Rechtsprechung
| BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56
Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.2004 - 15 K 2144/04
- BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2006, 307
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 13.12.2007 - VI R 75/04
Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung - hinreichende …
Denn wird der Wiedereinsetzungsantrag wie hier mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist im Einzelnen auszuführen, wann, von wem und in welcher Weise es zur Post aufgegeben wurde; der Vortrag ist durch präsente Beweismittel glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 3. August 2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307, m.w.N.). - BFH, 16.02.2011 - X B 48/10
Anforderungen an ein als Beweismittel für den Postausgang dienendes …
Das Postausgangsbuch wiederum muss nach ständiger Rechtsprechung des BFH den Empfänger des abgesandten Schriftstücks nennen (…Zwischenurteil des Senats vom 13. November 1996 X R 30/96, BFH/ NV 1997, 253;… BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/ NV 2002, 533; vom 3. August 2005 IX B 26/05, BFH/ NV 2006, 307).Der BFH geht davon aus, dass zwar nicht ausnahmslos, so doch im Regelfall eine eidesstattliche Versicherung nicht ausreicht, es vielmehr eines ordnungsgemäßen Postausgangsbuchs bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/ NV 2006, 307, und vom 1. Oktober 2008 IX B 100/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R1176).
- BFH, 27.06.2008 - III B 183/07
Darstellung von Wiedereinsetzungsgründen
Wird der Antrag wie hier mit der fristgerechten Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks begründet, ist im Einzelnen darzulegen, wann und von wem und in welcher Weise es zur Post aufgegeben wurde (…BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2003 VII B 246/02, BFH/NV 2003, 1206; vom 3. August 2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307).
- BFH, 01.10.2008 - IX B 100/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist: …
Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, das der Vortrag des Prozessbevollmächtigten auch nicht durch die Vorlage des Postausgangsbuchs glaubhaft gemacht wurde; dessen Vorlage kann durch eine eidesstattliche Versicherung regelmäßig nicht ersetzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307). - BFH, 09.07.2008 - XI S 1/08
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Versicherung an Eides statt
Unter den aufgezeigten Umständen reicht die Versicherung an Eides statt des Prozessbevollmächtigten zur Glaubhaftmachung des persönlichen Einwurfs der Begründungsschriftsätze am 4. Mai 2007 nicht aus (ähnlich z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307;… vom 9. Februar 2005 X R 11/04, BFH/NV 2005, 1115). - FG München, 08.05.2009 - 10 K 1697/08
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei behaupteter …
Eine eidesstattliche Versicherung allein reicht für die Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 23.10.2002 IX R 24/01, BFH/NV 2003, 198;… vom 24.01.2005 III R 43/03, BFH/NV 2005, 1312;… vom 09.02.2005 X R 11/04, BFH/NV 2005, 1115; vom 03.08.2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307;… vom 06.11.2006 VII B 188/06, BFH/NV 2007, 268;… vom 14.08.2006 VI B 54/06, BFH/NV 2006, 2282; …und vom 09.07.2008 XI S 1/08, XI S 2/08, BFH/NV 2008, 1693). - FG München, 24.05.2007 - 5 K 4036/06
Auslegung einer Verfahrenserklärung; Ergeben des wesentlichen Inhalts einer …
Eine eidesstattliche Versicherung allein reicht für die Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte vorträgt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschluss vom 03.08.2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, 307 m.w.N.). - FG München, 11.02.2010 - 11 K 1306/07
Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Ausgangskontrolle Kein Ersatz eines …
Auch wenn eine Abschrift der Klageschrift nachweislich versandt wurde bzw. - wie vorgetragen - eine solche sich in den Handakten des Prozessbevollmächtigten befindet, kann dies nicht den Nachweis der behaupteten Absendung durch entsprechende Eintragungen in einem Postausgangsbuch ersetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 03. August 2005 IX B 26/05, BFH/NV 2006, S. 307 ).
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