Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.06.2006

Rechtsprechung
   BFH, 08.06.2006 - IX B 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16218
BFH, 08.06.2006 - IX B 30/06 (https://dejure.org/2006,16218)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2006 - IX B 30/06 (https://dejure.org/2006,16218)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - IX B 30/06 (https://dejure.org/2006,16218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1689
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 30/06
    Im Rahmen der anderweitigen Verhandlung und Entscheidung wird das FG auch im Hinblick auf § 76 Abs. 2 FGO die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. September 2005 IX R 21/04 (Der Betrieb 2006, 933) zu beachten haben.
  • BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07

    Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Es verstößt deshalb gegen § 96 Abs. 1 FGO, wenn es die wörtliche Fassung des Klageantrags als maßgeblich ansieht, obwohl diese dem erkennbaren Klageziel nicht entspricht (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2006 IX B 30/06, BFH/NV 2006, 1689).
  • BFH, 19.08.2015 - V B 26/15

    "Offenbare Unrichtigkeit" i. S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus -

    Das Gericht verstößt gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, wenn es die wörtliche Fassung des Klageantrags als maßgeblich ansieht, obwohl diese dem erkennbaren Klageziel nicht entspricht (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2006 IX B 30/06, BFH/NV 2006, 1689).
  • BFH, 27.06.2017 - X B 106/16

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils durch den BFH

    Das Gericht verstößt gegen § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO, wenn es die wörtliche Fassung des Klageantrags als maßgeblich ansieht, obwohl diese dem erkennbaren Klageziel nicht entspricht (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2006 IX B 30/06, BFH/NV 2006, 1689).
  • BFH, 09.02.2012 - IV B 30/11

    Bindung des Gerichts an Klagebegehren - Bindungswirkung der Gerichtsentscheidung

    Zwar verstößt das Gericht auch dann gegen § 96 Abs. 1 FGO, wenn es die wörtliche Fassung des Klageantrags als maßgeblich ansieht, obwohl diese dem erkennbaren Klageziel nicht entspricht (BFH-Beschluss vom 8. Juni 2006 IX B 30/06, BFH/NV 2006, 1689).
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Rechtsprechung
   BFH, 12.06.2006 - I B 163/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17523
BFH, 12.06.2006 - I B 163/05 (https://dejure.org/2006,17523)
BFH, Entscheidung vom 12.06.2006 - I B 163/05 (https://dejure.org/2006,17523)
BFH, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - I B 163/05 (https://dejure.org/2006,17523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Ablehnung Terminsaufhebung, rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer Terminsaufhebung wegen Erkrankung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1689
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.10.2002 - III B 167/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 12.06.2006 - I B 163/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) kann durch eine unzutreffende Behandlung eines Antrags auf Aufhebung eines anberaumten Termins verletzt sein (§ 227 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80).
  • FG Köln, 10.04.2013 - 5 K 718/10

    Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte

    Danach kann bei einer unvorhergesehenen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten eine Terminsaufhebung geboten sein (vgl. BFH-Beschluss vom 12.06.2006 I B 163/05, BFH/NV 2006, 1689).
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