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   BFH, 22.05.2007 - X B 143/06   

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https://dejure.org/2007,6545
BFH, 22.05.2007 - X B 143/06 (https://dejure.org/2007,6545)
BFH, Entscheidung vom 22.05.2007 - X B 143/06 (https://dejure.org/2007,6545)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - X B 143/06 (https://dejure.org/2007,6545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1692
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit der Begründung gerügt, das FG hätte den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH unter anderem auch Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären oder welche Beweise zu welchem Beweisthema es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 06.09.2006 - VIII B 187/05

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge der Verweigerung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit der Begründung gerügt, das FG hätte den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH unter anderem auch Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären oder welche Beweise zu welchem Beweisthema es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 07.12.2006 - VIII B 48/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
    Wollten die Kläger mit dem Hinweis, das Urteil des Finanzgerichts (FG) verstoße "gegen die vom BFH aufgestellten Grundsätze zu steuerlichen Schätzungsbescheiden", eine die Rechtseinheit gefährdende Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geltend machen, so hätten sie zu deren Darlegung die angeblich im Grundsätzlichen voneinander abweichenden Rechtssätze in dem angefochtenen Urteil einerseits und in den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits so genau bezeichnen und einander gegenüberstellen müssen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2007 XI B 39/06, BFH/NV 2007, 710; vom 7. Dezember 2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285).
  • BFH, 12.01.2007 - XI B 39/06

    NZB: Divergenz, Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
    Wollten die Kläger mit dem Hinweis, das Urteil des Finanzgerichts (FG) verstoße "gegen die vom BFH aufgestellten Grundsätze zu steuerlichen Schätzungsbescheiden", eine die Rechtseinheit gefährdende Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geltend machen, so hätten sie zu deren Darlegung die angeblich im Grundsätzlichen voneinander abweichenden Rechtssätze in dem angefochtenen Urteil einerseits und in den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits so genau bezeichnen und einander gegenüberstellen müssen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2007 XI B 39/06, BFH/NV 2007, 710; vom 7. Dezember 2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285).
  • BFH, 21.08.2006 - X B 154/05

    Zeuge im Ausland

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
    Wollten die Kläger mit dem Hinweis, das Urteil des Finanzgerichts (FG) verstoße "gegen die vom BFH aufgestellten Grundsätze zu steuerlichen Schätzungsbescheiden", eine die Rechtseinheit gefährdende Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO geltend machen, so hätten sie zu deren Darlegung die angeblich im Grundsätzlichen voneinander abweichenden Rechtssätze in dem angefochtenen Urteil einerseits und in den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits so genau bezeichnen und einander gegenüberstellen müssen, dass eine Abweichung erkennbar wird (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2007 XI B 39/06, BFH/NV 2007, 710; vom 7. Dezember 2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712; vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285).
  • BFH, 10.04.2006 - X B 162/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
    a) Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit der Begründung gerügt, das FG hätte den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH unter anderem auch Ausführungen dazu erforderlich, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären oder welche Beweise zu welchem Beweisthema es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. September 2006 VIII B 187/05, BFH/NV 2007, 74; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 17.02.2012 - V B 77/11

    Zur Vereidigung von Zeugen

    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 14.10.2011 - III B 202/10

    Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen

    Denn sie hätte einen substantiierten Vortrag erfordert, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919).
  • BFH, 18.02.2008 - II B 109/06

    Ausführung der Schenkung von Wertpapieren - Erweiterte Mitwirkungspflicht des

    Der Kläger hätte insoweit substantiiert vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 70).
  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Hierbei ist bereits im Ausgangspunkt der Grundsatz zu berücksichtigen, wonach sich die dem FG obliegende Sachaufklärungspflicht verringert, wenn ein Beteiligter, zu dessen Gunsten sich das Ergebnis der Sachaufklärung auswirken könnte, trotz Aufforderung seiner zumutbaren Mitwirkungspflicht nicht nachkommt (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2007 X B 143/06, juris).
  • BFH, 20.12.2010 - II B 42/10

    Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - Begriff der "Zulassung zum Verkehr" -

    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 29.01.2010 - III B 50/09

    Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme

    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 10.10.2011 - III B 126/10

    Grundsätzliche Bedeutung

    Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags u.a. dazu bedurft, welche konkreten Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 122/07

    Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO mit der Begründung geltend gemacht, das FG hätte den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären müssen, so sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH u.a. auch Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen genau bezeichneten Gründen sich dem FG eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschluss vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
  • BFH, 14.03.2008 - II B 50/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge mangelnder Sachaufklärung -

    Insoweit hätte es eines substantiierten Vortrags bedurft, welche konkreten Tatsachen das Finanzgericht (FG) hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; Ruban in Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 14.03.2008 - II B 51/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht - Rüge mangelnder

    Insoweit hätte es eines substantiierten Vortrags bedurft, welche konkreten Tatsachen das Finanzgericht (FG) hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; Ruban in Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 70).
  • BFH, 28.05.2009 - III B 93/08

    Gehörsverletzung - Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung - Rückforderung des

  • BFH, 26.11.2008 - III B 194/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei gerügtem Verstoß gegen sog.

  • FG München, 11.12.2012 - 12 K 2218/10

    Einnahmensplitting

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