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   BFH, 14.08.2006 - V B 65/04   

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https://dejure.org/2006,10114
BFH, 14.08.2006 - V B 65/04 (https://dejure.org/2006,10114)
BFH, Entscheidung vom 14.08.2006 - V B 65/04 (https://dejure.org/2006,10114)
BFH, Entscheidung vom 14. August 2006 - V B 65/04 (https://dejure.org/2006,10114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 114
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative FGO) ist erforderlich, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, insbesondere wenn der Streitfall im allgemeinen Interesse Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 15.05.2003 - IV B 219/01

    Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Ob ein Zulassungsgrund vorliegt, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zu beurteilen (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552; vom 15. Mai 2003 IV B 219/01, BFH/NV 2003, 1408).
  • BFH, 19.01.2001 - VI B 253/00

    Trinkgeldeinnahmen von Kellern

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtssache u.a. dann nicht, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH entschieden ist (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2001 VI B 253/00, BFH/NV 2001, 600).
  • BFH, 07.12.1999 - IV B 56/99

    Festsetzungsfrist; Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Ob ein Zulassungsgrund vorliegt, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zu beurteilen (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552; vom 15. Mai 2003 IV B 219/01, BFH/NV 2003, 1408).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-472/03

    Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Der Begriff des Versicherungsvertreters ist durch das Urteil des EuGH vom 3. März 2005 Rs. C-472/03, Arthur Anderson (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 201) geklärt.
  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Es muss sich um eine klärungsbedürftige, entscheidungserhebliche und klärbare Rechtsfrage handeln, deren Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren zu erwarten ist (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).
  • BFH, 04.02.2000 - VII B 5/00

    Rücknahme der vorläufigen Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 14.08.2006 - V B 65/04
    Ob ein Zulassungsgrund vorliegt, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung zu beurteilen (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 IV B 56/99, BFH/NV 2000, 552; vom 15. Mai 2003 IV B 219/01, BFH/NV 2003, 1408).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 7/08

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG für Umsätze als "Untervermittler"

    Demgemäß sind nach der Rechtsprechung des BFH nicht steuerfrei die Tätigkeit eines Schadensabwicklers, der sich mit Schadensmeldungen, Kundenanfragen, der Regulierung von Schäden und Begutachtung vor Ort befasst (BFH-Beschluss vom 14. August 2006 V B 65/04, BFH/NV 2007, 114), die Tätigkeit eines Werbeagenten, der Kundendaten zur Vorbereitung eines Versicherungsabschlusses erhebt (BFH-Urteil in BFHE 219, 237, BStBl II 2008, 829) oder eines "Overhead-Handelsvertreters", der Betreuungs-, Schulungs- und Überwachungsleistungen erbringt (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 330).
  • FG Hamburg, 13.12.2007 - 5 K 132/05

    Umsatzsteuer: Dienstleistungen eines Versicherungsvertreters

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der in seinemBeschluss vom 14.08.2006 (V B 65/04) nicht nur eine Verbindung, sondern ein nach außen gerichtetes rechtliches "In-Erscheinung-treten" fordere, gehe sicher zu weit.

    Diese autonomen gemeinschaftsrechtlichen Begriffe können die Mitgliedstaaten nicht verändern; es kommt für die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen in gemeinschaftsrechtlichen Befreiungsvorschriften grundsätzlich nicht auf nationale gesetzliche Vorschriften, also auch nicht auf die des deutschen HGB, an (BFH Urteil vom 14.08.2006 V B 65/04, BFH/NV 2007, 114).

    Das gilt selbst dann, wenn im Übrigen auch Dienstleistungen erbracht werden, die zum wesentlichen Inhalt der Tätigkeiten eines Versicherungsunternehmens beitragen (BFH - Urteil vom 14.08.2006, a.a.O.).

  • BFH, 02.09.2008 - V B 11/07

    Umsatzsteuerpflicht für Errichtung öffentlicher Parkplätze - keine grundsätzliche

    Klärungsbedürftig ist eine Sache demgegenüber u.a. dann nicht, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH entschieden ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2001 VI B 253/00, BFH/NV 2001, 600; vom 14. August 2006 V B 65/04, BFH/NV 2007, 114).
  • FG Hamburg, 16.02.2023 - 6 K 86/22

    Umsatzsteuerfreie Umsätze aus der Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen

    Es kommt für die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen in gemeinschaftsrechtlichen Befreiungsvorschriften grundsätzlich nicht auf nationale gesetzliche Vorschriften, also auch nicht auf die des deutschen HGB, an (BFH, Urteil vom 14. August 2006, V B 65/04, BFH/NV 2007, 114).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 1 K 1803/19

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Wirtschaftliche Verflechtung durch

    Der BFH folgt inzwischen dieser Begriffsbestimmung mit der ergänzenden Umschreibung, dass die Vermittlung in einer Nachweis-, einer Kontaktaufnahme- oder in einer Verhandlungstätigkeit bestehen kann, wobei sich die Tätigkeit auf ein einzelnes Geschäft, das vermittelt werden soll, beziehen muss (BFH-Entscheidungen vom 14.08.2006 V B 65/04, BFH/NV 2007, 114; vom 06.09.2007 V R 50/05, BFHE 219, 237, BStBl II 2008, 829; vom 30.10.2008 V R 44/07, BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554; vom 28.05.2009 V R 7/08, BFHE 226, 172, BStBl II 2010, 80; vom 27.05.2015 V B 31/15, BFH/NV 2015, 1274).
  • FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte

    Die Höhe der Baukosten spielt im Rahmen dieser Gesamtwürdigung nur als Beweisanzeichen eine Rolle (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 26.09.2006 X R 27/03, BFH/NV 2007, 114 mit umfassenden Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 315/09

    Ebay-Handel mit Modellbauteilen stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar;

    Die Beurteilung, ob der Kläger die erklärten Umsätze durch eine den Anforderungen des § 4 Nr. 11 UStG entsprechende Berufstätigkeit erwirtschaftet hat, erfordert dabei eine Prüfung des Inhalts der in Rede stehenden Tätigkeit (vgl. BFH-Entscheidung vom 14. August 2006 V B 65/04, BFH/NV 2007, 114).
  • FG München, 16.02.2023 - 6 K 86/22
    Es kommt für die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen in gemeinschaftsrechtlichen Befreiungsvorschriften grundsätzlich nicht auf nationale gesetzliche Vorschriften, also auch nicht auf die des deutschen HGB, an (BFH, Urteil vom 14. August 2006, V B 65/04, BFH/NV 2007, 114).
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