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   BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06   

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BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06 (https://dejure.org/2007,8245)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2007 - XI B 56/06 (https://dejure.org/2007,8245)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2007 - XI B 56/06 (https://dejure.org/2007,8245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 24 Nr. 2; ; EStG § ... 18 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 2; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 15; ; EStG § 17 Abs. 1; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Besteuerung bei mehrjährigen Kaufpreisraten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer Steuerberater-Sozietät; Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen der sofortigen Versteuerung eines Veräußerungsgewinns und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sofortversteuerung auch bei mehrjährigen Kaufpreisraten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Veräußerungen gegen wiederkehrende Leistungen
    Allgemeines
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1306
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Auch in derartigen Fällen ist der in der Kaufpreisforderung enthaltene Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452, m.w.N.; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    Dieses Wahlrecht beruht auf einer teleologischen Reduktion des grundsätzlich zwingenden Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG i.V.m. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (BFH-Urteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302).

    Dem BFH-Urteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829 lag eine ausdrücklich als "Leibrente" bezeichnete Zahlung zugrunde, die durch Anknüpfung an den Lebenshaltungsindex wertgesichert war.

  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Auch in derartigen Fällen ist der in der Kaufpreisforderung enthaltene Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452, m.w.N.; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

    In dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452 war in dem Praxis-Übernahmevertrag ausdrücklich festgelegt, dass der Erwerber die Versorgung der Witwe und der Kinder übernehmen sollte.

  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    cc) Soweit die Rechtsprechung dem Veräußerer bei der Vereinbarung von Kaufpreisraten auch für den Fall ein Wahlrecht zwischen der Sofortbesteuerung und der Erfassung nachträglicher Einnahmen eingeräumt hat, dass die ratenweise Zahlung des Kaufpreises hauptsächlich deshalb vereinbart wurde, um zugleich die Versorgung des Berechtigten zu sichern (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, m.w.N.), kann die Richtigkeit dieser Rechtsprechung dahingestellt bleiben.

    In dem BFH-Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653 (unter 1. b der Gründe) hat der BFH ein Wahlrecht verneint und klargestellt, dass für die Annahme eines Versorgungscharakters der Zahlungszeitraum nicht nur mehr als zehn Jahre betragen müsse, sondern dass außerdem auch die sonstige Ausgestaltung des Vertrages "eindeutig" die Absicht des Veräußerers auf Versorgung zum Ausdruck bringen müsse.

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302).
  • BFH, 20.01.1971 - I R 147/69

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    bb) Für den Fall, dass ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Leibrente veräußert wird, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen der sofortigen Versteuerung eines Veräußerungsgewinns nach den §§ 16, 34 EStG --Unterschiedsbetrag zwischen dem Kapitalwert der Rente sowie den Veräußerungskosten und dem auf den Veräußerungszeitpunkt ermittelten Wert des Betriebsvermögens (§ 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG)-- und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532, m.w.N.).
  • FG Saarland, 21.10.2005 - 1 V 266/05

    Einkommensteuer; Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Zuflussbesteuerung bei

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    b) Ein grundsätzlicher Klärungsbedarf wegen der Voraussetzungen des Wahlrechts ergibt sich entgegen der Rüge des Klägers auch nicht aus dem Beschluss des FG des Saarlandes vom 21. Oktober 2005 1 V 266/05 (juris).
  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302).
  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U (BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239) schuldete der Erwerber 20 Jahre lang eine als Rente bezeichnete monatliche Zahlung, die bei einer Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes zu erhöhen war, da sie --so die Feststellungen im Tatbestand des Urteils-- zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Verkäufers bestimmt war.
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06
    Denn der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) entschieden, dass der Ausfall einer gestundeten Kaufpreisforderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers zu einer rückwirkenden Änderung des Veräußerungsgewinns führt (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung --AO--).
  • FG Düsseldorf, 25.08.2005 - 15 K 2016/03

    Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung im Falle einer Betriebsveräußerung gegen

  • BFH, 12.05.1999 - IV B 52/98

    Betriebliche Veräußerungsrente

  • BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Die Sofortbesteuerung ist der gesetzliche Normalfall und die Zuflussbesteuerung eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Ausnahmeregelung (z.B. BFH-Urteile in BFHE 242, 58, BStBl II 2013, 883; in BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716, jeweils m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330, unter 3., und vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306, unter 1.a bb).
  • BGH, 26.09.2019 - IX ZB 21/19

    Vorliegen von Einkünften im Sinne von § 850i ZPO bei Zahlung von monatlichen

    Mithin spielen auch die unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. März 2007 (XI B 56/06) angestellten Erwägungen des Beschwerdegerichts keine Rolle, dass steuerrechtlich der Gewinn des Schuldners sich im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht habe.
  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

    bb) Ein in der Aufgabebilanz gemäß § 16 Abs. 3 Satz 6 EStG zu erfassender Veräußerungspreis --hier aus der Veräußerung des Mandantenstamms an die B-GmbH-- wird grundsätzlich in vollem Umfang realisiert, unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, m.w.N.; aus der ständigen Rechtsprechung z.B. BFH-Entscheidungen vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306, unter 1.a aa; vom 12. April 2016 VIII R 39/13, BFH/NV 2016, 1430, Rz 22).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    c) In jüngeren Entscheidungen betont der BFH verstärkt, dass es sich bei der Sofortbesteuerung um den gesetzlichen Normalfall handele und die Zuflussbesteuerung "eine auf Billigkeitserwägungen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beruhende Ausnahmeregelung" darstelle (Beschlüsse vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330, unter 3., und vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306, unter 1.a bb).
  • FG Köln, 14.08.2008 - 15 K 3288/06

    Wahlrecht zwischen der Sofortversteuerung einer Abfindung oder der späteren

    Die konkrete Ausgestaltung des Tarifs, mit dem der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist (§ 34 EStG), ist dabei unerheblich (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.03.2007, XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 unter 1.a.aa.).

    Die fehlende Korrekturmöglichkeit des Veräußerungspreises kann zur Folge haben, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.03.2007, XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 unter 1.a.bb. m.w.N.).

    Diese Rechtsprechungsgrundsätze, denen sich die Verwaltung angeschlossen hat (vgl. R 139 Abs. 11 EStR 2001), finden jedenfalls keine Anwendung auf die Vereinbarung von umsatz- und gewinnabhängigen Veräußerungsentgelten, die zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahmen nach § 24 Nr. 2 EStG zu erfassen sind (hierzu nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.05.2002, VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532), oder auf die Vereinbarung von nicht der Versorgung dienenden unter zehnjährigen Kaufpreisraten (hierzu zuletzt der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.03.2007, XI B 56/06, BVH/NV 2007, 1306 und Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.08.2005, 15 K 2016/03 E, EFG 2005, 1862).

    Soweit der Bundesfinanzhof in seinen früheren Entscheidungen vom 12.06.1968 (Az. IV 254/62, BStBl II 1968, 653 für Kaufpreisraten über 10 Jahre) und vom 26.07.1984 (Az. IV R 137/82, BStBl II 1984, 829 für eine vererbliche, 25jährige Zeitrente) für den Fall ein Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Erfassung nachträglicher Einnahmen eingeräumt hat, dass die ratenweisen Zahlungen des Veräußerungspreises hauptsächlich der Versorgung des Berechtigten dienten, dürfte dieser Rechtsprechungsansatz auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs obsolet sein (noch offen lassend unter Bezug auf den fehlenden Versorgungscharakter der Zahlungen: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.03.2007, XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 unter 1.a.cc.; ebenso Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.08.2005, 15 K 2016/03 E, EFG 2005, 1862 unter 4.).

  • FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06

    Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus

    Der Auffassung des Senats steht auch der BFH-Beschluss vom 29. März 2007 XI B 56/06 (BFH/NV 2007, 1306) nicht entgegen.

    Zwar hat sich der XI. Senat - wohl in einem obiter dictum - kritisch dazu geäußert, ob langfristige wiederkehrende Bezüge, die der Versorgung des Veräußerers dienen sollen, noch als Zeitrente behandelt werden können (BFH-Beschluss vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306, unter 1.a cc).

    Hingegen befasst sich der Beschluss des XI. Senats vom 29. März 2007 XI B 56/06 (BFH/NV 2007, 1306) ausschließlich mit der Abgrenzung zwischen Bezügen, die im einen Fall der Versorgung, im anderen Fall aber nicht der Versorgung des Empfängers dienen sollen, und ist schon deshalb im Streitfall nicht einschlägig.

  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    c) Soweit die Rechtsprechung ein Wahlrecht auch bei vereinbarten Kaufpreisraten anerkennt, die der Versorgung des Veräußerers dienen, kann der Senat offenlassen, ob hieran festzuhalten ist oder ob diese Rechtsprechung im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschluss des Großen Senats überholt ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306; ebenso kritisch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 225).
  • BFH, 18.03.2009 - I R 9/08

    Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an

    Dies ist nach der Rechtsprechung der Fall, wenn sie lebenslang zu zahlen sind oder bei fester Laufzeit von mehr als 10 Jahren primär der Versorgung oder bei besonders langer Zeit mindestens auch der Versorgung des Berechtigten dienen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1974 IV R 80/70, BFHE 111, 477, BStBl II 1974, 452; vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306; vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 222, m.w.N.).
  • FG Münster, 11.11.2008 - 1 K 1498/06

    Bestimmung der Art der Besteuerung eines Kundenstamms im Rahmen einer

    Der Zeitpunkt der Veräußerung ist unabhängig davon, ob ein Kaufpreis gestundet oder langfristig in Raten fällig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Beschluss vom 29.3.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 mwN.).

    Im Fall der Leibrentenzahlung ist eine solche teleologische Reduktion auch nur deshalb gerechtfertigt, weil ansonsten der vorzeitige Tod des Verkäufers vor Erreichen der statistischen Lebenserwartung des Rentenberechtigten nicht zu einer rückwirkenden Korrektur des im Veräußerungszeitpunkts anzusetzenden Veräußerungsgewinns führen kann (zuletzt: BFH-Beschluss vom 29.3.2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306 und FG Köln, Urteil vom 14.8.2008, 15 K 3288/06, [...]).

  • BFH, 11.08.2011 - VIII B 34/11

    NZB - Wahlrecht bei Praxisveräußerung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH besteht das Wahlrecht anlässlich einer Veräußerung gegen Renten, Raten und sonstige wiederkehrende Bezüge nur, wenn diese wagnisbehaftet sind oder überwiegend Versorgungszwecken dienen (BFH-Entscheidungen vom 14. Mai 2002 VIII R 8/01, BFHE 199, 198, BStBl II 2002, 532; vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306, und vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 19.03.2008 - 4 K 2152/04

    Nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer landwirtschaftlicher GbR in

  • FG Nürnberg, 28.10.2022 - 7 K 803/21

    Keine Sanktionswirkung bei Vollverzinsung

  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08

    Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils

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