
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