Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8384
BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05 (https://dejure.org/2006,8384)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2006 - XI B 104/05 (https://dejure.org/2006,8384)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - XI B 104/05 (https://dejure.org/2006,8384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 § 393 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 ... § 393 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 160; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Folgen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung einer Bareinzahlung als Betriebseinnahme wegen der Verweigerung der Mitarbeit des Steuerpflichtigen; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gewinnschätzung hinsichtlich eines Betriebskontos; Erhöhung der Mitwirkungspflicht bei Bareinzahlungen auf ein ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1801
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Bei Einzahlungen auf betriebliche Konten komme selbst bei ordnungsgemäßer Buchführung auch ohne Anwendung einer gängigen Schätzungsmethode eine Gewinnzuschätzung in Betracht (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).

    Dabei hat das FG --in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH-- zusätzlich den Gedanken der Beweisnähe herangezogen (BFH-Urteil in BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462); danach kann im Rahmen der Beweiswürdigung die Verletzung abgabenrechtlicher Mitwirkungspflichten auch zur Folge haben, dass aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen für ihn nachteilige Schlüsse gezogen werden, die sich nicht auf bezifferbare Besteuerungsgrundlagen beschränken.

  • FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99

    Steuerberater; Vermögenszuwachs; Betriebliches Konto; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Der vorliegende Sachverhalt sei identisch mit dem, der dem Urteil des FG Düsseldorf vom 14. Oktober 2002 17 K 7587/99 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 502) zugrunde gelegen habe.

    c) Die Beschwerde kann auch keinen Erfolg haben, soweit die Kläger auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2003, 502 verweisen.

  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81

    Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Dazu berufen sich die Kläger auf das BFH-Urteil vom 16. November 1982 VIII R 95/81 (BFHE 137, 427, BStBl II 1983, 361).

    Dazu berufen sich die Kläger auf das BFH-Urteil in BFHE 137, 427, BStBl II 1983, 361, das zu einer Verlustrückstellung bei einem bindenden Vertragsangebot ergangen ist; gemeint sein dürfte aber das BFH-Urteil vom 16. November 1982 VII R 108/77 (BFHE 137, 207, BStBl II 1983, 226).

  • BFH, 13.12.2000 - X R 67/99

    Festsetzung eines Geldbetrages gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Die Richter, die das Urteil gefällt haben, müssen nicht notwendigerweise mit den Richtern identisch sein, die dieses verkündet haben (BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635, und vom 30. Januar 2003 XI B 144/02, BFH/NV 2003, 797).
  • BFH, 22.03.1993 - XI R 23/92

    - Zulassungsfreie Revision bei Rüge der Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Es kommt hinzu, dass etwaige Verkündungsmängel durch die nachfolgende Zustellung des angefochtenen Urteils geheilt wären (BFH-Beschluss vom 22. März 1993 XI R 23, 24/92, BFHE 170, 308, BStBl II 1993, 514; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 104 Rz 4, 6).
  • BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig; darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 IX B 1/05, juris Nr: STRE200551067).
  • BFH, 21.01.2005 - VIII B 163/03

    Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Es ist durch die bereits vorliegende Rechtsprechung ebenfalls geklärt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten zur Folge haben kann, dass die Finanzbehörde im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen kann, für den die größte Wahrscheinlichkeit spricht (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 VIII B 163/03, BFH/NV 2005, 835).
  • BFH, 30.07.2002 - X B 40/02

    NZB; Darlegungspflicht bei Verfahrensmängeln; Vereidigung von Zeugen

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Bei Verletzung dieser Pflicht kann das FG von einer weiteren Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen (BFH-Beschluss vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56).
  • BFH, 11.09.1996 - VII B 176/94

    Voraussetzung einer Liquidation bei einer bereits aus dem Handelsregister

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Das Zwangsmittelverbot nach § 393 Abs. 1 Sätze 2, 3 AO 1977 löst die Kollision zwischen Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren, die dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung tragen sollen, und seinem verfassungsrechtlich garantierten Schweigerecht im Steuerstrafverfahren zugunsten des Schweigerechts (BFH-Beschluss vom 11. September 1996 VII B 176/94, BFH/NV 1997, 166).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

    Auszug aus BFH, 09.05.2006 - XI B 104/05
    Die steuerrechtliche Mitwirkungspflicht kann allerdings nach § 393 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 nicht mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden (BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BFHE 198, 7, BStBl II 2002, 328).
  • BFH, 30.01.2003 - XI B 144/02

    Identität der Richterbank bei Beratung und Verkündung

  • BFH, 16.11.1982 - VII R 108/77

    Befugnis zur Schätzung - Rückforderung - Ausfuhrerstattung

  • FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung

    Verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig; darüber hinaus kann sie nichtig sein, wenn sich das Finanzamt nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (Beschluss des BFH vom 09. Mai 2006, XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801 m.w.N.; ständ. Rspr.).
  • BFH, 28.12.2006 - VIII B 48/06

    NZB: Mitwirkungspflicht, Besteuerungsverfahren, Strafverfahren

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass --jedenfalls, soweit es nicht um die Feststellung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im Besteuerungsverfahren (§ 169 Abs. 2 Satz 2, § 378 der Abgabenordnung --AO--) geht-- ein parallel laufendes Steuerstrafverfahren nicht von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren, insbesondere auch nach § 90 Abs. 2 AO, entbindet (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2006 XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801; vom 13. Januar 2006 VIII B 7/04, BFH/NV 2006, 914; vom 1. Dezember 2005 XI B 21/05, BFH/NV 2006, 496; vom 29. November 2005 X B 111/05, BFH/NV 2006, 484; vom 19. Oktober 2005 X B 88/05, BFH/NV 2006, 15; vom 6. Oktober 2005 II B 9/04, BFH/NV 2006, 24; vom 9. Dezember 2004 III B 83/04, BFH/NV 2005, 503).
  • BFH, 18.11.2009 - VIII B 16/08

    Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Überraschungsentscheidung

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Steuerpflichtigen zur Schätzung berechtigt, insbesondere dann, wenn diese Pflichten Tatsachen und Beweismittel aus seiner Wissenssphäre betreffen (s. BFH- Beschluss vom 9. Mai 2006 XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801, m.w.N.).
  • FG Köln, 21.10.2015 - 2 K 1505/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen gegenüber

    In der weiteren Folge kann im Rahmen der Beweiswürdigung von einem Sachverhalt ausgegangen werden, für den die größte Wahrscheinlichkeit spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 2006 XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801).
  • FG München, 26.03.2009 - 14 K 4667/06

    Unzulässige Schätzung des Finanzamts

    Insbesondere sind alle Anhaltspunkte, auch das Vorbringen des Steuerpflichtigen oder eine an sich fehlerhafte Buchführung zu beachten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des der Finanzbehörde Zumutbaren die Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln (Beschluss des BFH vom 9. Mai 2006, XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 5 K 1773/09

    Besteuerung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach DBA Luxemburg

    Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Gedanken der Beweisnähe zu (vgl. auch BFH-Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI B 104/05, nicht amtlich veröffentlicht).
  • FG München, 13.12.2011 - 14 V 2243/11

    Keine AdV für den Erben des Unternehmers bei leichtfertiger Steuerverkürzung und

    Insbesondere sind alle Anhaltspunkte, auch das Vorbringen des Steuerpflichtigen oder eine an sich fehlerhafte Buchführung zu beachten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des der Finanzbehörde Zumutbaren die Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln (Beschluss des BFH vom 9. Mai 2006, XI B 104/05, BFH/NV 2006, 1801 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht