Rechtsprechung
| BFH, 22.11.2005 - VIII B 308/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
EStG § 17 Abs. 4
Entstehen eines Auflösungsverlusts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 4 EStG
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 07.10.2004 - 16 K 7/01
- BFH, 22.11.2005 - VIII B 308/04
Zeitschriftenfundstellen
- BFH/NV 2006, 539
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug …
Die aufgeworfene Rechtsfrage der Anwendung des Zuflussprinzips im Rahmen des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731;… BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2005 VIII B 207/03, BFH/NV 2005, 1307; vom 22. November 2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539;… so auch h.M. im Schrifttum: z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 17 Rz 168; Zimmermann/Schwier in Bordewin/Brandt, § 17 EStG Rz 140; Strahl in Korn, § 17 EStG Rz 69). - FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus …
Nur ausnahmsweise kann der Realisationszeitpunkt vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn auf der Ebene der Gesellschaft auf Grund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz oder einer Zwischenrechnungslegung ohne weitere Ermittlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint (vgl. BFH, Beschluss vom 22. November 2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539, …und Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).Maßgeblich ist hierbei darauf abzustellen, dass das Fehlen von Aktiva, die auch für eine Verteilung unter den Gesellschaftern ausreichen würde, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch unstreitige, greifbare Anhaltspunkte für eine Vermögenslosigkeit feststehen muss (vgl. BFH, Beschluss vom 22. November 2005 VIII B 308/04, a.a.O.; Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BStBl II 2004, 551, unter II.3.c dd der Gründe).
- FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06
Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines …
Diese Rechtsprechung des BFH verfolgt den Zweck, den Zeitpunkt des Entstehens eines Auflösungsverlusts aus Gründen der Rechtssicherheit an objektivierbare Kriterien zu knüpfen, wie sie der Abschluss der Liquidation oder die Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse darstellen (BFH-Beschluss vom 22. November 2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539).
- FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
Hinzukommen muss, dass auf der Ebene des Gesellschafters keine weiteren wesentlichen Aufwendungen zu erwarten sind (BFH-Beschlüsse vom 22.11.2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539 …und vom 10.02.2009 IX B 196/08, BFH/NV 2009, 761;… BFH-Urteil vom 01.03.2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2172 …und vom 28.10.2008 IX R 1000/07, BFH/NV 2009, 561). - FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3183/05
Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen - Zeitpunkt der Realisierung des …
Diese Risiken sind nicht allein mit den nach kaufmännischen Erfahrungen ermittelten Ausfall- und Gewährleistungsraten anzusetzen, weil hinsichtlich der Höhe des Auflösungsverlustes ein höheres Maß an Gewissheit erforderlich ist, um eine vorgezogene Realisierung zu bejahen (vgl. BFH, Beschluss vom 22.11.2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539: "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit";… Beschluss vom 04.10.2007 VIII S 3/07 (PKH), BFH/NV 2008, 209: "mit Sicherheit"). - FG Niedersachsen, 21.11.2006 - 8 K 217/01
Verlustabzug nach § 17 EStG nur bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 22.11.2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539 m.w.N.) ist ein Auflösungsverlust im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt. - FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
Diese Rechtsprechung verfolgt den Zweck, den Zeitpunkt des Entstehens eines Auflösungsverlustes aus Gründen der Rechtssicherheit an objektivierbare Kriterien zu knüpfen, wie sie der Abschluss der Liquidation oder die Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse darstellen (BFH- Beschluss vom 22.11.2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten …
Diese Rechtsprechung des BFH verfolgt den Zweck, den Zeitpunkt des Entstehens eines Auflösungsverlustes aus Gründen der Rechtssicherheit an objektivierbare Kriterien zu knüpfen, wie sie der Abschluss der Liquidation oder die Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse abstellen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2005 VIII B 308/04, BFH/NV 2006, 539).
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