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   BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05   

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https://dejure.org/2006,8383
BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05 (https://dejure.org/2006,8383)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2006 - IV B 91/05 (https://dejure.org/2006,8383)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - IV B 91/05 (https://dejure.org/2006,8383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 13a; ; EStG § 13a Abs. 6 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Entnahme

  • datenbank.nwb.de

    Keine Entnahme früher landwirtschaftlich genutzter Grundstücke ohne ausdrückliche Entnahmehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2245
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    Dafür muss der Steuerpflichtige die sich aus einer Entnahme ergebenden Folgerungen ziehen und --wie vom EStG in § 13a Abs. 6 Nr. 2 (früher § 13a Abs. 8 Nr. 4) sowie in § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG gefordert-- den Gewinn aus der Entnahme von Grund und Boden erklären (Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).

    Die Erklärung der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung genügt nicht, weil es sich dabei nicht um eine unmissverständliche Kundgabe eines Entnahmewillens, sondern ggf. um eine objektiv unrichtige Einkommensteuererklärung handelt (Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1135).

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    aa) Das gilt auch, soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) meinen, wegen des Zeitablaufs von 36 Jahren seit der behaupteten Entnahme müssten Beweiserleichterungen gewährt werden und sich dazu auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. September 2004 II ZR 137/02 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2005, 784) berufen.

    Der BGH hat mit dem Urteil in HFR 2005, 784 die vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben, weil dabei ein entscheidungserheblicher Beweisantrag auf Vernehmung des Steuerberaters zum Nachweis der Einzahlung von Stammeinlagen verfahrensfehlerhaft übergangen worden war.

  • BFH, 31.08.2005 - IV B 24/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Betriebsprüfungshäufigkeit nach Größenklasse des

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    Eine Rechtsfrage ist nicht mehr klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 28; Senatsbeschluss vom 31. August 2005 IV B 24/04, BFH/NV 2006, 91).
  • BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03

    Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    a) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei einer Nutzungsänderung, durch die sie nicht zu notwendigem Privatvermögen werden, ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleiben, auch wenn der Landwirt seinen Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 27. August 2004 IV B 173/03, BFH/NV 2005, 334, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2002 - I B 93/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbeachtung kurzfristig eingereichter

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    a) Zwar ist das rechtliche Gehör verletzt, wenn das FG einen rechtzeitig eingegangenen Schriftsatz nicht zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2002 I B 93/01, BFH/NV 2002, 671; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 16 "Gesamtergebnis des Verfahrens"; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 119 FGO Rz. 199).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    b) Nach ständiger Rechtsprechung bindet --im Übrigen-- die Tatsachen- und Beweiswürdigung des FG nach § 118 Abs. 2 FGO den BFH, wenn sie zumindest möglich ist; das gilt nur dann nicht, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zu Grunde liegen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BStBl II 2006, 359).
  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
    Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist, dass die Kläger eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage darlegen, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 52).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    a) Früher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen, sofern sie nicht infolge einer Nutzungsänderung zu notwendigem Privatvermögen werden (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Das gilt nur dann nicht, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zu Grunde liegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08

    Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch

    Das gilt nur dann nicht, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zu Grunde liegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245).
  • FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17

    Steuerbarkeit eines Veräußerungs-/Entnahmegewinns in Ansehung von veräußertem

    Zwar ist es möglich, dass ein Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens diese Eigenschaft durch eine Änderung der Nutzung erfährt (BFH-Beschluss vom 05.07.2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245).

    Letzteres erfordert eine ausdrückliche, unmissverständliche Erklärung, der zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass der betriebliche Organismus erlöschen und die zuvor im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgüter nunmehr - unter Aufdeckung der stillen Reserven - dem Privatvermögen zuzuordnen sein sollen (BFH-Urteil vom 07.02.2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; BFH-Beschluss vom 05.07.2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245; BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088; Senatsurteil vom 13.06.2014 4 K 4560/11 F, EFG 2014, 1668 Rz. 32).

  • FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11

    Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der

    Früher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen, sofern sie nicht infolge einer Nutzungsänderung zu notwendigem Privatvermögen werden (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245, unter 1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 2/10

    Buchwertabspaltung bei der Veräußerung oder Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten

    Das gilt nur dann nicht, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zu Grunde liegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 137/10

    Liebhaberei bei Pferdezuchtbetrieben

    Das gilt allerdings nicht, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen verstößt oder ihr zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung zu Grunde liegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245).
  • FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14

    Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter

    Früher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen, sofern sie nicht infolge einer Nutzungsänderung zu notwendigem Privatvermögen werden (BFH-Beschluss vom 05.07.2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 8 K 139/03

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen -

    Ein bisher landwirtschaftlich genutztes Grundstück bleibt bei einer Nutzungsänderung, durch die es nicht zu notwendigem Privatvermögen wird, ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245 m. w. N.).

    Es bedarf einer unmissverständlichen, von einem entsprechenden Entnahmewillen getragenen Entnahmehandlung, bei der der Steuerpflichtige die sich aus einer Entnahme ergebenden Folgerungen zu ziehen und den Gewinn aus der Entnahme von Grund und Boden zu erklären hat (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245 m. w. N.).

    Ohne ausdrückliche Entnahmehandlung bedarf es für eine Entnahme landwirtschaftlicher Flächen einer unmissverständlichen, von einem entsprechenden Entnahmewillen getragenen Entnahmehandlung (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245 m. w. N.).

  • BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06

    Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe;

    aa) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei einer Nutzungsänderung, durch die sie nicht zu notwendigem Privatvermögen werden, ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleiben, auch wenn der Landwirt seinen Gewinn nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245, und vom 27. August 2004 IV B 173/03, BFH/NV 2005, 334, m.w.N.).

    Daran ändert auch die langjährig wiederholte Einreichung unzutreffender Steuererklärungen nichts (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 2245).

  • FG Münster, 17.02.2016 - 7 K 2471/13

    Versteuerung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte aufgrund der Veräußerung

  • BFH, 03.05.2007 - IV B 79/06

    Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung von Betriebsflächen eines land- und

  • FG Münster, 13.06.2014 - 4 K 4560/11

    Betriebsaufgabeerklärung und deren Nachweis

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