Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.02.2006

Rechtsprechung
   BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05   

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https://dejure.org/2005,16211
BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05 (https://dejure.org/2005,16211)
BFH, Entscheidung vom 23.12.2005 - VIII B 62/05 (https://dejure.org/2005,16211)
BFH, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - VIII B 62/05 (https://dejure.org/2005,16211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    Grundsätzliche Bedeutung; Auslegung von Verträgen; AdV

  • datenbank.nwb.de

    Stille Beteiligung an Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 975
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02

    Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05
    Nur Verluste oder Aufwendungen, die nach dem Beitritt des Klägers im Beitrittsjahr entstanden seien, könnten ihm zugerechnet werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447).

    Mit der sinngemäß vom Kläger aufgestellten Behauptung, das FG sei von der Entscheidung des BFH in dem vorangegangenen Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung --AdV-- (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1447) abgewichen, indem es die Anleger des Typs S nicht als Mitunternehmer, sondern als stille Gesellschafter i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG angesehen habe, wird insbesondere eine Divergenz (dazu: Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 48) nicht schlüssig dargelegt.

  • BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05
    Etwaige Fehler des FG bei der Auslegung von Verträgen stellen grundsätzlich Mängel bei der Anwendung sachlichen Rechts dar (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. November 1992 VI ZR 362/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 538), die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 949; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 82).
  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05
    Die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, ist nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, und vom 6. Juni 2003 III B 98/02, BFH/NV 2003, 1214).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 170/04

    NZB: Befangenheit

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 2004 VII B 170/04, BFH/NV 2005, 709, m.w.N.).
  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05
    Die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung, ist nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist (§ 116 Abs. 3 Sätze 1 und 4 FGO) vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen sind --abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen-- nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, und vom 6. Juni 2003 III B 98/02, BFH/NV 2003, 1214).
  • BGH, 03.11.1992 - VI ZR 362/91

    Mängel der Anwendung sachlichen Rechts als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 23.12.2005 - VIII B 62/05
    Etwaige Fehler des FG bei der Auslegung von Verträgen stellen grundsätzlich Mängel bei der Anwendung sachlichen Rechts dar (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. November 1992 VI ZR 362/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 538), die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 949; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 82).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.02.2006 - II B 106/05   

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https://dejure.org/2006,10359
BFH, 21.02.2006 - II B 106/05 (https://dejure.org/2006,10359)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2006 - II B 106/05 (https://dejure.org/2006,10359)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - II B 106/05 (https://dejure.org/2006,10359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von Zeugenaussagen

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt durch eine vom Protokoll abweichende Wiedergabe des Inhalts einer Zeugenaussage - FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 975
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.1985 - I R 163/82

    Verpflichtung des Revisionsgerichtes zur Untersuchung von erstinstanzlichen

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - II B 106/05
    Zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1985 I R 163/82, BFH/NV 1986, 288).
  • BFH, 21.11.2002 - X B 86/02

    NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - II B 106/05
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (zusammenfassend BFH-Beschluss vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel -

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2006 II B 106/05, BFH/NV 2006, 975, m.w.N.; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    Wird dagegen verstoßen, liegt ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 21. Februar 2006 II B 106/05, BFH/NV 2006, 975, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.2007 - IX B 54/07

    Führung eines selbständigen Haushalts auch ohne Bad oder Dusche; Verletzung der

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist u.a. gegeben, wenn das FG bei seiner Entscheidung eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2006 II B 106/05, BFH/NV 2006, 975; vom 21. November 2002 X B 86/02, BFH/NV 2003, 337, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2009 - IV B 123/08

    Ansatz des Betriebsvermögens bei Einbringung eines Betriebs in eine

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 2006 II B 106/05, BFH/NV 2006, 975, m.w.N.; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354).
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