Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.09.2005

Rechtsprechung
   BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03   

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https://dejure.org/2005,11309
BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03 (https://dejure.org/2005,11309)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - XI B 227/03 (https://dejure.org/2005,11309)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - XI B 227/03 (https://dejure.org/2005,11309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 38; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1 1. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenverantwortliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG; Festsetzungsfrist für GewSt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Mithilfe anderer Personen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.09.1968 - I R 173/66

    Selbständige Tätigkeit - Eigenverantwortliche Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Überträgt der Berufsträger Aufgaben, die nicht lediglich einfacher oder mechanischer Art sind, auf qualifizierte Mitarbeiter, ist erforderlich, dass die Mitarbeiter nicht nur überwacht werden, sondern auch deren Tätigkeit als solche des Berufsträgers erkennbar ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; so auch schon BFH-Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820).

    Entscheidend ist, ob die erbrachte Leistung den "Stempel seiner Persönlichkeit" trägt (so seit BFH in BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Überträgt der Berufsträger Aufgaben, die nicht lediglich einfacher oder mechanischer Art sind, auf qualifizierte Mitarbeiter, ist erforderlich, dass die Mitarbeiter nicht nur überwacht werden, sondern auch deren Tätigkeit als solche des Berufsträgers erkennbar ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; so auch schon BFH-Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für Ärzte für Laboratoriumsmedizin (vgl. auch z.B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478).
  • BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01

    Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Höchstrichterlich geklärt ist ferner, dass die Eigenverantwortlichkeit nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen ist und es keine allgemein gültigen zeitlichen Vorgaben für eine eigenverantwortliche fachliche Leistung gibt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 29/01, BFHE 198, 316, BStBl II 2002, 581).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann --wie etwa die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Übergehen eines Beweisantrags--, muss der Beschwerdeführer vortragen, dass er den Verstoß in der mündlichen Verhandlung gerügt habe bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978).
  • BFH, 08.09.2000 - VII B 92/00

    Bestimmung des Einspruchsführers

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Es hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör auch nicht dadurch verletzt, dass es den Vortrag des Klägers und den Inhalt der überreichten Übersicht unvollständig oder unrichtig zur Kenntnis genommen hat (vgl. so z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2000 VII B 92/00, BFH/NV 2001, 605).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 51/03

    NZB: Verfahrensmangel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Das gilt auch, wenn das FG --wie im Streitfall-- im Urteil begründet hat, aus welchem Grund benannte Zeugen nicht vernommen worden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Oktober 2003 VII B 51/03, BFH/NV 2004, 217).
  • BFH, 07.10.1987 - X B 54/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin -

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Dementsprechend hat der BFH bereits im Beschluss vom 7. Oktober 1987 X B 54/87 (BFHE 151, 147, BStBl II 1988, 17) der Frage, was unter "eigenverantwortlich tätig" zu verstehen ist, keine grundsätzliche Bedeutung (mehr) beigemessen.
  • BFH, 26.01.2000 - IV B 12/99

    Eigenverantwortlichkeit eines Laborarztes

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Geklärt ist ferner, dass der zeitliche Aufwand des Berufsträgers für den einzelnen Auftrag allenfalls eine widerlegbare Vermutung begründet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2000 IV B 12/99, BFH/NV 2000, 837).
  • BFH, 03.12.1996 - I B 8/96

    Annahme eines Verfahrensmangels bei Übergehen eines entscheidungserheblichen

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - XI B 227/03
    Auch sind die Beteiligten vor der Beratung nicht über die mögliche Würdigung des Vortrags eines Beteiligten vorweg zu unterrichten (vgl. hierzu auch z.B. BFH-Beschluss vom 3. Dezember 1996 I B 8, 9/96, BFH/NV 1997, 580).
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 35/16

    Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

    Daher muss auch bei diesen Berufsgruppen die fehlende Mitarbeit am einzelnen Auftrag auf Ausnahmen und vereinzelte Routinefälle beschränkt bleiben (vgl. zum Bau- bzw. Vermessungsingenieur z.B. BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 - XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55; BFH-Urteile vom 20. April 1989 - IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; vom 11. September 1968 - I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820).

    Dementsprechend ist ein selbständig tätiger Ingenieur nur eigenverantwortlich tätig, wenn die Ausführung jedes einzelnen Auftrags ihm selbst --und nicht dem qualifizierten Mitarbeiter, den Hilfskräften oder dem Unternehmen als Ganzem-- zuzurechnen bzw. als seine erkennbar ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732, m.w.N.; vgl. zum Bau- bzw. Vermessungsingenieur z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 55; BFH-Urteile in BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; in BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820).

  • BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07

    Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger

    In welchem Umfang der Berufsträger allerdings selbst tätig sein muss, hängt vom jeweiligen Berufsbild ab (BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 VIII R 77/05, BFH/NV 2008, 53, m.umf.N.; vom 22. Januar 2004 IV R 51/01, BFHE 205, 151, BStBl II 2004, 509, m.w.N.; grundlegend BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2005 XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55).

    Allgemein gültige Vorgaben, insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht, für eine eigenverantwortliche fachliche Leistung gibt es nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 55, m.w.N.).

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 77/05

    Freiberufliche Tätigkeit bei Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte;

    Schließlich gibt es auch keine allgemein gültigen zeitlichen Vorgaben für eine eigenverantwortliche fachliche Leistung (BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55; vom 29. April 2002 IV B 29/01, BFHE 198, 316, BStBl II 2002, 581; BFH-Urteil in BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478).

    Diese Abgrenzung, ob im Einzelfall noch eine freiberufliche oder bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, liegt weitgehend auf dem Gebiet der Tatsachenfeststellung und -würdigung (BFH-Urteil vom 11. September 1968 I R 173/66, BFHE 93, 468, BStBl II 1968, 820 betreffend Bau- und Prüfingenieure; BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 55 betreffend Vermessungsingenieure; BFH-Urteil vom 10. November 1982 I R 161/79, juris betreffend Ingenieurbüro).

  • FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 575/08

    Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerbesteuerpflichtig

    Ob der Steuerpflichtige subjektiv annahm oder annehmen durfte, nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet zu sein, beeinflusst die Anlaufhemmung ebenso wenig wie eine Untätigkeit des Beklagten (vgl. BFH-Beschluss vom 22.10.2004 XI B 166/02, BFH/NV 2005, 504 und vom 07.07.2005 XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55 und Urteil vom 24.08.1995 IV R 112/94, BFH/NV 1996, 449).
  • BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07

    Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit

    Letzteres ergibt sich jedenfalls nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BFH (Beschluss vom 7. Juli 2005 XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55), weil sich der BFH in diesem Zusammenhang ausdrücklich nur auf die eigenverantwortliche Tätigkeit eines Bauingenieurs bezieht, die nicht in jeder Hinsicht mit der streitgegenständlichen eigenverantwortlichen Tätigkeit eines examinierten Krankenpflegers übereinstimmen muss.
  • FG Niedersachsen, 22.10.2017 - 13 K 179/15

    Arzt für Zytologie

    Die Festsetzungsfrist für die Gewerbesteuer gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. AO begann nicht bereits mit der Einreichung der Einkommensteuererklärung zu laufen (BFH, Beschluss vom 7.07.2005 - XI B 227/03, BFH/NV 2006, 55).
  • FG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 K 179/15
    Die Festsetzungsfrist für die Gewerbesteuer gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1, 1. Alt. AO begann nicht bereits mit der Einreichung der Einkommensteuererklärung zu laufen ( BFH, Beschluss vom 7.07.2005 - XI B 227/03 , BFH/NV 2006, 55).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16675
BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05 (https://dejure.org/2005,16675)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2005 - IX B 90/05 (https://dejure.org/2005,16675)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2005 - IX B 90/05 (https://dejure.org/2005,16675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 1; ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de

    EStG § 23 Abs. 3 S. 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG - Einbeziehung von AfA-Beträgen

  • datenbank.nwb.de

    § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05
    Wenn sich nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die in Anspruch genommenen AfA-Beträge mindern, so ist diese Regelung folgerichtige Ausprägung der durch § 23 Abs. 1 EStG angeordneten Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte, die --abweichend von der Systematik der Überschusseinkünfte im Übrigen-- ebenso wie die Gewinneinkünfte Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern erfasst (vgl. zum Regelungsinhalt den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus BFH, 21.09.2005 - IX B 90/05
    § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verstößt ganz offenbar nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. März 2005 2 BvL 7/00, BGBl I 2005, 1622, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.07.2020 - VIII R 37/16

    Zur Berücksichtigung von AfA bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung

    Entsprechende AfA sind danach in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 21.09.2005 - IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55, vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 232, 145, BStBl II 2011, 482, Rz 39).

    § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG verwirklicht das objektive Nettoprinzip folgerichtig und führt insoweit zu einer Gleichbehandlung der Wertzuwächse im Betriebs- und im Privatvermögen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 55).

  • FG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 K 1070/07

    Zum Verhältnis der britischen Claw-back-Besteuerung zur deutschen

    Es komme bei steuerbaren Veräußerungsgeschäften zu einer Gleichbehandlung der Wertansätze im Betriebs- und im Privatvermögen ( BFH vom 21.09.2005 IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55).

    Es werden nicht etwa die bisher geltend gemachten Abschreibungsbeträge gestrichen und die Veranlagungen der Jahre geändert, in denen die Abschreibungen geltend gemacht wurden (vgl. hierzu BFH vom 21.09.2005 IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55).

  • FG Sachsen, 31.07.2013 - 2 K 1885/11

    Aufteilung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen der durch das

    Vielmehr werden sie wie im Betriebsvermögen auch in die Berechnung des Veräußerungsgewinns einbezogen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2005 - IX B 90/05, BFH/NV 2006, 55 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 7191/11

    Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Immobilienveräußerung nach mehr als zwei

    Er habe dem Beschluss des 9. Senats des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2005 (IX B 90/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2006, 55) folgend die Anschaffungskosten der Grundstücke um die in Anspruch genommene AfA gemindert.
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - 7 V 191/11

    Art der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien bei noch nicht

    Er habe dem Beschluss des 9. Senats des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2005 ( IX B 90/05 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2006, 55) folgend die Anschaffungskosten der Grundstücke um die in Anspruch genommene AfA gemindert.
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