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   BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06   

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https://dejure.org/2007,8655
BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06 (https://dejure.org/2007,8655)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - VII B 175/06 (https://dejure.org/2007,8655)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - VII B 175/06 (https://dejure.org/2007,8655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; StBerG § 164a Abs. 1; ; AO 1977 § 119 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    NZB: Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Vermögensverfall

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls; Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Unterzeichnung des Widerrufsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1716
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Der von der Beschwerde sinngemäß formulierte Rechtssatz, dass eine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt die Gefährdung der Auftraggeberinteressen ausschließe, lässt sich dem Urteil des BGH in NJW 2005, 511, anders als die Beschwerde behauptet, nicht entnehmen.
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Soweit die Beschwerde vorbringt, das Gericht habe den Sachverhalt unvollständig "ausgewertet", insbesondere zu Unrecht einen Vermögensverfall angenommen, von dem "so nicht gesprochen werden könne", wendet sie sich gegen eine ihrer Ansicht nach fehlerhafte Tatsachenwürdigung, was jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen kann, weil damit kein Zulassungsgrund gemäß § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt zugleich, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Steuerberater obliegt (Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).
  • BFH, 12.12.2001 - III B 103/01

    FGO-Novelle; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Da mit der Beschwerde keine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage formuliert wird, ist auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO), auf den der Kläger alternativ die von ihm erhobene Nichtzulassungsbeschwerde stützt, nicht erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 VIII B 263/02, BFH/NV 2003, 835).
  • BFH, 27.02.2003 - VII B 263/02

    NZB: Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Da mit der Beschwerde keine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage formuliert wird, ist auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO), auf den der Kläger alternativ die von ihm erhobene Nichtzulassungsbeschwerde stützt, nicht erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 VIII B 263/02, BFH/NV 2003, 835).
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt zugleich, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Steuerberater obliegt (Senatsurteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 VII B 245/99, BFH/NV 2000, 992).
  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Da es sich insoweit um einen verzichtbaren Mangel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung) muss der Kläger auch vortragen, dass bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweismittel gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweismittel nicht zu erheben, nicht so rechtzeitig erkennbar war, um die Rüge noch vor dem FG erheben zu können (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66).
  • BFH, 07.08.2003 - VIII B 263/02

    Promotions-Arbeitsverhältnis als Berufsausbildung?

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - VII B 175/06
    Da mit der Beschwerde keine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage formuliert wird, ist auch der Zulassungsgrund der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO), auf den der Kläger alternativ die von ihm erhobene Nichtzulassungsbeschwerde stützt, nicht erfüllt (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2001 III B 103/01, BFH/NV 2002, 652; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 VIII B 263/02, BFH/NV 2003, 835).
  • BFH, 10.10.2007 - IV B 130/06

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht auf die Einholung eines

    aa) Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 VII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716; s. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.2008 - V B 35/06

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen - Änderungsbescheid im

    Da es sich insoweit um einen verzichtbaren Mangel handelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung) muss der Kläger auch vortragen, dass bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweismittel gerügt worden ist oder dass die Absicht des FG, die angebotenen Beweismittel nicht zu erheben, nicht rechtzeitig erkennbar war, um die Rüge noch vor dem FG erheben zu können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66; BFH-Beschluss vom 14. März 2007 VII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716).
  • BFH, 06.11.2007 - IV B 155/06

    Anforderungen an die Darlegung an eine schlüssige Aufklärungsrüge

    Eine schlüssige Rüge, das Finanzgericht (FG) habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 VII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • BFH, 04.04.2008 - IV B 75/07

    Rüge der unzureichenden Sachverhaltsermittlung

    Eine schlüssige Rüge, das FG habe gegen seine Verpflichtung zur Sachverhaltsermittlung verstoßen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), erfordert die Darlegung, zu welchen konkreten Tatsachen weitere Ermittlungen geboten waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG hätte erheben müssen, wo Tatsachen vorgetragen waren, aus denen sich dem FG die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch ohne einen entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis die zusätzliche Erhebung von Beweisen aller Voraussicht nach gehabt hätte und inwieweit die unterlassene Beweiserhebung oder Ermittlungsmaßnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2007 VII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716 ; s. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 69, 70, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07

    Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur

    Die Vermutung ist zwar widerlegbar (BFH-Urteile vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909; vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69), z. B. bei Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans während des Insolvenzverfahrens (BFH-Beschluss vom 14. März 2007 VII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716).
  • FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung

    Die Vermutung ist zwar widerlegbar ( BFH-Urteile vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909; vom 4. Juli 2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69), z.B. bei Annahme und Bestätigung eines Insolvenzplans während des Insolvenzverfahrens ( BFH-Beschluss vom 14. März 2007 BII B 175/06, BFH/NV 2007, 1716).
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