Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2007 - X B 162/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7815
BFH, 09.05.2007 - X B 162/06 (https://dejure.org/2007,7815)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2007 - X B 162/06 (https://dejure.org/2007,7815)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - X B 162/06 (https://dejure.org/2007,7815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10; ZPO § 323
    Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen: Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen mit Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragungen nur mit dem Ertragsanteil abzugsfähig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1501
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
    In den Urteilen vom 15. März 1994 X R 93/90 (BFH/NV 1994, 848) und vom 27. August 1997 X R 54/94 (BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813) hat der erkennende Senat diese Rechtsprechung in Fällen bestätigt, in denen die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen war.
  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
    In den Urteilen vom 15. März 1994 X R 93/90 (BFH/NV 1994, 848) und vom 27. August 1997 X R 54/94 (BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813) hat der erkennende Senat diese Rechtsprechung in Fällen bestätigt, in denen die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen war.
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente -

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
    Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, dass eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag als Leibrente zu beurteilen ist, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) Bezug nehmen.
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80

    Außerbetriebliche Natur von wiederkehrenden Leistungen der Kinder an ihre Eltern

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
    Bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 12/80 (BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348) und IX R 5/80 (BFH/NV 1986, 526) hat der IX. Senat des BFH erkannt, dass eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag als Leibrente zu beurteilen ist, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) Bezug nehmen.
  • BFH, 08.01.2003 - X B 23/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
    Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht zum Erfolg führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504, und vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 22.07.2003 - X B 97/02

    Einwände gegen die Richtigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - X B 162/06
    Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch nicht zum Erfolg führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Januar 2003 X B 23/02, BFH/NV 2003, 504, und vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Der Senatsbeschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 (BFH/NV 2007, 1501), wonach wiederkehrende Leistungen dann als Leibrente anzusehen seien, wenn die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen sei, könne auf den zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt nicht angewendet werden.

    Das im Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1501 zitierte Senatsurteil vom 15. März 1994 X R 93/90 (BFH/NV 1994, 848) beziehe sich auf einen Sachverhalt, in dem ein ertragloses Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Unterhaltszahlungen übertragen worden sei.

    In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss in BFH/NV 2007, 1501 dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.

  • BFH, 15.11.2023 - X R 3/21

    Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007

    aa) Soweit die Kläger vortragen, es habe sich bei der in Rede stehenden Ausschlussklausel seinerzeit um eine übliche --nach damaligem Kenntnisstand steuerlich unproblematische-- Formulierung gehandelt, hat bereits das FA in der Einspruchsentscheidung vom 30.08.2018 zutreffend darauf hingewiesen, dass auch nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (30.12.2003) bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrag trotz Bezugnahme auf § 323 ZPO als Leibrente beurteilt wurde, wenn die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen war (vgl. Senatsurteil vom 27.08.1997 - X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.5.a; darauf bezugnehmend Senatsbeschluss vom 09.05.2007 - X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501, unter 1.c).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Insoweit sei der Senatsbeschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 (BFH/NV 2007, 1501) irritierend, der so verstanden werden könne, dass schon dann keine dauernde Last mehr vorliege, wenn zwar grundsätzlich eine Anpassung an geänderte Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse vorgesehen und damit auch auf § 323 ZPO Bezug genommen sei, aber der Fall der Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit aus der Anpassung ausgeschlossen werde.

    In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss in BFH/NV 2007, 1501 dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.

    (2) Zwar kann der Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1501 dahingehend interpretiert werden, dass bei einer vor dem 1. Januar 2008 vereinbarten Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen eine Leibrente und nicht eine dauernde Last vorliegt, sofern die Abänderbarkeit der Barleistungen bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit vertraglich ausgeschlossen ist.

  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 (BFH/NV 2007, 1501) sowie im Urteil vom 23. November 2016 X R 8/14 (BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512) dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Zudem sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; vom 9. Mai 2007 X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501; vom 14. August 2007 X B 147/06, BFH/NV 2007, 2073; vom 21. August 2007 X B 32/07, BFH/NV 2007, 2279; vom 6. November 2007 X B 209/07, BFH/NV 2008, 243; vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603, und in BFH/NV 2008, 611).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 5 K 2353/08

    Dauernde Last bei Ausschluss der Abänderung des Versorgungsvertrags wegen

    Der vom Beklagten angeführte BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 beinhalte keine Sachentscheidung, da die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil des FG Münster nach Auffassung des BFH aus formalen Gründen unzulässig gewesen sei.

    Er weist in seinem Schreiben an die Prozessbevollmächtigte der Kläger vom 24. April 2009 unter anderem darauf hin, dass die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Leibrente (und nicht als dauernde Last) zu beurteilen sei, wenn die Abänderbarkeit nach § 323 ZPO bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen wie z.B. Heimunterbringung oder Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen werde (Verweis auf BFH-Urteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 und BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501).

    In dem Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 habe der BFH zwar formal über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschieden.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem Vermögensübergabevertrag allerdings als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen, selbst wenn sie in diesem Zusammenhang auf § 323 der Zivilprozessordnung (ZPO) Bezug nehmen (BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Die wiederkehrenden Leistungen sind auch dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird (BFH-Urteile vom 23. November 2016 X R 8/14, BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512; vom 3. Mai 2017 X R 9/14, BFH/NV 2017, 1164; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501).

    45 Zwar war die Frage, ob eine Inbezugnahme des § 323 ZPO für die Abänderbarkeit von wiederkehrenden Leistungen ausreicht, wenn diese weder in Fällen der dauerhaften Pflegebedürftigkeit noch bei Aufnahme in ein Alters- oder Pflegeheim Anwendung finden sollte (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 848; in BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512; in BFH/NV 2017, 1164; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1501) oder wenn ein Abänderungsverlangen nicht auf den Mehrbedarf des Übergebers in Folge auswärtiger Unterbringung gestützt werden kann, sich der Vermögensübernehmer jedoch in nennenswertem Umfang verpflichtet, selbst Pflege- und Betreuungsleistungen zu erbringen (BFH-Urteil in BFHE 256, 428, BStBl II 2017, 517), bereits Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen.

  • BFH, 16.06.2021 - X R 31/20

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und

    Im Beschluss vom 09.05.2007 - X B 162/06 (BFH/NV 2007, 1501, unter 1.c) hat der Senat auf die vorstehend zitierten Entscheidungen nochmals Bezug genommen.
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; vom 18. April 2005 II B 98/04, BFH/NV 2005, 1310; vom 9. Mai 2007 X B 162/06, BFH/NV 2007, 1501; vom 14. August 2007 X B 147/06, BFH/NV 2007, 2073, und vom 21. August 2007 X B 32/07, BFH/NV 2007, 2279).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13

    Dauernde Last oder Rente

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da in dem Beschluss des BFH vom 9. Mai 2007 X R 162/06, BFH/NV 2007, 1501 der Leitsatz lautet, dass wiederkehrende Leistungen auch dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 2355/13

    Dauernde Last oder Rente

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12

    Dauernde Last oder Rente

  • BFH, 18.07.2013 - X B 75/12

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Vereinbarung vor dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2019 - 1 K 1899/18

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

  • BFH, 17.07.2008 - I B 27/08

    Fehlende Urteilsgründe

  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 16.01.2008 - IV B 14/07

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung an einer

  • BFH, 25.01.2008 - IV B 4/07

    Darlehen zwischen einander nahe stehenden Personen - Stundung der Zinsen -

  • BFH, 14.11.2007 - II B 21/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 233/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 233/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 4 K 234/14

    Abzug von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben

  • FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 234/14

    Abziehbarkeit der aufgrund eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags an seine Eltern

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht