Weitere Entscheidung unten: BFH, 11.01.2006

Rechtsprechung
   BFH, 16.01.2006 - VIII B 35/05   

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https://dejure.org/2006,11010
BFH, 16.01.2006 - VIII B 35/05 (https://dejure.org/2006,11010)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2006 - VIII B 35/05 (https://dejure.org/2006,11010)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - VIII B 35/05 (https://dejure.org/2006,11010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 79b; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3; ; FGO § 79b Abs. 3 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 79b
    Präklusionsfrist nach § 79b FGO

  • datenbank.nwb.de

    Fristsetzung des FG zur Angabe von Tatsachen; Belehrungspflicht nach § 79b Abs. 3 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 957
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.1995 - X B 243/94

    Zur "Angabe" der Tatsachen zur Beschwer nach einer Fristsetzung gem. § 79b Abs. 1

    Auszug aus BFH, 16.01.2006 - VIII B 35/05
    Der Vortrag verkennt, dass eine solche Hinweispflicht nicht besteht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. März 1995 X B 243, 244/94, BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417).

    Hinzu kommt, dass der Kläger --wie sein Verhalten zeigt-- sich offenbar der Notwendigkeit bewusst war, sein Begehren auf Fristverlängerung durch den Vortrag von Entschuldigungsgründen zu substantiieren und Gründe solcher Art bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung geltend zu machen (BFH-Beschluss in BFHE 177, 201, BStBl II 1995, 417).

  • BFH, 03.06.1997 - VIII B 69/96

    Verfahrensmangel der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 16.01.2006 - VIII B 35/05
    Gleiches gilt für die Behauptung, die Ermittlung des Sachverhalts hätte zu keiner Verzögerung bei der Erledigung des Rechtsstreits geführt (vgl. zu den im Übrigen zu beachtenden Anforderungen an Rügen dieser Art BFH-Beschluss vom 3. Juni 1997 VIII B 69/96, BFH/NV 1997, 875).
  • BFH, 13.01.2003 - III B 51/02

    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 16.01.2006 - VIII B 35/05
    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich --woran es vorliegend fehlt-- dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035).
  • BFH, 25.07.2005 - VII B 2/05

    Nichtzulassungsbeschwerde: Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BFH, 16.01.2006 - VIII B 35/05
    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich --woran es vorliegend fehlt-- dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035).
  • BFH, 25.03.2011 - V B 94/10

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung - Erfolgreiche Besetzungsrüge nur bei

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2006 VIII B 35/05, BFH/NV 2006, 957; vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035; vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; vom 25. September 2006 V B 215/05, BFH/NV 2007, 249).
  • BFH, 25.09.2006 - V B 215/05

    Ablehnung Befangenheitsgesuch; Zulassungsgrund

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 2006 VIII B 35/05, BFH/NV 2006, 957; vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035; vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640).
  • FG Bremen, 25.10.2006 - 4 K 83/04

    Beginn der Klagefrist bei einer per einfachen Brief versandten, unvollständigen

    Nicht erforderlich ist eine Belehrung über die gesetzlichen Voraussetzungen der Präklusion oder der Hinweis darauf, Entschuldigungsgründe für die Verspätung vortragen zu können (BFH-Beschluss vom 16.01.2006, VIII B 35/05, BFH/NV 2006, 957 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05   

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https://dejure.org/2006,15504
BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05 (https://dejure.org/2006,15504)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2006 - IV S 22/05 (https://dejure.org/2006,15504)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - IV S 22/05 (https://dejure.org/2006,15504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 6; ; GKG § 72 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a
    Verhältnis Anhörungsrüge - Hauptsacheverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Rechtshängigkeit des Hauptsacheverfahrens während des Verfahrens über eine Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 957
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.03.2005 - IV B 91/04

    Keine Aussetzung des Verfahrens einer Personengesellschaft gegen

    Auszug aus BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05
    Nachdem der beschließende Senat die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 15. März 2005 IV B 91/04 (BFHE 209, 128, BStBl II 2005, 647) als unbegründet zurückgewiesen hatte, setzte die Kostenstelle des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Kostenrechnung vom 16. Juni 2005 Gerichtskosten fest.
  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05
    Mit Schreiben vom 25. November 2005 erhob die Antragstellerin Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 14. Oktober 2005, die der Senat unter dem Az. IV S 17/05 mit Entscheidung vom heutigen Tag zurückgewiesen hat.
  • BFH, 14.10.2005 - IV E 2/05
    Auszug aus BFH, 11.01.2006 - IV S 22/05
    Dagegen erhob die Antragstellerin Erinnerung, die der Senat mit Beschluss vom 14. Oktober 2005 IV E 2/05 als unbegründet zurückwies.
  • BFH, 26.06.2006 - IV S 11/06

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

    Die Erhebung einer Anhörungsrüge hat nicht zur Folge, dass das Verfahren, gegen dessen abschließende Entscheidung die Rüge gerichtet ist, als weiterhin rechtshängig gilt (Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 IV S 22/05, BFH/NV 2006, 957).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung oder auf vorläufige Einstellung der Beitreibung könnte auch nicht zulässig auf eine Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG betreffend ein vorhergehendes Erinnerungsverfahren gestützt werden (vgl. BFH vom 11. Januar 2006 IV S 22/05 , BFH/NV 2006, 957; ferner BFH vom 14. April 2008 IX E 2/08 , [...].
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