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   BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04   

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https://dejure.org/2005,2986
BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04 (https://dejure.org/2005,2986)
BFH, Entscheidung vom 02.12.2005 - IV B 62/04 (https://dejure.org/2005,2986)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - IV B 62/04 (https://dejure.org/2005,2986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 13a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 13a
    Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • datenbank.nwb.de

    Entnahme aus dem Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 543
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Daher muss bei der Gewinnermittlung nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) die Entnahme als solche grundsätzlich in der Anlage L zur Einkommensteuererklärung ausdrücklich und eindeutig erklärt werden (Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).
  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 27.01.2004 - IV B 135/01

    Staatlich geprüfter Krankenpfleger - Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Dazu hätten sie ausführen müssen, dass nach ihrer Auffassung die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).
  • BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96

    Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Eine derartige Entnahmeerklärung wird allerdings erst mit ihrem Zugang beim FA wirksam, weil die Entnahme als tatsächlicher Vorgang weder rückbezogen noch rückgängig gemacht werden kann (Senatsurteile vom 17. September 1997 IV R 97/96, BFH/NV 1998, 311, und vom 17. Januar 2002 IV R 74/99, BFHE 197, 513, BStBl II 2002, 356, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 39/93

    Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass für eine Entnahme allein der Willensentschluss, für bisher selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen die Nutzung auf Dauer zu ändern, den betrieblichen Zusammenhang nicht lösen kann, sondern die Entnahme dem FA ausdrücklich mitgeteilt werden muss (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 39/93, BFH/NV 1995, 873).
  • BFH, 11.02.1987 - II B 140/86

    Revision - Nichtzulassung - Beschwerde - Begründetheit

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Den Zweifeln an der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache braucht der Senat indessen nicht weiter nachzugehen, da die Beschwerde jedenfalls unbegründet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344).
  • BFH, 21.01.1998 - IV B 142/96

    Folgen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei fehlenden

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Ein solcher Erklärungsinhalt ist der Anlage L aber nur dann zu entnehmen, wenn zugleich Angaben unter der Rubrik der besonderen Betriebseinnahmen über einen Entnahmewert in der dafür ausdrücklich vorgesehenen Zeile des Vordrucks gemacht werden (Senatsbeschluss vom 21. Januar 1998 IV B 142/96, BFH/NV 1998, 705).
  • BFH, 12.12.2001 - V B 132/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Denn bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem Finanzgericht (FG) verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037, und vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531).
  • BFH, 01.10.2002 - X B 34/02

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Mit dem geltend gemachten Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der unzureichenden Sachaufklärung, hinsichtlich dessen es obendrein an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen fehlt (vgl. dazu insbesondere BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76), können die Kläger nicht mehr gehört werden.
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
    Dazu hätten sie ausführen müssen, dass nach ihrer Auffassung die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und aus jüngerer Zeit Senatsbeschluss vom 27. Januar 2004 IV B 135/01, BFH/NV 2004, 783).
  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00

    Beschwerdebegründung - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

  • BFH, 17.01.2002 - IV R 74/99

    Entnahme durch Erklärung bei ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • BFH, 29.05.2012 - IV B 70/11

    Entscheidung des Behördenleiters über Befangenheitsantrag gegen Amtsträger ist

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05

    Zur Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen die ambulante Pflege eine

    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, Nr. 1; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz. 23, m.w.N.).

    Denn bei einem solchen verzichtbaren Verfahrensmangel geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 543, Nr. 3, m.w.N.).

  • BFH, 21.04.2010 - IV B 32/09

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Rügeverzicht

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2014 - IV B 46/13

    Ausübung und Änderung des Wahlrechts zur Bildung einer Rücklage bei

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 31.08.2011 - IV B 72/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurechnung des Gewinns aus Forderungsverzicht bei

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 23.07.2010 - IV B 12/09

    Teilwertabschreibung von aktiviertem Überpreis - Überraschungsentscheidung -

    Dabei muss es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (z.B. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe, und vom 21. April 2010 IV B 32/09, juris, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2009 - IV B 55/08

    Kein Freibetrag zur Abfindung weichender Erben bei gleichen Zuwendungen an alle

    Dabei soll es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.2008 - IV B 105/07

    Grundsätzliche Bedeutung: gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Dabei hat es sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Frage zu handeln, die klärungsbedürftig und im zu erwartenden Revisionsverfahren klärungsfähig sein muss (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2005 IV B 62/04, BFH/NV 2006, 543, unter 1. der Gründe; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 13.04.2007 - IV B 81/06

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft;

  • BFH, 20.06.2012 - IV B 122/11

    Wiederholter Erlass eines Feststellungsbescheides bis zum Ablauf der

  • BFH, 28.09.2009 - IV B 99/08

    Divergenz von finanzgerichtlichen Entscheidungen - Keine widerstreitende

  • BFH, 03.05.2007 - IV B 79/06

    Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung von Betriebsflächen eines land- und

  • BFH, 27.06.2007 - IV B 113/06

    Betriebsverpachtung; Realteilung einer LuF- PersG

  • BFH, 08.10.2010 - IV B 46/10

    Personengesellschaft als Steuerrechtssubjekt - Zuordnung eines Grundstücks zum

  • BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06

    Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe;

  • BFH, 23.03.2010 - IV B 28/09

    Grundsätzliche Bedeutung - Untervollmacht umfasst Empfangsvollmacht - Wirksame

  • BFH, 05.09.2008 - IV B 144/07

    Richterliche Hinweispflicht bei fachkundig vertretenen Beteiligten -

  • BFH, 04.03.2008 - IV B 45/07

    Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids an Empfangsbevollmächtigten nach

  • BFH, 23.03.2011 - IV B 68/10

    Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhafter Gewährung eines Freibetrags gemäß § 14a

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 133/07

    Keine Tarifbegrenzung für Umwandlungsgewinne - Entscheidung über die Zulassung

  • BFH, 17.04.2007 - IV B 91/06

    Veräußerung eines Milchlieferungsrechts keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung

  • BFH, 08.05.2009 - IV B 43/08

    Keine Verrechnung eines nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

  • BFH, 08.08.2007 - IV B 135/06

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, zur

  • BFH, 28.04.2006 - IV B 181/04

    NZB: freiberuflich tätiger EDV-Berater, Parteigutachten

  • FG München, 22.01.2009 - 5 K 2744/07

    Zwangsbetriebsaufgabe bei Verpachtung eines Apothekerbetriebs - Auslegung des in

  • BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06

    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

  • BFH, 09.08.2007 - IV B 102/06

    Wahlrecht auf Buchwertfortführung bei Ausscheiden eines Miterben gegen

  • BFH, 08.08.2007 - IV B 138/06

    Abgrenzung Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 04.07.2007 - IV B 103/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kumulative Begründung des Urteils;

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