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   BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06   

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https://dejure.org/2007,8031
BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06 (https://dejure.org/2007,8031)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2007 - VII B 3/06 (https://dejure.org/2007,8031)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - VII B 3/06 (https://dejure.org/2007,8031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BranntwMonG § 143 Abs. 2; ; BranntwMonG § 143 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; BranntwMonG § 143 Abs. 1; ; AO § 227; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 § 71
    Akteneinsicht; Beiziehung von Akten durch das FG

  • datenbank.nwb.de

    Recht auf Akteneinsicht; Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung begründet keine grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1324
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 30. November 2004 VII R 25/01 (BFHE 208, 334) entschieden, dass mit dieser Vorschrift das Gemeinschaftsrecht nicht korrekt umgesetzt worden sei.
  • BFH, 15.06.2004 - VI B 220/00

    Rüge unvollständiger Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung wird die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage jedoch nicht in der erforderlichen Weise dargelegt (BFH-Entscheidungen vom 15. Juni 2004 VI B 220/00, BFH/NV 2004, 1419, und vom 27. Juli 2004 IV B 201/02, BFH/NV 2004, 1645).
  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und folglich nicht vorliegen (BFH-Entscheidungen vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Akten oder Aktenteile, die das Gericht aus seiner Sicht für die Entscheidungsfindung nicht benötigt, braucht es sich nicht vorlegen zu lassen (Senatsbeschluss vom 12. November 2003 VII B 347/02, BFH/NV 2004, 511, m.w.N., und Stöcker in Beermann/Gosch, FGO, § 71 Rz 23.1); andererseits ist die Finanzbehörde nicht verpflichtet, von sich aus Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ergibt, wie die Finanzbehörden untereinander oder mit anderen Behörden zusammenarbeiten (Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 71 FGO Rz 6).
  • BFH, 27.07.2004 - IV B 201/02

    Mietzahlungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Mit der Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung wird die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage jedoch nicht in der erforderlichen Weise dargelegt (BFH-Entscheidungen vom 15. Juni 2004 VI B 220/00, BFH/NV 2004, 1419, und vom 27. Juli 2004 IV B 201/02, BFH/NV 2004, 1645).
  • BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Ein solcher liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG-Urteil aufgrund evidenter Rechtsanwendungsfehler als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig angesehen werden müsste (BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805, und vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Ein solcher liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG-Urteil aufgrund evidenter Rechtsanwendungsfehler als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig angesehen werden müsste (BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805, und vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99

    Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06
    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und folglich nicht vorliegen (BFH-Entscheidungen vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 30.09.2010 - VII B 61/10

    Duldungsbescheid bei Übertragung einer Miteigentumshälfte durch den Ehegatten -

    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten und eine fehlerhafte Rechtsanwendung zu vermeiden (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 30.06.2011 - VII B 124/10

    Wegfalls des Rechtsgrundes für eine Erstattung - Haftung des Treuhänders i. S. d.

    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient aber nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2010 VII B 61/10, BFH/NV 2011, 195; vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2017 - 6 K 1128/15

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung

    Eine Verpflichtung zur Anforderung sämtlicher finanzbehördlicher Akten ungeachtet ihrer Erheblichkeit für die Entscheidungsfindung besteht nicht (BFH, Beschluss vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1324).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen, besteht nicht; vielmehr besteht lediglich das Recht der Beteiligten, in die dem Gericht vorliegenden Gerichtsakten --einschließlich der beigezogenen Akten-- Einsicht zu nehmen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324; vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs begründet zwar das Recht der Beteiligten, Einsicht in den gesamten Inhalt der Gerichtsakten und der dem Gericht vorliegenden Akten zu nehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin begründet der Gehörsanspruch keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen; vielmehr besteht lediglich das Recht der Beteiligten, in die dem Gericht vorliegenden Gerichtsakten --einschließlich der beigezogenen Akten-- Einsicht zu nehmen (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 21.09.2009 - VII B 85/09

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des FA bei der Geschäftsführerhaftung

    Dies vermag die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 16.07.2012 - IX B 67/12

    Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten - Nichterheben

    Entgegen der Rechtsauffassung des Klägers begründet der Gehörsanspruch auch keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen; vielmehr besteht lediglich das Recht der Beteiligten, in die dem Gericht vorliegenden Gerichtsakten --einschließlich der beigezogenen Akten-- Einsicht zu nehmen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 23.09.2009 - VII B 37/09

    Feststellung der "wesentliche Beschaffenheitsmerkmale" eines Mediaplayers bei

    Dies vermag die Zulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).
  • BFH, 27.06.2012 - VII B 57/11

    Unterlassene Protokollierung von Aussetzungsanträgen kein Verfahrensfehler i. S.

  • BFH, 19.01.2011 - X B 204/10

    Rechtliches Gehör in Fällen der Beiziehung bzw. unterbliebenen Beiziehung von

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 14/07

    Übergehen eines Beweisantrags - Sachaufklärung von Amts wegen -

  • BFH, 21.08.2007 - VII B 247/06

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn Abweisung der Klage auf

  • BFH, 19.08.2011 - VII S 18/11

    Keine Überprüfung der Fristsetzung durch Revisionsgericht - Begrenzung des

  • BFH, 24.01.2008 - VII B 210/07

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung

  • FG Hessen, 24.11.2021 - 10 K 403/20

    Zur Außenprüfung und Datenträgerüberlassung bei Freiberuflern mit

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