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   BFH, 25.06.2007 - IX B 55/07   

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https://dejure.org/2007,12235
BFH, 25.06.2007 - IX B 55/07 (https://dejure.org/2007,12235)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2007 - IX B 55/07 (https://dejure.org/2007,12235)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - IX B 55/07 (https://dejure.org/2007,12235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 14a; ; EigZulG § 17; ; EigZulG § 17 Satz 2; ; AO § 180 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 17; FGO § 69
    Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Verwaltung einer Genossenschaft i.S. des § 17 EigZulG zweifelhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1637
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus BFH, 25.06.2007 - IX B 55/07
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 28/06

    Eigenheimzulage; Beteiligung an Genossenschaft

    Auszug aus BFH, 25.06.2007 - IX B 55/07
    Zwar muss es sich nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. März 2007 IX R 28/06, auf die (neutralisierter Abdruck liegt bei) in Bezug auf den Zweck des § 17 EigZulG im Einzelnen verwiesen wird, um eine Genossenschaft handeln, die von ihr errichtete Wohnungen ihren Mitgliedern unbeschadet eines entsprechenden in der Satzung formulierten Gesellschaftszwecks tatsächlich zum Wohnen überlässt.
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus BFH, 25.06.2007 - IX B 55/07
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich

    Das Gesetz setzt aber nicht voraus, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2007 IX B 55/07, BFH/NV 2007, 1637; vom 31. Juli 2007 IX B 36/06, BFH/NV 2007, 2081; kritisch insbesondere hinsichtlich des Erfordernisses der wohnungswirtschaftlichen Verwendung von mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 17 Rz 12 a.E.), und ebenso wenig, dass neu angeschaffte und errichtete Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden müssen (so aber Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz 106).
  • BFH, 31.07.2007 - IX B 36/06

    Verwendung des Geschäftsguthabens einer Genossenschaft zu

    Der BFH hat mit dem Beschluss vom 25. Juni 2007 IX B 55/07 entschieden, dass angesichts noch fehlender höchstrichterlicher Entscheidung zur Frage, in welchem Umfang die --unabdingbare (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 28/06)-- wohnungswirtschaftliche Verwendung eines Geschäftsguthabens von Genossenschaften gegeben sein muss, um eine Förderung ihrer Genossen nach § 17 EigzulG zu ermöglichen und inwieweit dabei die bislang von der Finanzverwaltung zugrunde gelegte sog. Zweidrittel-Grenze von Bedeutung sein kann, ernstliche Zweifel gegen Bescheide der Finanzverwaltung bestehen, die auf diese Zweidrittel-Grenze --wie die streitbefangene Feststellung-- gegründet sind.
  • OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 12 U 240/07

    Prospekthaftung: Hinweis auf die Möglichkeit der Bewilligung einer

    Aus den von der Beklagten vorgelegten Entscheidungen des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 07.12.2005, Az.: 3 V 24/05, und des Bundesfinanzhofes vom 25.06.2007, Az.: IX B 55/07, geht hervor, dass die Berechtigung zur Schaffung der "2/3-Grenze" ernstlich zweifelhaft ist.
  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 253/04

    Voraussetzungen der Förderung einer Genossenschaft nach § 17 EigZulG: Überlassung

    b) Der Senat verkennt hierbei nicht, dass der BFH in zwei die Auslegung des § 17 EigZulG betreffenden Beschlüssen vom 25. Juni 2007 IX B 55/07 (BFH/NV 2007, 1637) und vom 31. Juli 2007 IX B 36/06 (BFH/NV 2007, 2081) die Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gewährt hat.
  • OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 12 U 239/07

    Prospekthaftung: Hinweis auf die Möglichkeit der Bewilligung einer

    Aus den von der Beklagten vorgelegten Entscheidungen des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 07.12.2005, Az.: 3 V 24/05, und des Bundesfinanzhofes vom 25.06.2007, Az.: IX B 55/07, geht hervor, dass die Berechtigung zur Schaffung der "2/3-Grenze" ernstlich zweifelhaft ist.
  • FG Münster, 20.12.2007 - 12 V 2956/07

    Voraussetzungen Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteile

    vom 25.06.2007 IX B 55/07 (Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2007, 1637 -) geäußert.
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