Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.03.2007

Rechtsprechung
   BFH, 15.03.2007 - III R 54/05   

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https://dejure.org/2007,1933
BFH, 15.03.2007 - III R 54/05 (https://dejure.org/2007,1933)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2007 - III R 54/05 (https://dejure.org/2007,1933)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2007 - III R 54/05 (https://dejure.org/2007,1933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2; ; EStG § ... 62 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 227; ; BKGG § 1 Abs. 3; ; AufenthG § 23 Abs. 1; ; AufenthG § 23a; ; AufenthG § 24; ; AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 25 Abs. 4; ; AufenthG § 25 Abs. 5; ; AufenthG § 26 Abs. 4; ; AufenthG § 60a; ; AufenthG § 60a Abs. 1; ; AufenthG §§ 101 ff.; ; AufenthG § 102; ; BErzGG § 1 Abs. 6; ; AuslG 1990 § 5; ; AuslG 1990 § 28; ; AuslG 1990 § 29; ; AuslG 1990 § 30; ; AuslG 1990 § 55; ; AuslG 1990 § 56; ; AuslG 1990 § 56 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 56 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Kindergeld für Ausländer; die keinen Aufenthaltstitel besitzen; Kindergeld nach deutsch-jugoslawischem Abkommen; Billigkeitserlass bei Rückforderung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für den Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld; Begründung eines Anspruchs auf Kindergeld mittels einer Aufenthaltserlaubnis ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, GG Art 3, BK GG § 1 Abs 3 S 1
    Aufenthaltstitel; Ausländer; Kindergeld; Verfassungswidrigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1298
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
    Sie trägt insbesondere vor, nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) zu § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl 1, 2353) sei die Regelung des § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. des JStG 1996 verfassungswidrig.

    Das BVerfG hielt die wortgleiche Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. des 1. SKWPG insoweit für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), als die Gewährung von Kindergeld von der Art des Aufenthaltstitels abhing (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

    a) Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 zur Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. des 1. SKWPG steht dem Ausschluss der nur geduldeten Ausländer vom Kindergeld in § 62 Abs. 2 EStG nicht entgegen.

    Ob eine gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, hängt davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestanden, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114).

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
    Da sich das Abkommen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. d (BGBl II 1969, 1439) sachlich auf die deutschen Vorschriften über das Kindergeld für Arbeitnehmer bezieht, sind beschäftigte Personen i.S. des Art. 28 des Abkommens nur Arbeitnehmer (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2004 VIII B 93/04, BFH/NV 2004, 1638, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 28.06.2004 - VIII B 93/04

    Kindergeld: Sozial-Abkommen mit Jugoslawien

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
    Da sich das Abkommen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. d (BGBl II 1969, 1439) sachlich auf die deutschen Vorschriften über das Kindergeld für Arbeitnehmer bezieht, sind beschäftigte Personen i.S. des Art. 28 des Abkommens nur Arbeitnehmer (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2004 VIII B 93/04, BFH/NV 2004, 1638, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 30.06.2005 - III B 9/05

    Kindergeld: kantonale Kinderzulage in der Schweiz mit deutschem Kindergeld

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
    Der im Zivilrecht geltende Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist im Rahmen des § 37 Abs. 2 AO nicht anwendbar (Senatsbeschluss vom 30. Juni 2005 III B 9/05, BFH/NV 2005, 2007, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
    Erforderlich sind vielmehr besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123).
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Rechtsprechung
   BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11425
BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07 (https://dejure.org/2007,11425)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2007 - IX B 2/07 (https://dejure.org/2007,11425)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2007 - IX B 2/07 (https://dejure.org/2007,11425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Schuldzinsen - Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Schuldzinsen - Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Schuldzinsen - Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98

    Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
    Danach steht ein Darlehen nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn es der Steuerpflichtige zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnet, aber --ebenso wie vor der Zuordnung-- alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, den Zwischenkredit zurückzuführen (BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154; BFH-Beschluss vom 13. Juni 2002 IX B 215/01, BFH/NV 2002, 1159).

    Insbesondere hat er die auf den vermieteten Gebäudeteil entfallenden Herstellungskosten nicht gesondert ausgewiesen (vgl. dazu auch das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1154).

  • BFH, 21.11.2003 - III B 67/03

    Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
    Besondere Gründe, angesichts derer gleichwohl von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen wäre, sind nicht ersichtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2002 - IX B 215/01

    Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug; Zuordnung von Darlehensmitteln

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
    Danach steht ein Darlehen nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn es der Steuerpflichtige zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnet, aber --ebenso wie vor der Zuordnung-- alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, den Zwischenkredit zurückzuführen (BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154; BFH-Beschluss vom 13. Juni 2002 IX B 215/01, BFH/NV 2002, 1159).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 29/96

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
    In vollem Umfang sind die Zinsen eines Darlehens nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige das Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienendem Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
    In vollem Umfang sind die Zinsen eines Darlehens nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige das Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienendem Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 27. Oktober 1998 IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl II 1999, 680).
  • BFH, 12.03.2019 - IX R 2/18

    Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie; Zuordnung von Darlehen

    Wird ein dem vermieteten Teil zugeordnetes Darlehen zunächst einem Konto gutgeschrieben, auf dem sich auch die Eigenmittel befinden, und von dem der Steuerpflichtige anschließend alle Erwerbsaufwendungen bezahlt, sind die Darlehenszinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 264, unter II.1.c, Rz 21; Beschluss vom 5. März 2007 IX B 2/07, BFH/NV 2007, 1298).
  • FG Köln, 05.07.2017 - 3 K 2048/16

    Berücksichtigung von für Kredite zur Finanzierung des Erwerbs einer gemischt

    In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof auch festgestellt, dass Schuldzinsen für einen Baukredit nicht nachträglich dem fremdvermieteten Teil eines Gebäudes insgesamt zugeordnet werden können, wenn ein ursprünglich nicht diesem Gebäudeteil zugeordnetes Darlehen im Wege der Umschuldung abgelöst wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 05.03.2007 IX B 2/07, BFH/NV 2007, 1298).
  • BFH, 15.11.2007 - IX B 162/07

    Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden

    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß herausgehobene Rechtsfrage, ob die Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten eines gemischt genutzten Grundstücks über ein einheitliches Bauabwicklungskonto auch dann einer gesonderten Zuordnung von Schuldzinsen auf den vermieteten Grundstücksteil entgegensteht, wenn Gebäudeteile veräußert und die daraus erzielten Erlöse auf das Konto zurückfließen, ist nach der Rechtsprechung geklärt, nämlich zu bejahen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2002 IX R 40/01, BFH/NV 2003, 23; BFH-Beschluss vom 5. März 2007 IX B 2/07, BFH/NV 2007, 1298).
  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08

    Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug

    Das Folgedarlehen bei der Y-Sparkasse über 860.000 DM, mit dem das ursprüngliche Darlehen abgelöst wurde, teilt ebenfalls diesen Finanzierungszusammenhang (vgl. allgemein zu Umschuldungsdarlehen nur BFH-Beschluss vom 5. März 2007 IX B 2/07, BFH/NV 2007, 1298 m.w.N.).
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