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Rechtsprechung
   BFH, 27.02.2007 - X B 178/06   

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https://dejure.org/2007,6693
BFH, 27.02.2007 - X B 178/06 (https://dejure.org/2007,6693)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2007 - X B 178/06 (https://dejure.org/2007,6693)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - X B 178/06 (https://dejure.org/2007,6693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295; ; AO § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 164 Abs. 2 § 76 § 115 Abs. 2
    Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungslast im Fall der Änderung eines Steuerbescheids; Fehlen von Entscheidungsgründen; überlange Verfahrensdauer als Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1073
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 67/00

    Einfuhrabgaben; zulassungsfreie Revision; Urteil ohne Entscheidungsgründe;

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe nicht nur dann, wenn die Entscheidung überhaupt nicht mit Gründen versehen ist, sondern bereits dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80; vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    c) Eine Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil vom 6. Februar 1991 I R 13/86 (BFHE 164, 168, BStBl II 1991, 673) ist schon deshalb zu verneinen, weil die Ausführungen des FG, wonach eine tatsächliche Verständigung nur in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung getroffen werden könne, nicht entscheidungserheblich waren (vgl. oben 3.).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Schließlich haben die Kläger auch die Divergenz des FG-Urteils zu den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) nicht schlüssig gerügt.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Schließlich haben die Kläger auch die Divergenz des FG-Urteils zu den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) nicht schlüssig gerügt.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Schließlich haben die Kläger auch die Divergenz des FG-Urteils zu den Beschlüssen des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 (BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) nicht schlüssig gerügt.
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Unterlassene richterliche Hinweise stellen bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände dargelegt, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Vielmehr ist eine solche Wertung nur gerechtfertigt, wenn die Verfahrensdauer auf Umständen beruht, die der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden können und die Dauer des Verfahrens als unverständlich und nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407).
  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Unterlassene richterliche Hinweise stellen bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände dargelegt, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten (BFH-Beschlüsse vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Dies ist der Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle nur, wenn eine veranlagende Außenprüfung durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 27.02.2007 - X B 178/06
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen ist deshalb dann anzunehmen, wenn dem Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).
  • BFH, 17.08.2001 - IX B 20/01

    Unbegründete Beschwerde - Rüge überlanger Verfahrensdauer -

  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 08.04.2004 - VII B 110/03

    NZB: Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • BFH, 28.08.2001 - XI R 87/00

    Spielhalle - Buchführungspflicht - Gewerbesteuer - Schätzungsbescheid

  • BFH, 14.06.2000 - XI B 85/99

    Divergenz; überlange Verfahrensdauer

  • BFH, 22.02.2005 - X B 177/03

    Verfahrensfehler: Nichtberücksichtigung einer tatsächlichen Verständigung

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

  • BFH, 19.10.2001 - V B 48/01

    Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 08.03.2001 - III B 94/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung der Verfahrensrüge - Aufklärungspflichten

  • BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

  • BFH, 31.07.2007 - V B 156/06

    Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen

    Dabei handelt es sich um einen maßgeblichen Gesichtspunkt, wie in der Rechtsprechung des BFH zur überlangen Verfahrensdauer bereits geklärt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. November 2006 XI B 17/06, BFH/NV 2007, 474; vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073, und vom 5. März 2007 IX B 29/06, BFH/NV 2007, 1174).
  • BFH, 26.06.2007 - V B 97/06

    Anordnung einer Außenprüfung gegen einen Organträger; Begründung einer

    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im Einzelfall rechtfertigen jedoch für sich gesehen grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073).
  • BFH, 09.03.2016 - X B 142/15

    Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung - Veräußerungsgewinn kein

    Vielmehr muss zu erwarten sein, dass es tatsächlich zu einer Klärung der Grundsatzfrage kommen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073; BFH-Beschluss vom 19. Mai 2009 VI B 159/08, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 17.03.2008 - II S 24/07

    Prozesskostenhilfe: überlange Verfahrensdauer

    Ein solcher liegt nur dann vor, wenn die Verfahrensdauer auf Umständen beruht, die der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden können und die Dauer des Verfahrens als unverständlich und nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073; vom 31. August 2006 II B 141/05, BFH/NV 2006, 2296).
  • BFH, 18.11.2011 - V B 25/11

    Zweck der mündlichen Verhandlung - Keine Überraschungsentscheidung bei Ablehnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH stellen unterlassene richterliche Hinweise bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Prozessförderungspflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände dargelegt, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2011 - X B 122/10

    Mangelnde Vorbereitung des Beteiligten kein Vertagungsgrund -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellen unterlassene richterliche Hinweise bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Prozessförderungspflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, es sei denn, es würden besondere Umstände dargelegt, die eine Ausnahme von dieser Regel erforderten (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2008 - X B 251/07

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Denn bei dem Übergehen eines Beweisantrags handelt es sich um einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, auf deren Einhaltung verzichtet werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073).
  • BFH, 07.03.2008 - II S 24/07

    Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von

    Ein solcher liegt nur dann vor, wenn die Verfahrensdauer auf Umständen beruht, die der Finanzverwaltung oder dem FG angelastet werden können und die Dauer des Verfahrens als unverständlich und nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073; vom 31. August 2006 II B 141/05, BFH/NV 2006, 2296).
  • FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2231/07

    Änderung eines Steuerbescheids aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen

    c) Der Auffassung des Senats steht nicht entgegen, dass die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung, an der auf Seiten der Finanzverwaltung lediglich ein Betriebsprüfungs-Sachgebietsleiter, nicht aber der Veranlagungs-Sachgebietsleiter beteiligt war, danach differenziert, ob es sich um eine veranlagende Außenprüfung handelt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 27. Februar 2007 X B 178/06, BFH/NV 2007, 1073, unter 4.c., mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2007 - IX B 242/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20748
BFH, 23.02.2007 - IX B 242/06 (https://dejure.org/2007,20748)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2007 - IX B 242/06 (https://dejure.org/2007,20748)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - IX B 242/06 (https://dejure.org/2007,20748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1073
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 64/04

    Keine Verzinsung von nachgezahltem Kindergeld

    Auszug aus BFH, 23.02.2007 - IX B 242/06
    Denn das Finanzgericht (FG) geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH davon aus, dass die Aufzählung des § 233a Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) abschließend ist und --da nicht entsprechend gesetzlich geregelt-- der Solidaritätszuschlag nicht verzinst wird (BFH-Urteil vom 20. April 2006 III R 64/04, BFHE 212, 416, unter II. 1. a, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 83/94
    Auszug aus BFH, 23.02.2007 - IX B 242/06
    Auch entspricht es der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 83, 84/94, BFH/NV 1996, 712), dass der Solidaritätszuschlag nicht Teil der Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern eine gesondert von diesen zu erhebende Steuer ist.
  • BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung bezieht sich auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift und geht von einer strengen Begrenzung der Verzinsungsregelung des § 233a AO allein auf die dort ausdrücklich genannten Steuerarten aus (vgl. BFHE 212, 416 ; BFH, Beschluss vom 23. Februar 2007 - IX B 242/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 23. Juni 2014 - VIII B 75/13 -, juris, Rn. 11).
  • BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19

    Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender

    Die Aufzählung der dort genannten Steuerarten ist abschließend (BFH-Beschlüsse vom 23.06.2014 - VIII B 75/13, BFH/NV 2014, 1713, und vom 23.02.2007 - IX B 242/06, BFH/NV 2007, 1073).
  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06

    Haftung eines Steuerberaters wegen Beratungsfehlern im Hinblick auf die

    Dass eine Verzinsung des Erstattungsbetrages auf den gezahlten Solidaritätszuschlag nicht erfolgt wäre (BFH vom 23.2.2007, IX B 242/06, zitiert nach juris), hat der Kläger bei seiner Zinsberechnung bereits berücksichtigt.
  • BFH, 04.02.2020 - IX R 23/19

    Keine Verzinsung eines Erstattungsbetrags nach dem StraBEG

    Die in § 233a Abs. 1 AO enthaltene Aufzählung ist abschließend (Senatsbeschluss vom 23.02.2007 - IX B 242/06, BFH/NV 2007, 1073).
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