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   BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06   

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https://dejure.org/2007,12090
BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06 (https://dejure.org/2007,12090)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2007 - VI B 92/06 (https://dejure.org/2007,12090)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2007 - VI B 92/06 (https://dejure.org/2007,12090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung der Klärbarkeit einer Rechtsfrage anhand der vorinstanzlichen Entscheidungserheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1172
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.03.2003 - III B 67/02

    Therapiekosten zur Festigung der Abstinenzfähigkeit als agw. Bel.

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Dies sei jedoch unerlässlich, weil der BFH im Beschluss vom 25. März 2003 III B 67/02 (BFH/NV 2003, 1167) von den als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähigen Kosten für eine Therapie und die begleitende psychotherapeutische Behandlung Fälle abgegrenzt habe, in denen eine gesunde Person vorbeugend zur Erhaltung der Gesundheit an therapeutischen Sitzungen teilnehme.

    Schließlich ist dem Beschluss in BFH/NV 2003, 1167 nicht zu entnehmen, dass der BFH die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen "erst recht als Werbungskosten" verneine.

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare -

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Das FA äußert Zweifel, ob die in dem BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 40/94 (BFH/NV 2002, 182) für den Werbungskostenabzug anlässlich der Teilnahme an psychologischen Seminaren entwickelten Rechtsgrundsätze auf die Teilnehmer von Selbsthilfegruppen übertragbar sind.

    Mit dem Hinweis auf das Urteil in BFH/NV 2002, 182 hat es seine Erwägung belegt, dass private Elemente völlig in den Hintergrund getreten seien, da in den Gruppen ein auf konkrete berufliche Konfliktsituationen zugeschnittenes Wissen vermittelt worden sei.

  • BFH, 13.12.2005 - VIII B 74/05

    NZB: Divergenz, Nachzahlungszinsen als WK

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Abgesehen davon hat das FA nicht dargelegt, dass die vermeintliche Divergenzentscheidung des BFH und das finanzgerichtliche Urteil überhaupt vergleichbare Sachverhalte und identische Rechtsfragen betreffen (vgl. dazu Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53, 58; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2005 VIII B 74/05, BFH/NV 2006, 740).
  • BFH, 15.07.2005 - I B 252/04

    NZB: Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Erforderlich ist somit, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung des Falles abhängt (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Juli 2005 I B 252/04, BFH/NV 2006, 67).
  • BFH, 18.05.2006 - VI B 145/05

    WK-Abzug - Kosten für Teilnahme an psychologischen Seminaren

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Für diese Steuerpflichtigen komme im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 18. Mai 2006 VI B 145/05 (BFH/NV 2006, 1474) ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht, weil der Teilnehmerkreis der Selbsthilfegruppen nicht homogen zusammengesetzt sei.
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Rechtsfrage seit längerer Zeit im Schrifttum gegensätzlich diskutiert wird, vom BFH noch nicht entschieden und für eine Vielzahl von Fällen erheblich ist (BFH-Beschluss vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882).
  • BFH, 06.03.2006 - X B 102/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Das ist nur dann der Fall, wenn eine Aussage zu dieser Rechtsfrage erforderlich war, um die vom FG getroffene Entscheidung zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. März 2006 X B 102/05, BFH/NV 2006, 1134).
  • BFH, 06.04.1999 - VI B 254/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Auch hier muss jedoch in der Beschwerde die (konkrete) Rechtsfrage deutlich bezeichnet werden, die nach Ansicht des Beschwerdeführers einer Klärung durch den BFH bedarf (BFH-Beschluss vom 6. April 1999 VI B 254/98, BFH/NV 1999, 1243).
  • BFH, 13.07.2004 - X B 25/04

    Revisionszulassungsgründe: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 01.03.2007 - VI B 92/06
    Zwar kann die Revision zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zugelassen werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. Juli 2004 X B 25/04, BFH/NV 2004, 1545, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    Aber auch bei offenkundiger grundsätzlicher Bedeutung ist zu fordern, dass der Beschwerdeführer die Rechtsfrage bezeichnet, die der Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.11.1994 - IX B 94/94, juris, Rz 2; vom 01.03.2007 - VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172, Rz 3).
  • BFH, 13.11.2013 - VI B 40/13

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch nicht anteilig Werbungskosten

    Der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (Senatsbeschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
  • BFH, 15.10.2013 - VI B 20/13

    Abzug von Versicherungsprämien als Werbungskosten oder Sonderausgabe - Abgrenzung

    Der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (Senatsbeschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
  • BFH, 14.12.2012 - VI B 134/12

    Häusliches Arbeitszimmer eines Universitätsprofessors ist nicht Mittelpunkt der

    Denn der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert ebenfalls die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
  • BFH, 10.01.2012 - VI B 92/11

    Aufwendungen, die einem privaten Zweck dienen (hier: Jägerprüfung)

    Der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
  • BFH, 08.08.2023 - VIII B 72/22

    Zurechnung von Einkünften eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3

    Auch im Falle offenkundiger grundsätzlicher Bedeutung ist im Übrigen zu fordern, dass der Beschwerdeführer die Rechtsfrage bezeichnet, die der Klärung bedarf (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.11.1994 - IX B 94/94, juris, letzter Absatz [Rz 2] und vom 01.03.2007 - VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172, unter I. [Rz 3]).
  • BFH, 29.10.2008 - I B 84/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht

    Aus dem Vortrag der Kläger ergibt sich indessen nicht, dass die aufgeworfene Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172, unter I. der Gründe; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.2012 - VI B 93/11

    Aufwendungen, die einem privaten Zweck dienen (hier: Jägerprüfung)

    Der Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung als Spezialfall der Grundsatzrevision erfordert die Darlegung einer klärbaren und klärungsbedürftigen Rechtsfrage (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172).
  • BFH, 29.01.2013 - I B 181/12

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher

    Im Weiteren fehlt aber jegliche Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen sowie ein konkreter und substantiierter Vortrag, aus welchen Gründen im Einzelnen die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage inhaltlich klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172, unter I. der Gründe; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz 34, m.w.N.).
  • BFH, 08.08.2007 - IV B 135/06

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, zur

    Dazu ist es erforderlich, konkret auf die Rechtsfrage und auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit einzugehen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. März 2007 VI B 92/06, BFH/NV 2007, 1172, unter II.1.a der Gründe).
  • BFH, 25.01.2012 - I B 103/11

    Berufskraftfahrer bei einer luxemburgischen Firma

  • BFH, 22.08.2007 - VI B 34/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

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