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   BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05   

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BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05 (https://dejure.org/2005,10022)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2005 - VII B 153/05 (https://dejure.org/2005,10022)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2005 - VII B 153/05 (https://dejure.org/2005,10022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 56; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 174 Abs. 1; ; VwZG § 5 Abs. 2; ; AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 309
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.03.1990 - II R 131/87

    Zustellung gem. § 5 Abs. 2 VwZG ist auch ohne Ausfüllung eines

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Nach der zu § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 23. Juni 1971 I B 12/71, BFHE 102, 457, BStBl II 1971, 723).

    Da der Prozessbevollmächtigte auch nach mehrmaliger Erinnerung das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212; in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).

  • BFH, 27.09.2001 - X B 145/00

    Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Da der Prozessbevollmächtigte auch nach mehrmaliger Erinnerung das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212; in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).

    Bei der Übersendung eines Schriftstückes gegen Empfangsbekenntnis ist --ebenso wie bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977)-- die Vermutung gerechtfertigt, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 212).

  • BFH, 06.06.1989 - VII B 16/89

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Beschwerde

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Denn eine Arbeitsüberlastung aufgrund einer Vielzahl von Verfahren ist grundsätzlich kein Wiedereinsetzungsgrund (BFH-Entscheidungen vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117, und vom 18. Januar 1989 I R 55/88, BFH/NV 1989, 704, sowie Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 110 AO 1977 Rz. 97, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1989 - X R 5/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen des

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Denn eine Arbeitsüberlastung aufgrund einer Vielzahl von Verfahren ist grundsätzlich kein Wiedereinsetzungsgrund (BFH-Entscheidungen vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117, und vom 18. Januar 1989 I R 55/88, BFH/NV 1989, 704, sowie Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 110 AO 1977 Rz. 97, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1989 - I R 55/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Denn eine Arbeitsüberlastung aufgrund einer Vielzahl von Verfahren ist grundsätzlich kein Wiedereinsetzungsgrund (BFH-Entscheidungen vom 2. Juni 1989 X R 5/85, BFH/NV 1990, 117, und vom 18. Januar 1989 I R 55/88, BFH/NV 1989, 704, sowie Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 110 AO 1977 Rz. 97, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.1986 - VIII R 107/84

    Vorliegen eines wirksamen Empfangsbekenntnis zum Beweis eines fristgemäß

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Da der Prozessbevollmächtigte auch nach mehrmaliger Erinnerung das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212; in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 14. August 1986 VIII R 107/84, BFH/NV 1987, 103).
  • BFH, 23.06.1971 - I B 12/71

    Zustellung - Wirksamkeit - Kenntniserlangung - Entgegennahme - Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05
    Nach der zu § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, und vom 23. Juni 1971 I B 12/71, BFHE 102, 457, BStBl II 1971, 723).
  • BFH, 23.11.2007 - V B 118/06

    Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung

    Auch aus dem vom Gericht im Sitzungsprotokoll (Bl. 326) zitierten BFH-Beschluss vom 23. August 2005 VII B 153/05 (BFH/NV 2006, 309) ergibt sich nichts anderes, da dort der Zugang des Urteils auch ohne Rücksendung des Empfangsbekenntnisses nachgewiesen werden konnte, weil gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde erhoben worden war.
  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

    bb) Die zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung geltend gemachte Arbeitsüberlastung (hier: wegen Bearbeitung zahlreicher eiliger Anträge auf sog. Überbrückungshilfe III) ist kein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. allgemein zur Arbeitsüberlastung: BFH-Beschlüsse vom 05.11.2003 - I B 99-101/03, BFH/NV 2004, 358, unter II.2.; vom 21.09.2009 - I B 48, 49/09, BFH/NV 2010, 439, unter II.4.), zumal vom Prozessbevollmächtigten nicht dargelegt ist, warum er nicht innerhalb der Begründungsfrist zumindest einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist wegen Arbeitsüberlastung stellen konnte (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 27.06.2003 - IV B 27/02, BFH/NV 2003, 1438; vom 23.08.2005 - VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309, unter 2.).
  • BFH, 04.03.2008 - IV B 119/07

    Zustellung bei fehlender Rücksendung des Empfangsbekenntnisses

    Nach der zu § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergangenen Rechtsprechung ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (vgl. z.B. Entscheidungen des BFH vom 23. August 2005 VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309, und vom 6. März 1990 II R 131/87, BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, jeweils m.w.N.).

    Da der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt hat, ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in seine Hände gelangt sein könnte (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2006, 309; vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212, und in BFHE 159, 425, BStBl II 1990, 477, jeweils m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 53 FGO Rz 16).

  • BFH, 27.11.2007 - V B 178/07

    Urteilszustellung - ungewöhnlich lange Postlaufzeit - fehlendes

    Nachdem der Kläger mit Schriftsatz vom 14. September 2007 beantragt hatte, die Begründungsfrist um einen Monat bis zum 23. Oktober 2007 zu verlängern, teilte die Geschäftsstelle des erkennenden Senats mit, dass nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 2005 VII B 153/05 (BFH/NV 2006, 309) bei Nichtzurücksendung eines Empfangsbekenntnisses von einer Zustellung binnen drei Tagen nach Absendung auszugehen sei.

    Dies ist auch ohne Rücksendung eines Empfangsbekenntnisses nach § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes der Fall, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 309).

  • FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05

    Finanzgerichtsordnung; Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax (§ 53 FGO

    Dabei ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (BFH, Beschluss vom 23. August 2005 VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 4 P 1596/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungsfrist -

    Die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels muss zur vollen Überzeugung des Gericht bewiesen werden (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 30. Oktober 1997 - VII ZB 19/97 - juris, Rn. 6 m.w.N.) Während ein Zustellungsnachweis grundsätzlich über das Ob und das Datum der Zustellung Beweis erbringt, bedeutet dies nicht umgekehrt, dass bei fehlendem Zustellungsnachweis keine richterliche Überzeugung vom Zugang eines Schriftstückes gebildet werden könnte (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 23. August 2005 - VII B 153/05 - juris, Rn. 4; BFH, Beschluss vom 4. März 2008 - IV B 119/07 - juris, Rn. 6).

    Der BFH geht im Übrigen davon aus, dass bei fehlender Rücksendung des Empfangsbekenntnisses trotz Erinnerung derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen ist, an dem das Urteil nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in die Hände des Adressaten gelangt ist, und dass die Vermutung gerechtfertigt ist, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH, Beschluss vom 23. August 2005 - VII B 153/05 - juris, Rn. 4 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 4. März 2008 - IV B 119/07 - juris, Rn. 6 m.w.N.; ebenso W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 56 Rn. 19; a.A. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 63 Rn. 8f).

  • OLG Köln, 16.11.2012 - 19 U 93/12

    Wenn die Software-Optimierung gegen den Willen des Kunden kostenpflichtig ist

    Gleiches gilt, soweit der Bundesfinanzhof (BFH, Beschluss vom 23.08.2005 - VII B 153/05 (NV), BeckRS 2005, 25008918) eine Zustellungsfiktion annimmt, wenn trotz mehrmaliger Erinnerung das Empfangsbekenntnis nicht zurückgesandt wird.
  • FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05

    Finanzgerichtsordnung; Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§

    Dabei ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (BFH, Beschluss vom 23. August 2005 VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 1249/15
    Eine Zustellung ist auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegen genommen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 23. August 2005 - VII B 153/05 -, juris Rn. 3 und Urteil vom 6. März 1990 - II R 131/87 -, juris Rn. 17 jeweils m. w. N.; VG Leipzig, Urteil vom 13. Mai 2019 - 7 K 2184/16.A -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 BV 23.293

    Elektronische Zustellung, Empfangsbekenntnis

    Gleichzeitig erfolgte eine entsprechende elektronische Rückmeldung, dass das Urteil sich in den Händen der Beklagten befindet (vgl. zu diesem Erfordernis BFH, B.v. 26.04.2017 - X B 22/17 -, juris, amtl. Leitsatz 1; siehe auch BFH, B.v. 23.08.2005 - VII B 153/05 - juris, amtl. Leitsatz 1).
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