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   BFH, 22.03.2007 - V B 136/05   

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https://dejure.org/2007,7965
BFH, 22.03.2007 - V B 136/05 (https://dejure.org/2007,7965)
BFH, Entscheidung vom 22.03.2007 - V B 136/05 (https://dejure.org/2007,7965)
BFH, Entscheidung vom 22. März 2007 - V B 136/05 (https://dejure.org/2007,7965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 16 Buchst. d; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2; ; UStG 1993 § 27 Abs. 2; ; UStG 1993 § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG (1993) § 27 Abs. 3
    USt: Errichtung eines Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerrechtlicher Beginn der Errichtung eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des Verzichts auf eine Steuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; Begriff des "Beginns der Errichtung eines Gebäudes" im Sinn des § 27 Abs. 2 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz 1993 (UStG 1993); Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1719
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.04.1992 - III R 142/90

    Zulagenrechtliche Gleichstellung von Anträgen gem. § 4 BimSchG und § 4b Abs. 2 S.

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    In dem das FG der Verwaltungsauffassung in Gestalt des Abschn. 148a Abs. 5 UStR gefolgt sei, habe es sich in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 1982 III R 12/80 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1983, 149) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (DStR 1992, 1316) gesetzt.

    Die zum Ertragsteuerrecht ergangenen Urteile des BFH vom 28. September 1982 III R 12/80 (BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (BFHE 167, 474, BStBl II 1992, 632) enthalten im Übrigen auch keine tragenden Rechtssätze zu der Frage, wann mit der Errichtung eines Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 UStG 1993 begonnen worden ist.

  • BFH, 27.08.1998 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Vermietung?

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Angesichts des Vorlagebeschlusses des BFH vom 27. August 1998 V R 77/96 (BFHE 186, 468, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 30) sei das FG gehalten gewesen, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen.

    Von der Beantwortung der Fragen, die der BFH mit Beschluss in BFHE 186, 468, UR 1999, 30 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, hing aber die Entscheidung über den vorliegenden Rechtsstreit nicht ab.

  • BFH, 28.09.1982 - III R 12/80

    Bei Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anderen als dem ursprünglich

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    In dem das FG der Verwaltungsauffassung in Gestalt des Abschn. 148a Abs. 5 UStR gefolgt sei, habe es sich in Widerspruch zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 1982 III R 12/80 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1983, 149) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (DStR 1992, 1316) gesetzt.

    Die zum Ertragsteuerrecht ergangenen Urteile des BFH vom 28. September 1982 III R 12/80 (BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (BFHE 167, 474, BStBl II 1992, 632) enthalten im Übrigen auch keine tragenden Rechtssätze zu der Frage, wann mit der Errichtung eines Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 UStG 1993 begonnen worden ist.

  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Der Kläger hat keine tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen des BFH andererseits herausgearbeitet und einander so gegenüber gestellt, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 4. August 2006 V B 163/04, nicht veröffentlicht, juris; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69; vom 3. November 2005 V B 9/04, BFH/NV 2006, 248).
  • BFH, 13.02.1998 - V B 69/97

    Option: Beginn der Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Das ist der Zeitpunkt, in dem einer der folgenden Sachverhalte als erster verwirklicht worden ist: Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Erteilung eines spezifizierenden Bauauftrags an den Bauunternehmer, Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz (BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • BFH, 04.07.2005 - V B 195/04

    Frist für Antrag auf Vorsteuervergütung - Vereinbarung mit Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Die Frage, wann mit der Errichtung eines Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 UStG 1993 begonnen worden ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung; sie ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt und es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2005 V B 195/04, BFH/NV 2005, 2064; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
  • BFH, 22.01.2003 - V B 122/02

    NZB - Unterbrechung des Verfahrens, Aussetzung

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Zwar liegt bei ermessenswidriger Unterlassung der Aussetzung des Verfahrens in der Regel ein Verfahrensfehler vor (Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 74 Rz 7, § 115 Rz 80) und die Aussetzung des Verfahrens ist im Allgemeinen auch geboten, wenn der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts befasst ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des Rechtsstreits abhängig ist (BFH-Beschluss vom 22. Januar 2003 V B 122/02, BFH/NV 2003, 645).
  • BFH, 22.02.2001 - V R 77/96

    Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Das ist der Zeitpunkt, in dem einer der folgenden Sachverhalte als erster verwirklicht worden ist: Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Erteilung eines spezifizierenden Bauauftrags an den Bauunternehmer, Anfuhr nicht unbedeutender Mengen von Baumaterial auf dem Bauplatz (BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • BFH, 11.08.2006 - V B 23/04

    Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Die Frage, wann mit der Errichtung eines Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 UStG 1993 begonnen worden ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung; sie ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt und es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2005 V B 195/04, BFH/NV 2005, 2064; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
  • BFH, 26.01.2006 - V R 74/03

    Einschränkung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG 1993

    Auszug aus BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
    Es besteht im Übrigen auch keine Divergenz zum Urteil des Senats vom 26. Januar 2006 V R 74/03 (BFH/NV 2006, 1164), weil diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betroffen hat, nämlich die Renovierung eines Altbaus.
  • BFH, 04.08.2006 - V B 163/04

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Darlegung

  • BFH, 24.08.2006 - V B 36/05

    Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch

  • BFH, 03.11.2005 - V B 9/04

    Bekanntgabe von Bescheiden; Inhaltsadressat

  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    aa) Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 03.09.2008 - XI R 54/07

    Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind auch dann erfüllt, wenn der EuGH mit Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts befasst ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des Rechtsstreits abhängig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

    a) Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892, und vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    a) Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892, und vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Der Kläger hat nicht --wie zur Darlegung der Divergenz erforderlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69; vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719, und vom 16. März 2009 V B 14/08, n.v.)-- tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung u.a. des BFH oder eines FG andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen.
  • BFH, 24.07.2012 - V B 76/11

    Anforderungen an den Vergütungsantrag i. S. d. § 18 Abs. 9 UStG sind geklärt -

    Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892, und vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 6/14

    Unternehmereigenschaft kann beim Verkauf von Schmuckstücken über "ebay" begründet

    aa) Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892, und vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 11.05.2012 - V B 106/11

    Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14

    a) Zur Darlegung einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892, und vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 18.03.2010 - V B 57/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

    Zur Darlegung der Divergenz muss die Klägerin tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung u.a. des BFH oder eines FG andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69; vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719).
  • BFH, 31.03.2010 - V B 112/09

    Betriebsveranstaltung als unentgeltliche Arbeitnehmerzuwendung

  • BFH, 18.06.2008 - V B 175/07

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung einer

  • BFH, 16.03.2009 - V B 14/08

    Zur Darlegung von Divergenz und Verfahrensfehlern

  • BFH, 20.11.2008 - V B 9/07

    Nichtzulassungsbeschwerde-Darlegungserfordernisse

  • BFH, 03.07.2008 - V B 43/07

    Keine Revisionszulassung wegen Fehlern des FG bei der Auslegung und Anwendung

  • BFH, 18.06.2008 - V B 176/07

    Darlegung einer Divergenz und eines Verfahrensmangels

  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1293/08

    Keine Wiedereröffnung des Verfahrens nach Schluss der mündlichen Verhandlung -

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