Rechtsprechung
   BFH, 24.11.2005 - V B 102/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13474
BFH, 24.11.2005 - V B 102/04 (https://dejure.org/2005,13474)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2005 - V B 102/04 (https://dejure.org/2005,13474)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2005 - V B 102/04 (https://dejure.org/2005,13474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UmwG a.F. § 56a; ; UmwG a.F. § 56c Abs. 3 Satz 2; ; UmwG a.F. § ... 56f; ; UmwG a.F. § 56f Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 233a; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Bindung des FG an seine Beurteilung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintritt in die Rechtsposition des übertragenden Rechtsträgers in Fällen der übertragenden Umwandlung durch den übernehmenden Rechtsträger als Gesamtrechtsnachfolger; Überprüfung der Richtigkeit der Auslegung der Vermögensübersicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 590
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    Das Urteil weiche vom Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84 (BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230) ab, weil es "eine Gesamtrechtsnachfolge der A-GmbH in die umgewandelte Einzelfirma des Klägers" zu Unrecht verneint habe.

    Soweit der Kläger meint, das Urteil des FG weiche vom Beschluss des Großen Senats des BFH (in BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230) ab, hat er keinen Rechtssatz aus dem genannten Beschluss des BFH dargestellt, von dem das FG abgewichen sein soll.

  • BFH, 12.07.2004 - V B 236/03

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    d) Der Kläger macht somit im Ergebnis keinen Verfahrensmangel geltend, sondern wendet sich gegen die Richtigkeit der Auslegung der Vermögensübersicht und damit der Vorentscheidung im Einzelfall; die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels kann hierdurch nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2004 V B 236/03, BFH/NV 2004, 1660).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    Dem FG obliegt jedoch keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 13.01.2005 - V B 153/04

    Grenzüberschreitendes Reihengeschäft: Ort der Lieferung

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    Abgesehen davon sind sämtliche Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil sie, wie der Kläger selbst einräumt, "ausgelaufenes" Recht betreffen und sich umsatzsteuerrechtlich nicht mehr stellen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2005 V B 153/04, V S 18/04, BFH/NV 2005, 926; vom 24. November 2004 IX B 64/04, BFH/NV 2005, 348).
  • BFH, 29.04.2004 - V B 43/03

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    a) Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verbieten dem Gericht, seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zu stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung zu geben, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303; vom 11. Februar 2003 V B 157/02, BFH/NV 2003, 929).
  • BFH, 24.11.2004 - IX B 64/04

    NZB: ausgelaufenes Recht - Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    Abgesehen davon sind sämtliche Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil sie, wie der Kläger selbst einräumt, "ausgelaufenes" Recht betreffen und sich umsatzsteuerrechtlich nicht mehr stellen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2005 V B 153/04, V S 18/04, BFH/NV 2005, 926; vom 24. November 2004 IX B 64/04, BFH/NV 2005, 348).
  • BFH, 12.05.2005 - V B 146/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - keine Steuerbefreiung für

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    a) "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung dem allgemeinen Interesse dient; es muss sich um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handeln, die im Revisionsverfahren auch geklärt werden könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 12. Mai 2005 V B 146/03, BFHE 209, 105, BStBl II 2005, 714, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - V B 157/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Prüfungsanordnung

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    a) Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verbieten dem Gericht, seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zu stützen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung zu geben, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. April 2004 V B 43/03, BFH/NV 2004, 1303; vom 11. Februar 2003 V B 157/02, BFH/NV 2003, 929).
  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    Dem FG obliegt jedoch keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 13.01.2005 - V S 18/04

    Lieferort einer Fahrzeuglieferung eines inländischen Unternehmers an einen

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - V B 102/04
    Abgesehen davon sind sämtliche Rechtsfragen nicht klärungsbedürftig, weil sie, wie der Kläger selbst einräumt, "ausgelaufenes" Recht betreffen und sich umsatzsteuerrechtlich nicht mehr stellen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2005 V B 153/04, V S 18/04, BFH/NV 2005, 926; vom 24. November 2004 IX B 64/04, BFH/NV 2005, 348).
  • BFH, 27.11.2012 - X B 14/12

    Verwertung von Ergebnissen einer Durchsuchung im Strafverfahren;

    Im Übrigen stellt ein Urteil in der Hauptsache, in dem das Gericht eine Rechts- oder Tatsachenfrage anders als in einem vorangegangenen AdV-Beschluss beurteilt, jedenfalls dann keine Überraschungsentscheidung dar, wenn der Prozessgegner im Hauptsacheverfahren ungeachtet der Ausführungen im gerichtlichen AdV-Beschluss an seiner Auffassung festgehalten hat (BFH-Beschluss vom 24. November 2005 V B 102/04, BFH/NV 2006, 590, unter II.4.c).
  • BFH, 23.05.2006 - I B 97/05

    Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Denn ein unzulässiges Überraschungsurteil ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt stützt, der im Verfahren zuvor nicht angesprochen worden war und mit dessen Heranziehung ein kundiger und sorgfältiger Beteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058; vom 24. November 2005 V B 102/04, BFH/NV 2006, 590; vom 9. Februar 2006 X B 138/05, BFH/NV 2006, 972, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2006 - VI B 132/05

    NZB: verspäteter Zugang eines Steuerbescheids, grundsätzliche Bedeutung

    Es muss sich um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handeln, die im Revisionsverfahren auch geklärt werden könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. November 2005 V B 102/04, BFH/NV 2006, 590).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 7 K 7090/13

    Keine rückwirkende Genehmigung für Linienverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

    In die gleiche Richtung weist, dass darin nach ständiger Rechtsprechung keine Überraschungsentscheidung liegt, da der Beklagte im hiesigen Verfahren ungeachtet der Ausführungen im Beschluss vom 17. September 2013 7 V 7112/13 (EFG 2014, 75) ausweislich seines Schriftsatzes vom 6. November 2013 an seiner Auffassung festgehalten hat (BFH, Beschlüsse vom 24. November 2005 V B 102/04, BFH/NV 2006, 590, unter II.4.c; vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277; vom 27. November 2012 X B 14/12, BFH/NV 2013, 735).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht