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   BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05   

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https://dejure.org/2007,13716
BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05 (https://dejure.org/2007,13716)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2007 - XI R 16/05 (https://dejure.org/2007,13716)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - XI R 16/05 (https://dejure.org/2007,13716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § ... 4 Abs. 2 a.F.; ; EStG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 5; ; EStG § 6b; ; EStG § 6c; ; EStG § 16; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 34 Abs. 1 Satz 5; ; EStG § 52 Abs. 9; ; AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 165 Abs. 1; ; AO 1977 § 176; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzänderung; Rücklagenbildung nach § 6b EStG; ermäßigter Steuersatz

  • datenbank.nwb.de

    Einschränkung der Bilanzänderung ; keine Steuersatzermäßigung bei Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 6 b, EStG § 34 Abs 1 S 4, EStG § 52 Abs 9, GG Art 20 Abs 3, AO 1977 § 164
    Bilanzänderung; Rechtsstaat; Rücklage; Tarifbegünstigung; Veräußerungsgewinn; Verfassung; Wahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1293
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 81/87

    1. Die Steuervergünstigungen nach § 6b und §§ 16, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05
    Die Steuervorteile des § 34 Abs. 1 EStG und des § 6b EStG sollen nicht nebeneinander gewährt werden (vgl. bereits BFH-Urteil vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558; ferner Schmidt/ Glanegger/Seeger, EStG, 25. Aufl., § 34 Rz 27; Horn in Herrmann/Heuer/Raupach, § 34 EStG Anm. 33; Sieker, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 34 Rz A 76).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05
    Denn hierdurch habe der Kläger noch keine gesicherte Rechtsposition im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 2000 VIII R 10/99 (BFHE 194, 135, BStBl II 2001, 282) erlangt gehabt.
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05
    c) Diese Anwendungsregelung führt weder zu einer echten noch zu einer unechten Rückwirkung (dazu im Einzelnen BFH-Beschluss vom 2. August 2006 XI R 34/02, BStBl II 2006, 887), soweit die Bilanz, um deren Änderung es geht, erst nach dem 31. März 1999, dem Tag der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002, beim FA eingereicht worden ist.
  • BFH, 30.08.2001 - IV R 30/99

    Gewinnübertragung nach § 6 c EStG

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05
    f) Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gewinnermittlungsarten, insbesondere gegenüber der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, ist nicht gegeben (zur Ausübung des Wahlrechts auf Gewinnübertragung nach § 6c EStG vgl. BFH-Urteil vom 30. August 2001 IV R 30/99, BFHE 196, 507, BStBl II 2002, 49).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2005 - 1 K 198/01

    Rückwirkende Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1130, veröffentlicht.
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 48/07

    Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

    Diese lasse sich entgegen dem BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 16/05 (BFH/NV 2007, 1293) schwerlich damit rechtfertigen, dass an die anspruchsvollere Gewinnermittlungsart auch höhere Anforderungen zu stellen seien.

    Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung sei vom BFH bereits in dem Urteil in BFH/NV 2007, 1293 verneint worden.

  • FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14

    Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben

    Aus der Entscheidung des BFH vom 14.02.2007, XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293 ergebe sich nichts anderes, da dieser Entscheidung eine Veräußerung von Grund und Boden zugrunde gelegen habe.

    Nach Auffassung des BFH soll die Anwendung des § 34 EStG nur dann gerechtfertigt sein, wenn alle stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt werden, was bei der Bildung der § 6b EStG-Rücklage nicht der Fall sei, weil durch die Rücklagenbildung stille Reserven der Besteuerung entzogen würden (BFH, Urteil vom 14.02.2007, XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293).

    Nach Auffassung des BFH sollen die Steuervorteile des § 34 Abs. 1 EStG und des § 6b EStG nicht nebeneinander gewährt werden (BFH, Urteil vom 14.02.2007, XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293 m.w.N.).

  • BFH, 27.05.2020 - XI R 12/18

    Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung

    Es rechtfertigt sich mithin aus den unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten, dass bei einem Einnahmenüberschussrechner vergleichbare Restriktionen nicht vorgesehen sind (vgl. Senatsurteil vom 14.02.2007 - XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293, unter II.2.f, Rz 31).
  • BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10

    Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung

    Die Beschränkung der nachträglichen Ausübung von Wahlrechten durch Bilanzierende ist auch vor dem Hintergrund, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine solche Beschränkung gilt, mit dem Gleichheitssatz vereinbar (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293, für § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22. Dezember 1999, BGBl I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865).

    Der Gesetzgeber ist berechtigt, die Änderung von Bilanzen nach Einreichung beim FA an enge Voraussetzungen zu knüpfen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1293).

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5269/03

    Verhältnis zwischen § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG und § 164 Abs. 2 AO - Keine

    Der Umstand, dass ein Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, führt nicht dazu, dass Bilanzen nach ihrem Einreichen beim Finanzamt noch beliebig geändert werden können (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 16/05, bislang nur veröffentlicht in juris).

    Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Unternehmen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, gegenüber denjenigen Unternehmen, die ihre einkommensteuerpflichtigen Einkünfte durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG 1999 ermitteln, ist nach Ansicht des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, insoweit nicht gegeben (vgl. dazu Urteil vom 14. Februar 2007, a.a.O. ; gleicher Ansicht: Wied, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 4 Rz. 1024).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2018 - 3 K 329/15

    Änderung einer steuerlichen Überleitungsrechnung (Steuerbilanz) - Wahlrecht nach

    Bezüglich der Anmerkung der Klägerin, dass es bei einer Anwendung des § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG nach der vom Beklagten vertretenen Auffassung zu einer Benachteiligung bilanzierender Steuerpflichtiger komme gegenüber solchen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, sei auf das BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 (XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293) zu verweisen.
  • BFH, 16.12.2009 - IV B 103/07

    Bilanzänderungsverbot gilt auch für Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz -

    a) Die in der Beschwerde ausführlich behandelte Frage, inwieweit § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG in seiner für den Streitfall geltenden Fassung verfassungsgemäß ist, hat bereits der XI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 16/05 (BFH/NV 2007, 1293) geklärt.
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