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   BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05   

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https://dejure.org/2007,13443
BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05 (https://dejure.org/2007,13443)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2007 - IX R 22/05 (https://dejure.org/2007,13443)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2007 - IX R 22/05 (https://dejure.org/2007,13443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 152; ; AO 1977 § ... 152 Abs. 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 3; ; AO 1977 § 155 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152
    Verspätungszuschlag

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Anforderungen an das Entschließungsermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 152
    Ermessensentscheidung; Festsetzung; Jahressteuererklärung; Verspätungszuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1450
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 63/00

    Verspätungszuschlag in Erstattungsfällen

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
    Als Druckmittel eigener Art, das auf die besonderen Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist, hat er insoweit zugleich repressiven und präventiven Charakter (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679).

    Dabei ist nach Einführung der Vollverzinsung (§ 233a AO) die dadurch eingetretene Abschöpfung des Zinsvorteils zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH in BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679).

    Fallen jedoch die anderen Kriterien des § 155 Abs. 2 Satz 2 AO wesentlich ins Gewicht, so kann ein Verspätungszuschlag auch zulässig sein, wenn sich zwar eine Steuer, aber infolge von Vorauszahlungen kein Zahlungsanspruch, sondern vielmehr ein Erstattungsanspruch ergibt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679, unter 3. b., m.w.N.).

    Es konnte auch davon ausgehen, dass ein geringerer Verspätungszuschlag seinen Zweck als wirksames Druckmittel verfehlen würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679, unter 2. b.).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
    § 152 Abs. 3 AO verlangt lediglich einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Steuerfestsetzung und Festsetzung des Verspätungszuschlages (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124, unter II. 4.; vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter I. 3.).

    Jedoch ist es gerade für die Annahme eines solchen schweren Falles (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter II. 2. e., m.w.N.; Tipke in Tipke/ Kruse, a.a.O., § 152 AO Rz 22) von Bedeutung, ob Maßnahmen wie eine besondere Erinnerung vorausgegangen sind.

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 41/00

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
    § 152 Abs. 3 AO verlangt lediglich einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Steuerfestsetzung und Festsetzung des Verspätungszuschlages (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2001 XI R 41/00, BFHE 196, 408, BStBl II 2002, 124, unter II. 4.; vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642, unter I. 3.).
  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
    Dass sich das FA bei der Bemessung des Verspätungszuschlages überhaupt an einem Vordruck orientiert hat, ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1988 V R 19/83, BFHE 154, 23, BStBl II 1988, 929, unter B. 1.).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - IX R 22/05
    Gemeint ist damit der noch durch Zahlung zu erfüllende Anspruch (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 V R 169/83, BFHE 155, 446, BStBl II 1989, 231, unter II. 2. b., m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2014 - IV R 25/11

    Zu den Grundsätzen der Ausübung des Entschließungs- und Auswahlermessens bei der

    Auch wenn die angeforderten Unterlagen schuldhaft nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden, folgt daraus nicht, dass ein Verzögerungsgeld nunmehr zwingend im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450, zur Ausübung des Entschließungsermessens hinsichtlich der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei schuldhafter Säumnis).
  • FG Hamburg, 27.07.2021 - 3 K 27/21

    Abgabenordnung: Verfassungsmäßigkeit des Mindest-Verspätungszuschlags

    Dass der Verspätungszuschlag daneben auch der Abschöpfung von Vorteilen dient, die der Steuerpflichtige aus einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogen hat, wird insbesondere bei der Bemessung nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO deutlich, soweit der Gesetzgeber die Höhe des Verspätungszuschlags auf 0, 25 % der festgesetzten Steuer für jeden vollen Monat der verspäteten Abgabe der Steuererklärung bemisst (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2007, IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450; Schober in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 161. Lieferung, § 152 Verspätungszuschlag, Rn. 1), ist aber bei der alternativen Berechnung nach dem in § 152 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz AO geregelten Mindestsatz erkennbar (s.o.) nicht bezweckt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13246/10

    Zu den Voraussetzungen eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Der BFH hält es aber für den Fall der Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO nicht für ausreichend, wenn die Möglichkeit, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags abzusehen, allein deshalb nicht in Betracht gezogen wird, weil keine Gründe für eine entschuldbare Säumnis vorliegen (BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450).

    Dabei ist nach Einführung der Vollverzinsung gemäß § 233a AO auch die dadurch eingetretene Abschöpfung des Zinsvorteils zu beachten (vgl. zum Verspätungszuschlag BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450).

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14

    Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der

    Auch wenn die angeforderten Unterlagen schuldhaft nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden, folgt daraus nicht, dass ein Verzögerungsgeld nunmehr zwingend im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450, zur Ausübung des Entschließungsermessens hinsichtlich der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei schuldhafter Säumnis).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

    Vielmehr kann das Finanzamt selbst dann, wenn die Erklärung schuldhaft nicht oder zu spät abgegeben worden ist, im Einzelfall zu dem Ergebnis kommen, dass der Gesetzeszweck keinen Zuschlag verlangt (vgl. BFH-Urteil vom 28.3.2007 IX R 22/05, n. v., BFH/NV 2007, 1450-1452, Rn. 14; Tipke in Tipke/Kruse, AO-FGO, § 152 AO Rz 20).

    Dies wird insbesondere bei der Bemessung nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO n. F. deutlich, soweit der Gesetzgeber die Höhe des Verspätungszuschlags für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0, 25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer bemisst (vgl. auch: BFH-Urteil vom 28.3.2007, IX R 22/05, n. v., BFH/NV 2007, 1450; Urteil vom 22.1.1993 III R 92/89, n. v., BFH/NV 1993, 445; Schober in: Gosch, AO/FGO, 1. Aufl. 1995, 161.

  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2012 - 2 K 9/12

    Verzögerungsgeld: Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach Festsetzung kein

    Das Verzögerungsgeld ist damit wie der Verspätungszuschlag nach § 152 AO (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450) ein Druckmittel eigener Art, das auf die Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist und zugleich einen repressiven und präventiven Charakter hat (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 01. Februar 2011 a.a.O.).

    Ob dieser Gesichtspunkt für sich genommen tragfähig ist, ist fraglich, denn es erscheint nicht ausgeschlossen, dass trotz schuldhafter Säumnis die Finanzbehörde gleichwohl aufgrund der fehlenden weiteren vorgenannten Ermessenerwägungen zu dem Ergebnis gelangen kann, von der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes abzusehen (vgl. hierzu FG Berlin-Brandenburg a.a.O. unter Hinweis auf das zum Verspätungszuschlag ergangene BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 1450 ).

  • BFH, 18.11.2021 - V R 24/20

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner

    a) Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung i.S. des § 102 Satz 1 FGO ist die Ermessensentscheidung der Finanzbehörde so, wie sie --regelmäßig nach Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens-- getroffen wurde (BFH-Urteile vom 14.07.2010 - X R 34/08, BFHE 229, 502, BStBl II 2010, 916, Rz 34, und vom 28.03.2007 - IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450, unter II.2.).
  • VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 5094/12

    Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Zusammenhang mit

    Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2007 - IX R 22/05 - juris, Rnr. 18, denn eine solche Vorgehensweise gewährleistet eine gleichmäßige Verwaltungspraxis und dient der Beachtung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetzes (GG).

    Dabei ist die dadurch eingetretene Abschöpfung des Zinsvorteils zu berücksichtigen, ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 28. März 2007 - IX R 22/05 - juris, Rnr. 9 m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 07. April 2011 - 14 A 1596/09 -.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 146/16

    Ermessensgerechte Festsetzung eines Verspätungszuschlags gemäß der Regelung des §

    Maschinell gefertigte "Vorschläge" zur Festsetzung von Vorauszahlungen und vorgefertigte Begründungen bzw. Muster für die Ermessensentscheidung sind rechtlich unbedenklich, solange die Finanzbehörde durch ihren Amtsträger (§ 7 AO) unter Abwägung aller Beurteilungsmerkmale des § 152 Abs. 1, Abs. 2 AO selbst entscheidet, ob der Vorschlag und welche von mehreren Begründungen im Einzelfall mit § 152 AO vereinbar sind (BFH- Urteile vom 18. August 1988 V R 19/83, BStBl II 1988, 929; vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.02.2010 - 3 V 243/09

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO

    Das Verzögerungsgeld ist damit wie der Verspätungszuschlag nach § 152 AO (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 22/05, BFH/NV 2007, 1450) ein Druckmittel eigener Art, das auf die Bedürfnisse des Steuerrechts zugeschnitten ist und zugleich einen repressiven und präventiven Charakter hat (vgl. Geißler, a.a.O., S. 4077).
  • FG Hessen, 08.08.2011 - 13 K 2074/08

    Ermessensunterschreitung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages

  • FG Schleswig-Holstein, 01.02.2011 - 3 K 64/10

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes: nicht nur bei Verlagerung der Buchführung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 14 A 1843/19

    Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer auf Wetteinsätze in Wettbüro vor Ort;

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 3 V 3006/12

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Festsetzung eines

  • FG Saarland, 29.06.2023 - 1 V 1051/23

    Sachlich unzuständige Behörde, Zugangsvoraussetzung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1

  • FG Saarland, 28.01.2015 - 1 K 1102/13

    Ermessensausübung im Rahmen der Festsetzung eines Verzögerungsgelds bei

  • FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04

    Zulässigkeit der Erhebung von Vollstreckungskosten, Säumniszuschlägen und

  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 2 K 68/07

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages

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