Rechtsprechung
   BFH, 16.08.2006 - XI B 168/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10945
BFH, 16.08.2006 - XI B 168/05 (https://dejure.org/2006,10945)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2006 - XI B 168/05 (https://dejure.org/2006,10945)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2006 - XI B 168/05 (https://dejure.org/2006,10945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,10945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 129

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Offenbare Unrichtigkeit - unterlassene Währungsumstellung

  • datenbank.nwb.de

    Irrtümlich unterlassene Umrechnung von DM in Euro als offenbare Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2033
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO

    Auszug aus BFH, 16.08.2006 - XI B 168/05
    Offenbar ist eine Unrichtigkeit, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist, der Fehler auf bloße mechanische Versehen zurückzuführen und die Möglichkeit eines Rechtsirrtums ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 IV R 9/02, BFH/NV 2004, 1505, m.w.N.).
  • BFH, 05.01.2005 - III B 79/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 16.08.2006 - XI B 168/05
    Besteht eine mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums, so liegt kein bloßes mechanisches Versehen und damit auch keine offenbare Unrichtigkeit vor (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. Januar 2005 III B 79/04, BFH/NV 2005, 1013, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/04

    Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer

    Auszug aus BFH, 16.08.2006 - XI B 168/05
    Die Tatsache, dass bei Ergehen des hier angefochtenen Änderungsbescheides für 2001 höchstrichterlich die steuerliche Behandlung erstatteter, aber im Erstattungsjahr nicht anrechenbarer Kirchensteuer noch nicht abschließend geklärt war (vgl. jetzt BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058), steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Frage, ob beim Ausfüllen des Eingabebogens die unterbliebene Umrechung eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO 1977 ist.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 46/07

    Kirchensteuer als Sonderausgabe - Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne

    § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO steht der Änderung der Steuerfestsetzung für das Jahr 2000 schon deshalb nicht entgegen, weil bei Ergehen des angefochtenen Änderungsbescheids die steuerliche Behandlung erstatteter, aber im Erstattungsjahr nicht anrechenbarer Kirchensteuer noch nicht abschließend geklärt war (so auch BFH-Beschluss vom 16. August 2006 XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033).
  • FG Düsseldorf, 23.04.2007 - 10 K 2439/05

    Einbehaltung von Lohnkirchensteuer mangels Änderung der Lohnsteuerkarte nach

    Es kann dahinstehen, ob der BFH seine Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 durch das Urteil in BStBl II 2004, 1058 i. S. von § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 geändert hat oder ob die steuerliche Behandlung erstatteter, aber im Erstattungsjahr nicht anrechenbarer Kirchensteuer bis dahin lediglich noch nicht abschließend geklärt war (vgl. BFH-Beschluss vom 16. August 2006 XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033), weil er im Urteil in BStBl II 1996, 646 die Frage, ob in Fällen wie dem Streitfall § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 anzuwenden ist, offengelassen hat (gegen Rechtsprechungsänderung FG Münster in EFG 2006, 10).
  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

    Die unterlassene Umrechnung von DM- in Euro-Beträge stellt eine derartige offenbare Unrichtigkeit dar (BFH vom 16.08.2006 - XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033; Sächsisches FG vom 05.05.2010 - 8 K 553/05, n. v. Juris).
  • FG Niedersachsen, 02.07.2014 - 2 K 301/13

    Berichtigung nach § 129 AO; Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 AO im Rahmen der

    Die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, einer unrichtigen Tatsachenwürdigung oder einer bewussten Umrechnung 1:1 ist auf Seite der Klägerin ausgeschlossen (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 16. August 2006, XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033).
  • FG Köln, 28.11.2007 - 5 K 3381/06

    Berichtigung von beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufenen offenbaren

    Besteht eine mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums, so liegt kein bloßes mechanisches Versehen und damit auch keine offenbare Unrichtigkeit vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH - Beschlüsse vom 05.01.2005 III B 79/04, BFH/NV 2005, 1013 und vom 16.08.2006 XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033 m.w.N.; Tipke/Kruse, AO - FGO, § 129 AO Tz. 13 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 05.05.2010 - 8 K 553/05

    "Neue Tatsache" i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei überhöhtem Ansatz der privaten

    Hierzu verweist die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 16. August 2006 XI B 168/05.
  • FG Hessen, 04.09.2013 - 3 K 2922/11

    Keine offenbare Unrichtigkeit, wenn andere als mechanische Fehler nicht

    Besteht eine mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums, so liegt kein bloßes mechanisches Versehen und damit auch keine offenbare Unrichtigkeit vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.01.2005 III B 79/04, BFH/NV 2005, 1013 und vom 16.08.2006 XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033 mit weiteren Nachweisen - m.w.N. - Tipke/Kruse, a.a.O., § 129 AO, Tz. 13 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.06.2009 - 5 K 183/07

    Offenbare Unrichtigkeit gemäß § 129 AO

    Insofern sei der Streitfall nicht mit dem Beschluss des BFH vom 16.08.2006 XI B 168/05 vergleichbar, in dem eine eigenständige Leistung des Finanzamts dergestalt durchzuführen gewesen sei, dass ein DM-Betrag in einen Euro-Betrag bzw. umgekehrt umzurechnen gewesen sei.
  • FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 59/05

    Offenbare Unrichtigkeiten i. S. des § 129 AO bei der Auswertung von

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Fehler bei Offenlegung des Sachverhaltes für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als offenbare Unrichtigkeit erkennbar ist (BFH-Beschluss vom 16.08.2006, XI B 168/05, BFH/NV 2006, 2033 ; BFH-Urteil vom 15.03.1994, XI R 78/92, BFH/NV 1995, 937).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht