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   BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06   

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https://dejure.org/2007,14702
BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06 (https://dejure.org/2007,14702)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2007 - IX B 189/06 (https://dejure.org/2007,14702)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2007 - IX B 189/06 (https://dejure.org/2007,14702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?

  • datenbank.nwb.de

    Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts durch Umbau-Baumaßnahmen; Erhöhung des Gebrauchswerts; Rüge einer unzutreffenden Tatsachenwürdigung, Beweiswürdigung und fehlerhaften Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
    Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung von Grund auf erneuert werden (sog. Standardsprung; vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II. 3. a).

    b) Entsprechend dieser Rechtsprechungslinie (vgl. oben a) ist auch keine Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, gegeben.

    Zudem wurde die Miete als Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) nicht erhöht; die größere Verwendungsmöglichkeit am Markt reiche im Streitfall jedenfalls nicht aus.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
    Denn eine wesentliche Verbesserung ist bei einem Gebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (das Nutzungspotential; vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b bb) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird.

    Zudem wurde die Miete als Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) nicht erhöht; die größere Verwendungsmöglichkeit am Markt reiche im Streitfall jedenfalls nicht aus.

  • BFH, 25.01.2006 - I R 58/04

    Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung - beschränkte

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
    Aber auch die geltend gemachte Divergenz zum BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 I R 58/04 (BFHE 213, 291, BStBl II 2006, 707) liegt nicht vor.
  • BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04

    NZB: keine grundsätzliche Bedeutung bei bloßen Tatfragen

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
    c) Letztlich rügt das FA die seiner Ansicht nach unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung des FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber, zumal eine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung durch das FG nicht gegeben ist, die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
    Darüber hinaus hat der BFH die Herstellung eines (neuen) Wirtschaftsguts dann angenommen, wenn ein vorhandenes Wirtschaftsgut aufgrund von (Umbau-)Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird (Funktions-/Wesensänderung); ein solcher Fall der Wesensänderung ist bei einem vorhandenen Gebäude oder Gebäudeteil gegeben, wenn sich durch bauliche Maßnahmen dessen Funktion/Nutzung, d.h. die Zweckbestimmung ändert (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    Keine Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts ist auch die Umgestaltung des Wirtschaftsguts unter Beibehaltung seines steuerlichen Funktionszusammenhangs (z.B. Umbau einer bislang als Gaststätte vermieteten Fläche zu einer als Buchhandlung vermieten Fläche, vgl. BFH, Beschluss vom 5. März 2007 - IX B 189/06 -, BFH/NV 2007, 1124; siehe aber BFH, Urteil vom 22. Januar 2003 - X R 20/01 -, BFH/NV 2003, 763, Rz. 16: Umbau Mehrfamilienhaus in Einfamilienhaus als Herstellung iSd § 255 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 HGB ).

    Auch eine mit dem Umbau einhergehende größere Marktgängigkeit besitzt nur einen geringen Aussagegehalt über eine etwaige - ausschließlich an der Gebäudesubstanz zu messende - wesentliche Verbesserung (vgl. BFH, Beschluss vom 5. März 2007 - IX B 189/06 -, BFH/NV 2007, 1124, Rz. 4).

    Führt die Baumaßnahme zu keiner wesentlichen Änderung am vorhandenen Bestand und auch nicht zu einer geänderten, den steuerlichen Funktionszusammenhang tangierenden Nutzung, liegt keine wesentliche Verbesserung im vorgenannten Sinne vor ( BFH, Beschluss vom 5. März 2007 - IX B 189/06 -, juris, BFH/NV 2007, 1124, betr. Umbau einer gewerblich vermieteten Fläche von einer Gaststätte in eine Buchhandlung).

  • BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der

    Mögliche derartige Fehler sind materieller Art, sie rechtfertigen aber die Zulassung der Revision nicht, zumal offensichtliche (materielle oder formelle) Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung weder dargetan noch ersichtlich sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 IX B 189/06, BFH/NV 2007, 1124, a.E.; vom 8. Januar 2004 V B 37-39, 57/03, BFH/NV 2004, 829, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2008 - VIII B 122/07

    Beteiligung an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Hält der Beschwerdeführer diese Würdigung aus materiell-rechtlichen Gründen für rechtswidrig, kann dieser Einwand allein nicht die Zulassung der Revision rechtfertigen, es sei denn, dass eine --im Streitfall nicht geltend gemachte-- willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Entscheidung vorliegt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2007 IX B 189/06, BFH/NV 2007, 1124; vom 8. Januar 2004 V B 37-39, 57/03, BFH/NV 2004, 829; vom 31. Oktober 2007 IX B 34/07, BFH/NV 2008, 239; vom 6. November 2007 X B 42/07, juris; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 23 f., m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2008 - XI B 203/06

    Vorsteuerabzugsrecht bei Bauleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Verletzung

    Darin liegt keine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung durch das FG (BFH-Beschluss vom 5. März 2007 IX B 189/06, BFH/NV 2007, 1124).
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