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   BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04   

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https://dejure.org/2005,6320
BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04 (https://dejure.org/2005,6320)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2005 - XI R 24/04 (https://dejure.org/2005,6320)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - XI R 24/04 (https://dejure.org/2005,6320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1, 2
    Abfindungsentschädigung

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigte Besteuerung von Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes - EStG § 24 Nr. 1,EStG § 34

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begünstigte Entschädigung bei Aufhebung des Anstellungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Gestaltungsmöglichkeit nutzen - Tarifermäßigung für Abfindungen sichern!

  • IWW (Kurzinformation)

    Gestaltungsmöglichkeit nutzen - Tarifermäßigung für Abfindungen sichern!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung einer Abfindungszahlung bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Steuerliche Behandlung von Entschädigungsleistungen; Anfall außerordentlicher Einkünfte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begünstigte Entschädigung bei Aufhebung des Anstellungsvertrages (IBR 2006, 1391)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34, EStG § 19
    Abfindung; Arbeitslohn; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 928
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Dies gilt insoweit auch für Entschädigungen gemäß § 24 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264, m.w.N.).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass in die Vereinbarung Beträge einbezogen wurden, die dem Kläger bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zustanden (vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 XI B 128/02, BFH/NV 2004, 1251); das FA geht selbst davon aus, dass der die entgehenden Einnahmen übersteigende Betrag eine Entschädigungszahlung sei.

  • BFH, 01.04.2004 - XI B 128/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass in die Vereinbarung Beträge einbezogen wurden, die dem Kläger bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zustanden (vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 XI B 128/02, BFH/NV 2004, 1251); das FA geht selbst davon aus, dass der die entgehenden Einnahmen übersteigende Betrag eine Entschädigungszahlung sei.
  • BFH, 20.03.1987 - VI R 61/84

    Anforderungen an das Vorliegen außergewöhnlicher Einkünfte - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses sind, sind keine Ersatzleistungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498).
  • BFH, 18.12.1981 - III R 133/78

    Abfindungsbegriff - Berechnung der steuerfreien Abfindung - Beendigung des

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    b) Für die Frage, ab wann vertragliche Ansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, ist von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis wirksam beendet haben (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1981 III R 133/78, BFHE 135, 66, BStBl II 1982, 305, unter 2. a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 14/04

    Abfindung; Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 9 EStG; Kündigung des ArbG wegen

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Mit Urteil vom 10. November 2004 XI R 64/03 (BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181) hat der Senat zudem entschieden, im Regelfall könne davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst habe (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 14/04, BFH/NV 2005, 1247).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen -

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Ob die Beteiligten --wie das FA vorträgt-- das Arbeitsverhältnis auch erst zum 28. Februar 1994 hätten beenden und eine geringere Abfindung vereinbaren können, ist unerheblich; der Besteuerung ist der verwirklichte Sachverhalt zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 64/03

    Abfindung wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Mit Urteil vom 10. November 2004 XI R 64/03 (BFHE 207, 336, BStBl II 2005, 181) hat der Senat zudem entschieden, im Regelfall könne davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst habe (vgl. auch BFH-Urteil vom 10. November 2004 XI R 14/04, BFH/NV 2005, 1247).
  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Zahlt der Arbeitgeber dem früheren Arbeitnehmer für die Zeit nach Auflösung des Dienstverhältnisses Beträge, auf die dieser bei Fortbestand des Dienstverhältnisses einen Anspruch gehabt hätte, der aber durch die Auflösung zivilrechtlich weggefallen ist, so handelt es sich um Entschädigungen für entgehende Einnahmen (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 165/77, BFHE 129, 479, BStBl II 1980, 205).
  • BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77

    Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
  • BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00

    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

    Auszug aus BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 17.05.2017 - X R 10/15

    Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die

    Weil die bisherige Grundlage der Zahlungen an den Kläger aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang mit dem vorzeitigen Altersrücktritt weggefallen ist, die Rentenminderungen bzw. -ausfälle zudem aufgrund einer neu vereinbarten Rechtsgrundlage kompensiert werden sollten (s.a. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; Schmidt/Wacker, EStG, Kommentar, 36. Aufl., § 24 Rz 7, m.w.N.) und die Einkünfte außerdem zusammengeballt dem Kläger zugeflossen sind, ist die Steuer gemäß § 34 Abs. 1 EStG zu berechnen.
  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431; vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; vgl. auch Schmidt/Seeger, a.a.O., § 34 Rz 17 ff.).
  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich noch in Erfüllung des Arbeitsvertrages geleistet werden, sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Ersatzleistungen und damit keine Entschädigung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264; vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21; vom 21. September 1993 III R 53/89, BFHE 172, 349).
  • FG Nürnberg, 14.08.2008 - 4 K 875/08

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i.H.v. 2400 DM abzugsfähig - keine

    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses sind, sind keine Ersatzleistungen (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 19.10.2005 XI R 24/04).
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