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   BFH, 25.01.2007 - III R 7/06   

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https://dejure.org/2007,6984
BFH, 25.01.2007 - III R 7/06 (https://dejure.org/2007,6984)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2007 - III R 7/06 (https://dejure.org/2007,6984)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - III R 7/06 (https://dejure.org/2007,6984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 129; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 68 Satz 1; ; FGO § 100; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 121; ; FGO § 127; ; EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für Anbau eines behindertengerechten Fahrstuhls an Einfamilienhaus keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastung - Anbau eines Außenaufzugs mit Rückbauverpflichtung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für den Anbau eines behindertengerechten Außenaufzuges an ein Einfamilienhaus als außergewöhnliche Belastung; Erhalten eines Gegenwertes durch die Mehraufwendungen des nachträglichen Einbaus eines Aufzugs; Möglichkeit der Nutzung durch ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Der Grundtatbestand des § 33 EStG
    Größere Aufwendungen
    Gegenwerttheorie
    Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
    Personenaufzug

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33 Abs 1
    Aufzug; Gegenwert; Krankheitskosten; Verlorener Aufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1081
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.12.2005 - III R 10/04

    Außergewöhnliche Belastung - krankheitsbedingter Einbau eines Aufzugs in EFH

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491; vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36, und vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, jeweils m.w.N.).

    Aufwendungen für den krankheitsbedingten Einbau eines Fahrstuhls in ein gemietetes Einfamilienhaus sind ebenfalls keine außergewöhnliche Belastung (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 931).

    Ein verlorener Aufwand könnte nur angenommen werden, wenn absehbar gewesen wäre, dass der Kläger alsbald verpflichtet gewesen wäre, den ursprünglichen baulichen Zustand wiederherzustellen (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 931, und Blümich/Heger, Einkommensteuergesetz, § 33 Rz 193).

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491; vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36, und vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, jeweils m.w.N.).

    bb) Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für die behindertengerechte Ausgestaltung seines neu errichteten Wohnhauses (z.B. durch Einbau eines Aufzugs, einer Bodendusche und Vergrößerung des Bades) sind nach dem Senatsurteil in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491 nicht nach § 33 Abs. 2 EStG abziehbar, weil der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert erhalte.

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 31/02

    Diebstahl eines Betriebs-Pkw

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass auch das FG-Urteil keinen Bestand haben kann (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 31/02, BFHE 204, 166, BStBl II 2006, 7).

    Das finanzgerichtliche Verfahren leidet nicht an einem Verfahrensmangel, so dass die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch die Aufhebung des Urteils nicht weggefallen sind; sie bilden daher nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des Senats (BFH-Urteil in BFHE 204, 166, BStBl II 2006, 7).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491; vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36, und vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 08.12.2005 - 8 K 1236/02

    Behinderungsbedingte Einrichtungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 890 veröffentlicht.
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Auch für den nachträglich eingebauten Aufzug erhalte der Steuerpflichtige einen Gegenwert (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 31/02

    Zahlung von Erpressungsgeldern als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
    Da bereits das Merkmal der Belastung i.S. des § 33 EStG nicht gegeben ist, kann unentschieden bleiben, ob den Aufwendungen für den Einbau des Aufzugs auch die Zwangsläufigkeit i.S. von § 33 Abs. 2 EStG fehlt, weil andere zumutbare Handlungsmöglichkeiten in Betracht gekommen wären (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2004 III R 31/02, BFHE 205, 274, BStBl II 2004, 867).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 2/17 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Antrag auf Augmentationsmastopexie -

    Insoweit unterscheidet sie sich von der Bestimmung des § 127 Finanzgerichtsordnung, nach der der BFH bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der Sache entscheiden oder, wenn sich durch den neuen Bescheid tatsächliche Änderungen in Bezug auf den Streitgegenstand ergeben, die Sache an das Finanzgericht zurückverweisen kann (vgl zB BFH Urteil vom 25.1.2007 - III R 7/06 - BFH/NV 2007, 1081, 1082 = Juris RdNr 17 f).
  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1273/07

    Abzugsfähigkeit einer Rollstuhlrampe als außergewöhnliche Belastung

    Eine solche liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen das Urteil vom 25.1.2007 III R 7/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1081, m.w.N.) nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Gegenstände anschafft, die für ihn einen Gegenwert zu den aufgewandten Kosten darstellen.

    So hat er sowohl bei einem von den Steuerpflichtigen neu errichteten bzw. angemieteten als auch bei einem bereits von den Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Gebäude die Berücksichtigung nach § 33 EStG verneint bei Aufwendungen für den im Haus erfolgten Einbau eines Personenaufzugs und einer Bodendusche sowie den Umbau des Bades (Urteile in BStBl II 1997, 491, und vom 2.6.2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36; Beschlüsse vom 15.4.2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, und vom 27.12.2006 III B 107/06, BFH/NV 2007, 701) und für die Errichtung eines Außenaufzugs (Urteile vom 6.2.1997 III R 72/96, BStBl II 1997, 607, vom 15.12.2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, und in BFH/NV 2007, 1081).

    Bei dieser Sachlage fehlt es selbst dann an einem "verlorenen Aufwand" (vgl. hierzu BFH in BFH/NV 2006, 36, m.w.N.), wenn der Anbau oder Umbau zu keiner Erhöhung, sondern evtl. sogar - wegen der (auch im Streitfall möglicherweise gegebenen) optischen Beeinträchtigung des Wohngebäudes - zu einer Verringerung des Verkehrswertes des betreffenden Objekts geführt hat (Dürr, Anmerkung zum BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1081 in jurisPR-SteuerR 26/07).

    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass es nach der Rechtsprechung des BFH auf die konkreten Nutzungsverhältnisse grundsätzlich nicht ankommen soll (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 931 und in BFH/NV 2007, 1081).

  • BFH, 25.10.2007 - III R 63/06

    Bekleidungskosten von Transsexuellen keine außergewöhnliche Belastung

    Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (Senatsurteile vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/06 R

    Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen - Erledigung -

    Insoweit unterscheidet sie sich von der Bestimmung des § 127 Finanzgerichtsordnung, nach der der Bundesfinanzhof (BFH) bei der Ersetzung eines angefochtenen Verwaltungsaktes während des Revisionsverfahrens in der Sache entscheiden oder, wenn sich durch den neuen Bescheid tatsächliche Änderungen in Bezug auf den Streitgegenstand ergeben, die Sache an des Finanzgericht zurückverweisen kann (vgl BFH vom 25.1.2007 - III R 7/06 - BFH/NV 2007, 1081, 1082 = juris RdNr 17 f).
  • FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07

    Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als

    Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (BFH-Urteile vom 15.12.2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931 ; vom 25.1.2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081 ).
  • FG Köln, 27.08.2014 - 14 K 2517/12

    Kosten eines Fahrstuhls

    Zur Begründung führte er aus, dass nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 2007 III R 7/06 (BFH/NV 2007, 1081) die Aufwendungen für den Fahrstuhl nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten, weil die Klägerin und ihre Ehemann durch den nachträglichen Einbau einen Gegenwert erhielten.
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 2647/08

    Aufwendungen einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die

    a) In Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung bezüglich des behinderungsbedingten Einbaus von Personenaufzügen sowie behinderungsbedingter sonstiger Umbaumaßnahmen, bei denen bislang im Wesentlichen wegen Verneinung einer Belastung aufgrund der Erlangung eines Gegenwerts bzw. wegen Verneinung der Zwangsläufigkeit keine Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491: zum Neubau eines Einfamilienhauses unter behinderungsbedingtem Einbau eines Fahrstuhls; vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607: zum nachträglichen behinderungsbedingten Umbau eines Wohnhauses; vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081: zum nachträglichen behinderungsbedingten Anbau eines Außenaufzugs am Wohnhaus der Steuerpflichtigen; BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2006 III B 107/06, BFH/NV 2007, 70: zum behinderungsbedingten Einbau eines Aufzugs in eine Mietwohnung durch die Mieter; vgl. jetzt aber BFH-Urteile vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536; BStBl II 2010, 280 und vom 24. Februar 2011 VI R 16/10 , Juris) sind Treppenschräglifte nicht als Bestandteil des jeweiligen Gebäudes, sondern als medizinische Hilfsmittel anzusehen (FG Berlin, Urteil vom 1. November 1994 VII 369/91, EFG 1995, 264; FG Rheinland-Pfalz vom 22. September 1997 5 K 2881/96, Juris: medizinische Hilfsmittel im engeren Sinne; angedeutet auch in BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491); zurückhaltender: BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2006 III B 107/06, BFH/NV 2007, 701, wonach sich der BFH zur Thematik des Treppenschräglifts noch nicht abschließend geäußert habe; bejaht in BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 III R 97/06, BFH/NV 2009, 728: Einbau eines Treppenlifts in das Wohnhaus von Eltern, deren ebenfalls dort lebender Sohn unfallbedingt querschnittsgelähmt war; zustimmend: BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).
  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 9 K 147/07

    Zahlungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine

    Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (BFH Urteile vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; vom 15. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081).
  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 459/06

    Bürgschaftsübernahme für betriebliche Schulden des Ehegatten führt nicht zu

    Nur soweit Werte aus dem Vermögen oder dem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei einem Steuerpflichtigen - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BStBl II 1997, 491; vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081; BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 2392/05

    Aufwendungen eines manisch-depressiven Steuerpflichtigen als außergewöhnliche

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BStBl II 1997, 491;vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931;vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081; BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 703/11

    Kein Sofortabzug der Anschaffungskosten (Leasingsonderzahlung) für einen

  • FG Münster, 12.11.2010 - 4 K 1393/08

    Kosten für den Einbau einer privaten Kleinkläranlage weder Sonderausgaben noch

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