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   BFH, 07.07.2006 - V B 113/05   

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https://dejure.org/2006,11439
BFH, 07.07.2006 - V B 113/05 (https://dejure.org/2006,11439)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2006 - V B 113/05 (https://dejure.org/2006,11439)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - V B 113/05 (https://dejure.org/2006,11439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zweiter Rechtsgang

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zulassung der Revision bei verfahrensfehlerfreier Tatsachenermittlung und -würdigung im zweiten Rechtsgang auf der Grundlage der Vorgaben im zurückverweisenden BFH-Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.11.2002 - V R 57/01

    "unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Wegen des Sachverhalts wird auf das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil des Senats vom 6. November 2002 V R 57/01 (BFH/NV 2003, 827) verwiesen.

    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin geltend, das FG sei mit diesem Urteil von dem zurückverweisenden Urteil des Senats in BFH/NV 2003, 827 sowie von einschlägiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) abgewichen.

    Darüber hinaus liege in der Abweichung von der Senatsentscheidung in BFH/NV 2003, 827 ein Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung des FG beruhe (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO).

    a) Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das FG nicht von dem zurückverweisenden Urteil des Senats in BFH/NV 2003, 827 abgewichen.

    Da --wie dargelegt-- das angefochtene FG-Urteil nicht von dem zurückverweisenden Urteil des Senats in BFH/NV 2003, 827 abweicht, kann die Revision auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wegen eines Verstoßes gegen § 126 Abs. 5 FGO zugelassen werden (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43; vom 27. Oktober 2004 XI B 53/03, juris).

  • BFH, 08.12.2004 - I B 111/04

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Deshalb scheidet eine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung aus (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2004 I B 111/04, BFH/NV 2005, 1097).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    c) Soweit die Klägerin ferner Abweichung von der Rechtsprechung des EuGH rügt, hat sie ebenfalls nicht tragende abstrakte Rechtssätze aus der angefochtenen Vorentscheidung des FG sowie aus dem von ihr angeführten EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-327/94, Jürgen Dudda (BStBl II 1998, 313) so gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar wird.
  • BFH, 18.07.2000 - V B 35/00

    Abgrenzung von sog. echten/unechten Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Dazu muss er erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71; vom 11. März 2005 V B 117/04, BFH/NV 2005, 1162).
  • BFH, 18.01.2001 - V B 85/00

    GmbH - Materialprüfung - Straßenbau - Beratungsleistung - Umsatzsteuer -

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Die --im Übrigen nicht belegte-- Behauptung, eine Reihe ähnlicher Verfahren befänden sich noch im Einspruchsverfahren, genügt insoweit nicht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 2001 V B 85/00, BFH/NV 2001, 939).
  • BFH, 11.03.2005 - V B 117/04

    USt: Zuschüsse zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Dazu muss er erläutern, welche über den Streitfall hinausgehende Bedeutung eine Entscheidung über die nicht nur an den Besonderheiten des Streitfalls orientierte Rechtsfrage hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2000 V B 35/00, BFH/NV 2001, 71; vom 11. März 2005 V B 117/04, BFH/NV 2005, 1162).
  • BFH, 20.02.1991 - II B 85/90

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Da --wie dargelegt-- das angefochtene FG-Urteil nicht von dem zurückverweisenden Urteil des Senats in BFH/NV 2003, 827 abweicht, kann die Revision auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wegen eines Verstoßes gegen § 126 Abs. 5 FGO zugelassen werden (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43; vom 27. Oktober 2004 XI B 53/03, juris).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 53/03

    Rüge des Verstoßes gegen § 126 Abs. 5 FGO als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Da --wie dargelegt-- das angefochtene FG-Urteil nicht von dem zurückverweisenden Urteil des Senats in BFH/NV 2003, 827 abweicht, kann die Revision auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO wegen eines Verstoßes gegen § 126 Abs. 5 FGO zugelassen werden (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 20. Februar 1991 II B 85/90, BFH/NV 1992, 43; vom 27. Oktober 2004 XI B 53/03, juris).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 5/05

    Bestandskräftiger Kindergeldbescheid; Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
    Die Klägerin wendet sich insoweit im Kern (lediglich) gegen die Würdigung des FG, stellt aber keine divergierenden Rechtssätze gegenüber (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 III B 5/05, BFH/NV 2005, 1758).
  • BFH, 25.04.2013 - V R 30/11

    Verzicht auf Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 4 AO i. V. m. § 234 Abs. 2 AO

    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).

    Nach Zustellung des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2006, 2103 stellte das FA die bis dahin in der Vollziehung ausgesetzte Umsatzsteuer durch Bescheid vom 17. Oktober 2006 fällig.

  • BFH, 25.04.2013 - V R 29/11

    Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen

    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).

    Nach Zustellung des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2006, 2103 stellte das FA die bis dahin in der Vollziehung ausgesetzte Umsatzsteuer durch Bescheid vom 17. Oktober 2006 fällig.

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7106/09

    Erlass von Aussetzungszinsen bei erfolglosem Antrag auf Aufhebung der Vollziehung

    Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH, Beschluss vom 7.7.2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).

    Nach Zustellung des BFH-Beschlusses vom 07.07.2006 V B 113/05 im August 2006 stellte der Beklagte am 17.10.2006 die ausgesetzten Beträge mit Wirkung vom 17.11.2006 in Höhe von 434.574,12 Euro für August 1998, in Höhe von 348.710,64 Euro für September 1998 und in Höhe von 303.368,57 Euro für das II. Quartal 1999 fällig.

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7105/09

    Erhebung von Aussetzungszinsen auch bei AdV gegen Sicherheitsleistung - Keine

    Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH, Beschluss vom 07.07.2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).

    Nach Zustellung des BFH-Beschlusses vom 07.07.2006 V B 113/05 im August 2006 stellte der Beklagte am 17.10.2006 die ausgesetzten Beträge mit Wirkung vom 17.11.2006 in Höhe von 440.127,21 Euro für Juni 1998 und 290.923,70 Euro für Juli 1998 fällig.

  • FG Nürnberg, 17.03.2009 - 2 K 1474/07

    Einheitliche Leistung - Bestimmung des Leistungsorts eines "driving-services" für

    § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG ist nicht anzuwenden für Leistungen, die - ohne den in der Vorschrift bezeichneten Leistungen ähnlich zu sein - lediglich mit diesen Leistungen zusammenhängen oder für deren Ausübung unerlässlich sind (BFH-Urteil vom 06.11.2002 V R 57/01, BFH/NV 2003, 827; vgl. BFH-Beschluss vom 07.07.2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).
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