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Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2006 - C-15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8779
EuGH, 27.04.2006 - C-15/05 (https://dejure.org/2006,8779)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2006 - C-15/05 (https://dejure.org/2006,8779)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2006 - C-15/05 (https://dejure.org/2006,8779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Kawasaki Motors Europe

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Kawasaki Motors Europe

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge - Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

  • EU-Kommission

    Kawasaki Motors Europe

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit von Nummer 5 der Tabelle im Anhang der Verordnung Nr. 2518/98 EG zur Einreihung von bestimmten Waren in die kombinierte Nomenklatur; Einreihung von vierrädrigen Geländefahrzeugen mit einem Sitz und einem mit Lenker gesteuerten Lenksystem nach dem ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2518/98 Tabelle im Anhang Nummer 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kawasaki Motors Europe

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Beförderungsmitteln - Zugmaschinen - Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftwagen und Kraftfahrzeuge -Verordnung (EG) Nr. 2518/98 - Nummer 5 der Tabelle im Anhang dazu - Ungültigkeit

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Gerechtshof Amsterdam vom 28. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit Kawasaki Motors Europe N.V. gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane district Rotterdam

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV 2518/98, VO (EG) Nr 2518/98, GZT Pos 870321, GZT Pos 870190, KN Pos 870321, KN Pos 870190
    Geländefahrzeug; Personenbeförderung; Tarif; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 315, S. 3) - Zur Personenbeförderung geeignete Neufahrzeuge ...

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 341
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48).

    38 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die tarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, Randnr. 27, und Intermodal Transports, Randnr. 47).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    37 Ebenso tragen die Erläuterungen zur KN sowie die Erläuterungen zum HS erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne aber rechtlich verbindlich zu sein (vgl. u. a. Urteil vom 16. September 2004 in der Rechtssache C-396/02, DFDS, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 28).

    38 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die tarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, Randnr. 27, und Intermodal Transports, Randnr. 47).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-42/99

    Eru Portuguesa

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-467/03

    Ikegami

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    54 Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-467/03, Ikegami, Slg. 2005, I-2389, Randnr. 23).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-280/97

    ROSE Elektrotechnik

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 23, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-42/99, Eru Portuguesa, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 20, und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-495/03, Intermodal Transports, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 48).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-309/98

    Holz Geenen

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    19 und 20, vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-309/98, Holz Geenen, Slg. 2000, I-1975, Randnr. 13, und vom 7. Juli 2005 in den Rechtssachen C-304/04 und C-305/04, Jacob Meijer und Eagle International Freight, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-267/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    Die Kommission hat jedoch nicht aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, b, d und e der Verordnung Nr. 2658/87 das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das Übereinkommen eingeführten HS geschaffen worden sind, denn die Gemeinschaft hat sich gemäß Artikel 3 dieses Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-267/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1995, I-4845, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2005 - C-206/03

    SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    36 Im Übrigen stellen die Avise der WZO, mit denen eine Ware in das HS eingereiht wird, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind, im Rahmen der Einreihung dieses Erzeugnisses in die KN Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Positionen der KN beitragen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Januar 2005 in der Rechtssache C-206/03, SmithKline Beecham, Slg. 2005, I-415, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-304/04

    Jacob Meijer - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung von Soundkarten

    Auszug aus EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
    19 und 20, vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-309/98, Holz Geenen, Slg. 2000, I-1975, Randnr. 13, und vom 7. Juli 2005 in den Rechtssachen C-304/04 und C-305/04, Jacob Meijer und Eagle International Freight, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-486/06

    Van Landeghem - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Zunächst ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 38, sowie vom 18. Juli 2007, FTS International, C-310/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).

    Im Übrigen stellen die WZO-Avise, mit denen eine Ware in das Harmonisierte System eingereiht wird, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind, im Rahmen der Einreihung dieses Erzeugnisses in die Kombinierte Nomenklatur Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen KN-Positionen beitragen (vgl. Urteil Kawasaki Motors Europe, Randnr. 36).

  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteile vom 1. Juli 1982, Wünsche, 145/81, Slg. 1982, 2493, Randnr. 12, vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 38, und vom 18. Juli 2007, FTS International, C-310/06, Slg. 2007, I-6749, Randnr. 27).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-267/13

    Nutricia - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Arzneiwaren im Sinne der

    Es muss aber unterstrichen werden, dass die Erläuterungen, die von der Weltzollunion für das genannte Harmonisierte System und von der Europäischen Kommission für die KN ausgearbeitet wurden, Auslegungscharakter aufweisen und nicht zwingendes Recht sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 28, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie JVC France, C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 37).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-522/07

    Dinter - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Kombinierte

    19 und 20, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-51/16

    Stryker EMEA Supply Chain Services

    Insoweit geben zum einen die Erläuterungen zum HS und zum anderen die Erläuterungen zur KN nützliche Hinweise für die zolltarifliche Einreihung von Waren wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, auch wenn diese Erläuterungen nur der Auslegung dienen und nicht rechtsverbindlich sind (vgl. Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das

    Dabei ist zu beachten, dass die Erläuterungen zum HS wichtige Hilfsmittel sind, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 1994, Siemens Nixdorf, C-11/93, Slg. 1994, I-1945, Randnr. 12, vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 36, und Pacific World und FDD International, Randnr. 29).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-273/09

    Premis Medical - Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware

    Nach der Rechtsprechung hat die Kommission zwar ein weites Ermessen bei der näheren Angabe des Inhalts der Tarifpositionen, nicht aber das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen worden sind (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Jacob Meijer und Eagle International Freight, C-304/04 und C-305/04, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Die Erläuterungen zum HS stellen Hinweise dar, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Positionen der KN beitragen (vgl. Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 36), ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. Urteil vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-311, Randnr. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08

    Versorgungsabschlag; Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den

    Soweit die Klägerin abschließend pauschal "auf die bei Akten liegenden Schlussanträgen des Generalanwalts in der Rechtssache C-15/05 des EuGH" verweist, genügt dies dem Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-310/06

    FTS International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung

    19 und 20, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

  • EuGH, 28.07.2011 - C-215/10

    Pacific World und FDD International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

  • EuGH, 17.01.2013 - C-361/11

    Hewlett-Packard Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur -

  • EuGH, 16.02.2017 - C-145/16

    Aramex Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

  • FG Düsseldorf, 18.10.2006 - 4 K 6020/02

    Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen Zollauskunft zwecks Einreihung

  • EuGH, 22.02.2018 - C-545/16

    Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif

  • VG Hamburg, 09.03.2021 - 8 A 7634/17

    Irak: Vortragen unglaubhaft; keine drohende Verfolgung

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 3318/06

    Zollrechtliche Tarifierung von Video-Scalern; Geräte zur Umwandlung der

  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 363/06

    Tarifierung eines Extendet Range Controller eines Koordinatensystems

  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 3800/05

    Transmitter und Sensoren für ein Koordinatensystem

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Rechtsprechung
   BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12234
BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04 (https://dejure.org/2005,12234)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2005 - VII B 316/04 (https://dejure.org/2005,12234)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - VII B 316/04 (https://dejure.org/2005,12234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3
    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04
    Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04
    Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04
    Denn nach ständiger Rechtsprechung gehört dazu auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge unter den konkreten Umständen nicht möglich war (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04
    Er wendet sich damit vielmehr gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung des FG, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust, so z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, zur Folge (Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Die Gegenauffassung wendet § 295 ZPO hingegen auch zu Lasten von nicht vertretenen Beteiligten an (BFH-Beschluss vom 25.10.2005 - VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341, unter II.2.).
  • BFH, 10.10.2006 - VII B 87/06

    Haftung; strafbares Handeln des Steuerberaters

    Abgesehen davon, dass auch hier die Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes --der mangelnden Sachaufklärung-- in keiner Weise erfüllt sind (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494, und vom 25. Oktober 2005 VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341, m.w.N.), vermag der Senat nicht zu erkennen, was sich an der Entscheidung des FG geändert haben würde, wenn die nachgereichte Umsatzsteuererklärung ordnungsgemäß unterschrieben gewesen wäre.
  • BFH, 25.04.2006 - I B 60/05

    NZB: Sachaufklärungsrüge, unterlassene Beweiserhebung

    Die Würdigung des FG auch im tatsächlichen Bereich ist der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341).
  • BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06

    Revisionszulassung wegen Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs

    d) Ebenso kann die Klägerin eine Zulassung der Revision wegen unterlassener Beweisaufnahme zu ihrer Steuerberatungsbefugnis nach belgischem und niederländischem Recht nicht mehr als Verletzung des § 76 Abs. 1 FGO geltend machen, nachdem sie in der mündlichen Verhandlung ohne hinreichende Entschuldigung nicht erschienen und deshalb das Unterlassen einer entsprechenden Beweisaufnahme nicht gerügt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 155/06

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht nach ablehnender

    Ein solcher Angriff reicht als Grund für eine Zulassung der Revision nicht aus (allgemein z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2005 X B 46/04, BFH/NV 2005, 1132; vom 25. Oktober 2005 VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18618
BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05 (https://dejure.org/2005,18618)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2005 - XI S 13/05 (https://dejure.org/2005,18618)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - XI S 13/05 (https://dejure.org/2005,18618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.08.1994 - IX R 102/91

    Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Vorlegen einer den gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05
    Eine Kostenentscheidung ist mangels einer gesetzlichen Regelung nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
  • BFH, 06.07.2005 - VII S 30/05

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05
    Das Institut der Gegenvorstellung ist durch die Schaffung und nähere Ausgestaltung der Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht ausgeschlossen worden; allerdings kann eine Gegenvorstellung allenfalls dann Erfolg haben, wenn die beanstandete Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, so dass ein offensichtlicher Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 2005 VII S 30/05, juris Nr: STRE200551227).
  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 24.10.2005 - XI S 13/05
    Eine Kostenentscheidung ist mangels einer gesetzlichen Regelung nicht zu treffen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534).
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